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   OLG Hamm, 26.10.2010 - I-21 U 163/08   

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https://dejure.org/2010,12273
OLG Hamm, 26.10.2010 - I-21 U 163/08 (https://dejure.org/2010,12273)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2010 - I-21 U 163/08 (https://dejure.org/2010,12273)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - I-21 U 163/08 (https://dejure.org/2010,12273)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer
  • rabüro.de

    Zur Produkthaftung für Behandlungskosten auf Grund eines Produktfehlers bei einem Herzschrittmacher

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ProdHaftG § 1; ProdHaftG § 3
    Produktfehler eines implantierten Herzschrittmachers aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Produktserie mit einer konstruktionsbedingt erhöhten Fehlerrate. Mit Anmerkung: Dr. Ruth Schultze-Zeu

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Herstellers i.S. von § 4 Abs. 1 ProdHaftG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Defekter Herzschrittmacher: Hersteller trägt Behandlungskosten für Austausch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 637
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83

    Kausalität der unterbliebenen Aufklärung eines Patienten für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2010 - 21 U 163/08
    Zwar ist anerkannt, dass bei Vorliegen einer sogenannten Schadenanlage, die auch ohne das schadenstiftende Ereignis in nicht allzu ferner Zukunft ohnehin zum gleichen Schaden geführt hätte, die Schadensersatzpflicht auf die Nachteile beschränkt ist, die durch den früheren Schadeneintritt bedingt sind (BGH, Urteil vom 23.10.1984 - VI ZR 24/83, NJW 1985, 676).
  • BGH, 09.06.2015 - VI ZR 284/12

    Produkthaftung im Bereich der Medizintechnik: Fehlerhaftigkeit eines

    Das Amtsgericht hat der Klage nach Beweisaufnahme durch Verwertung des in einem anderen Rechtsstreit (OLG Hamm, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 21 U 163/08, VersR 2011, 637) eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Dipl.-Ing.
  • OLG Karlsruhe, 08.06.2020 - 14 U 171/18

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der Implantierung einer fehlerhaften

    Vielmehr macht das ihnen anhaftende Sicherheitsrisiko sie schon bei Inverkehrbringen fehlerhaft, wenn das Risiko besteht, dass eine Fehlfunktion entsteht (Münchener Kommentar/Wagner, BGB, 7. Aufl. 2017 ProdHaftG § 3 Rn. 47 ff.; BeckOGK/Goehl, ProdHaftG, Stand 01.12.2018, § 3 Rn. 41 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010 - I-21 U 163/08 -).

    Erkennbar/Vorhersehbar sein muss damit nicht etwa der Haarriss in einer konkreten Mineralwasserflasche oder hier die klinischen Auswirkungen, sondern das zugrunde liegende allgemeine Fehlerrisiko, d.h. die Gefahr, dass gläserne Mineralwasserflaschen Risse ziehen und unter Druck explodieren können - hier die grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Materialverlusts inklusive der Kenntnis der Auswirkung von Metallverlust im Körper - (BGH NJW 1995, 2162, 2163; BGHZ 181, 253 = NJW 2009, 2952 Rn 28 und 31; BGH NJW 2013, 1302 - Heißwasser-Untertischgerät Rn 9; OLG Frankfurt NJW 1995, 2498, 2499; OLG München Urteil vom 11.01.2011 - 5 U 3158/10 -, juris Rn 19: explodierende Piccoloflasche; vgl auch OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2010 - 1 U 99/09 -, MPR 2010, 311 - juris Rn 8 und OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010 - 21 U 163/08 -, VersR 2011, 637, juris Rn 21 zu einem undichten Herzschrittmacher: Nicht die Undichtigkeit des einzelnen Herzschrittmachers ist ausschlaggebend, sondern der Fehler der Baureihe, der im Einzelfall die Gefahr der Undichtigkeit begründet).

