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   OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06   

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OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06 (https://dejure.org/2006,18526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06 (https://dejure.org/2006,18526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2006 - 3 Ss OWi 486/06 (https://dejure.org/2006,18526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    StVG § 25; BKatV § 4
    Fahrverbot; Absehen; Begründung Entscheidung; Umstände;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer Härte ganz außergewöhnlicher Art durch die drohende Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz; Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots unter gleichzeitiger Heraufsetzung der Geldbuße; Fahrlässiges ...

  • Judicialis

    StVG § 25; ; BKatV § 4

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Absehen vom Fahrverbot - Begründung der Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25; BKatV § 4
    Fahrverbot; Absehen; Begründung Entscheidung; Umstände

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06

    Absehen vom Fahrverbot; berufliche Gründe; Begründung; Kreditaufnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06
    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senatsentscheidungen vom 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 -).

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06 OLG Hamm - vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdz. 25 m.w.N.).

    Zwar hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06 - und 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06 -, denen ebenfalls Beschlüsse des erkennenden Richters im vorliegenden Verfahren zugrunde lagen, wie im vorliegenden Beschluss im Einzelnen ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen nach der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats für Bußgeldsachen von der Verhängung des Regelfahrverbotes abgesehen werden kann.

  • BayObLG, 30.10.2001 - 1 ObOWi 516/01

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässigem

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06 OLG Hamm - vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdz. 25 m.w.N.).

    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss er notfalls einen Kredit aufnehmen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143; KG, Beschluss vom 04.10.2003 - 2 Ss 210/03 - 3 Ws (B) 500/03, www.strafverteidiger-berlin.de).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06 OLG Hamm - vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdz. 25 m.w.N.).

    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss er notfalls einen Kredit aufnehmen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143; KG, Beschluss vom 04.10.2003 - 2 Ss 210/03 - 3 Ws (B) 500/03, www.strafverteidiger-berlin.de).

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06
    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss er notfalls einen Kredit aufnehmen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143; KG, Beschluss vom 04.10.2003 - 2 Ss 210/03 - 3 Ws (B) 500/03, www.strafverteidiger-berlin.de).
  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 3 Ss OWi 852/05

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06
    Die Annahme eines drohenden Verlustes der wirtschaftlichen Existenzgrundlage infolge eines Fahrverbotes ist erst gerechtfertigt, wenn die ernsthafte Gefahr des Eintritts dieser Folge auch für den Fall besteht, dass der Betroffene alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Auswirkungen des Fahrverbotes gering zu halten (vgl. BVerfG NJW 1995, 1541; Senatsbeschluss vom 16.02.2006 - 3 Ss OWi 852/05 -).
  • KG, 10.12.2003 - 2 Ss 210/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung - vorsätzliches Handeln - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06
    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss er notfalls einen Kredit aufnehmen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143; KG, Beschluss vom 04.10.2003 - 2 Ss 210/03 - 3 Ws (B) 500/03, www.strafverteidiger-berlin.de).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; erhebliche Fahrleistung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06 OLG Hamm - vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdz. 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06

    Absehen; Fahrverbot; Begründung der Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06
    Zwar hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06 - und 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06 -, denen ebenfalls Beschlüsse des erkennenden Richters im vorliegenden Verfahren zugrunde lagen, wie im vorliegenden Beschluss im Einzelnen ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen nach der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats für Bußgeldsachen von der Verhängung des Regelfahrverbotes abgesehen werden kann.
  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06 OLG Hamm - vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdz. 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96
    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06 OLG Hamm - vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdz. 25 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94

    Auswirkungen der Verhängung eines Fahrverbots auf die Existenz eines Unternehmens

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