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   OLG Hamm, 26.09.2012 - III-3 RVs 46/12, 3 RVs 46/12   

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https://dejure.org/2012,33288
OLG Hamm, 26.09.2012 - III-3 RVs 46/12, 3 RVs 46/12 (https://dejure.org/2012,33288)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2012 - III-3 RVs 46/12, 3 RVs 46/12 (https://dejure.org/2012,33288)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2012 - III-3 RVs 46/12, 3 RVs 46/12 (https://dejure.org/2012,33288)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    StVG § 21; FeV 28
    Ausländische Fahrerlaubnis, Anerkennung, Sperrfrist, Anforderungen, Feststellungen

  • Burhoff online

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, ausländische Fahrerlaubnis, EU-Führerschein,

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis Ausländische Anerkennung Wohnsitzerfordernis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 2 I, 11 IV der Richtlinie 2006/126/EG; FeV § 28 Abs. 4 Satz 1 Ziff. 3; StVG
    Fahrerlaubnis Ausländische Anerkennung Wohnsitzerfordernis

  • verkehrslexikon.de

    Zur Strafbarkeit bei Gebrauch einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 28 Abs. 4 FeV i.R. der Nutzung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • blutalkohol PDF, S. 59
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 28 Abs. 4
    Straßenverkehr; Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis; Ausnahmetatbestände des § 28 Abs. 4 FeV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reichweite der EU-Fahrerlaubnis in Deutschland

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Entzug der deutschen Fahrerlaubnis - Spanische Fahrerlaubnis berechtigt zum Autofahren im Inland

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Ausländische Fahrerlaubnis - Deutscher Führerschein weg - trotzdem gefahren

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    EU Führerschein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit bei Fahren mit EU-Fahrerlaubnis, die nach Entziehung ohne Sperrfrist erworben wurde

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann ist der EU-Führerschein in Deutschland gültig?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Außerhalb der Sperrfrist von EU-Mitgliedsstaat erteilte Fahrerlaubnis ist bei erfüllter Wohnsitzerfordernis auch in Deutschland gültig - OLG Hamm zur Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vorsicht beim "Führerscheintourismus" // Der "EU-Führerschein" berechtigt nicht bedingungslos zum Führen von Fahrzeugen im Inland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 113
  • NZV 2013, 255
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Pflicht zur Anerkennung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2012 - 3 RVs 46/12
    (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 22.06,2012 - 4 StRR 069/12).

    - 4 StRR 069/12) sind tatrichterliche Feststellungen hierzu nicht in jedem Falle erforderlich, wenn die Anwendung des § 281V I Nr. 3 FeV in Betracht kommt.

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2012 - 3 RVs 46/12
    Nach dessen mittlerweile ergangener Rechtsprechung ist es einem Mitgliedsstaat verwehrt, "die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedsstaats eingehalten wurde." (EuGH, Urteil vom 26.04.2012 - C 419/10).

    Es soll vermieden werden, dass eine Person, der in einem Mitgliedsstaat der Führerschein entzogen wurde, nie mehr in einem anderen Mitgliedsstaat einen Führerschein erwerben kann, der in der ganzen EU anerkannt wird (EuGH, Urteil vom 26.04.2012 -. C 419/10, Nr. 74).

  • BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11

    Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2012 - 3 RVs 46/12
    Außerdem neige auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 22.09.2011 - 2 BvR 947/11) dazu, § 28 IV 1 Nr. 3 FeV, nach dem die Anerkennungspflicht zu verneinen wäre, für europarechtswidrig zu halten.
  • OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gültigkeit einer durch Umtausch erworbenen britischen

    Damit hat sich durch die 3. EU-Führerschein-Richtlinie für ab dem 19.01.2009 ausgestellte Führerscheine die Rechtslage insoweit nicht zum davor geltenden Recht (vgl. hierzu EuGH NJW 2006, 2173; BVerwG NJW 2009, 1689) geändert; § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV bleibt weiterhin für Fälle, in denen die ausländische Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Sperrfrist erworben wurde, nicht anwendbar (OLG München NZV 2012, 553; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 113, 114; Dauer in Hentschel/König/Dauer, StVR, 43. Aufl., FeV § 28 Rn. 40; a.A. noch BayVGH, Beschl. v. 05.08.2010 - 11 CS 10.1188, juris Rn. 18; Mosbacher/Gräfe NJW 2009, 801, 804).

    Diese waren hier indes schon deshalb nicht entbehrlich, weil konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV gegeben waren (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2013, 113).

  • OLG Celle, 12.12.2019 - 2 Ss 138/19

    Ein im Ausland ausgestellter Ersatzführerschein keine neue, originäre

    Danach ist es einem EU-Mitgliedstaat verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit des Führerscheins einer Person abzulehnen, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, wenn ihr außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist von einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Führerschein ausgestellt und wenn die Voraussetzungen eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des anderen EU-Mitgliedstaates eingehalten wurden (EuGH NJW 2012, 1935; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 18.01.2016, 1 OLG 1 Ss 106/15 - juris; OLG München NZV 2012, 553; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 113, 114; Dauer in Hentschel/König/Dauer, StVR, 44. Aufl., FeV § 28 Rn. 40).
  • OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 RVs 47/13

    Erfordernis eines Anerkennungsverfahrens hinsichtlich einer im Ausland erworbenen

    Sollten die Feststellungen vielmehr nur auf einer entsprechenden Meldebestätigung einer deutschen Behörde und/oder Aussagen des Angeklagten selbst beruht haben, so genügt dies nicht, begründet allerdings (anders als in dem vom OLG Hamm mit Beschluss v. 26.09.2012, 3 RVs 46/12, NStZ-RR 2013, 113, entschiedenen Fall) hinreichende Anhaltspunkte für ein Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV, so dass das Tatgericht bei der Neuverhandlung der Sache gehalten sein wird, hierzu Feststellungen zu treffen und - sofern nicht schon auf dem tschechischen Führerschein ein deutscher Wohnsitz angegeben sein sollte - Nachforschungen bei den tschechischen Behörden dazu anzustellen, wo der Angeklagte im Zeitpunkt der Erteilung des tschechischen Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz i.S.v. § 7 Abs. 1 FeV, Art. 12 RL 2006/126/EG (3. Führerscheinrichtlinie) hatte (näher: Dauer, a.a.O., § 28 FeV, Rn. 29 f.).
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