  • BGH, 30.07.2013 - VI ZR 284/12

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen

    Das Amtsgericht Stendal hat der Klage nach Beweisaufnahme durch Verwertung des in einem anderen Rechtsstreit (OLG Hamm, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 21 U 163/08, VersR 2011, 637) eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Dipl.-Ing.

    Der Auffassung der Revision, dass es insoweit allein auf die berechtigten Sicherheitserwartungen der Fachärzte ankomme (vgl. Oeben/Schiwek, [Anm. zum Urteil des OLG Hamm, VersR 2011, 637], MPR 2011, 145, 149), kann nicht gefolgt werden.

    Angesichts der Lebensgefahr, die von einem fehlerhaften Herzschrittmacher ausgeht, spricht viel dafür, dass der Patient hinsichtlich eines möglichen vorzeitigen Ausfalls des implantierten Geräts berechtigterweise grundsätzlich eine Fehlerquote gegen Null erwarten darf (vgl. OLG Hamm, VersR 2011, 637, 638; Juretzek, PHi 2011, 68, 69).

  • BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen

    Der Auffassung der Revision, dass es insoweit allein auf die berechtigten Sicherheitserwartungen der Fachärzte ankomme (vgl. Oeben/Schiwek, [Anm. zum Urteil des OLG Hamm, VersR 2011, 637], MPR 2011, 145, 149), kann nicht gefolgt werden.

    Angesichts der Lebensgefahr, die von einem fehlerhaften ICD ausgeht, spricht viel dafür, dass der Patient hinsichtlich eines möglichen Ausfalls des implantierten Geräts berechtigterweise grundsätzlich eine Fehlerquote gegen Null erwarten darf (vgl. OLG Hamm, VersR 2011, 637, 638; Juretzek, PHi 2011, 68, 69).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11

    Ansprüche wegen Funktionsstörungen eines Herzschrittmachers

    Mehrere Obergerichte (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2010, 1 U 99/09, MPR 2010, 211; OLG München vom 21.07.2009, 18 U 1549/09, aufgehoben vom BGH durch Urteil vom 13.07.2010, MDR, 2010, 1072; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010, 21 U 163/08, VersR 2011, 637 ) haben sich in den vergangenen Jahren mit dem Fehlerbegriff des § 3 Abs. 1 ProdHaftG im Zusammenhang mit Herzschrittmacher betreffende Sicherheitswarnungen auseinandergesetzt, für den Fehlerbegriff verschiedene Ansatzpunkte gewählt und sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.

    Ausschlaggebend ist dabei, dass der Herzschrittmacher nach Art des Gebrauchs regelmäßig in den menschlichen Körper eingesetzt wird ( OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010, 21 U 163/08 ).

  • LG Freiburg, 25.02.2019 - 6 O 83/12

    Produkthaftung: Fehlerhaftigkeit einer

    Vielmehr macht das ihnen anhaftende Sicherheitsrisiko sie schon bei Inverkehrbringen fehlerhaft (MünchKomm/Wagner, BGB, 7. Aufl. 2017 ProdHaftG § 3 Rn. 47 ff.; BeckOGK/Goehl, ProdHaftG, Stand 01.12.2018, § 3 Rn. 41 ff.;OLG Hamm, Urt. v. 26.10.2010 - I-21 U 163/08).Es handelt sich um "tickende Zeitbomben", die bereits deswegen manifest fehlerhaft sind, genauso wie bei einem Kfz, dessen Bremsanlage jederzeit versagen kann (MünchKomm/Wagner a.a.O.; BeckOGK/Goehl, ProdHaftG § 3, Stand 01.12.2018, Rn. 41 ff.).
  • LG Essen, 14.01.2021 - 6 O 209/20

    Produktfehler Kardioverter Defibrillator

    Bei Gegenständen, auf die der Geschädigte zwingend angewiesen ist, und die er am - oder wie hier sogar im - Körper trägt, wird ein Vorteilsausgleich allgemein als unzumutbar abgelehnt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 21 U 163/08 Rn. 24).
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