Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.10.2017 - II-11 UF 64/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des Wohnwerts des gemeinsamen Eigenheims während der Trennungszeit
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 1361 Abs. 1
Ermittlung des Wohnwerts des gemeinsamen Eigenheims während der Trennungszeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ftcam-ra.de , S. 3 (Entscheidungsbesprechung)
Trennungsunterhalt/angemessener Wohnbedarf bei konkreter Ermittlung des eheangemessenen Unterhaltsbedarfs
Verfahrensgang
- AG Bochum, 06.03.2017 - 86 F 17/15
- OLG Hamm, 26.10.2017 - II-11 UF 64/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 678
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Vorteils mietfreien Wohnens als …
Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2017 - 11 UF 64/17
Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 18.1.2012 - XII ZR 177/09 - (FamRZ 2012, 514) dazu entschieden, dass dies nur der Fall sein könne, wenn sich der Wohnvorteil nach dem angemessen Wohnwert richte, der regelmäßig dem konkreten Wohnbedarf entspreche.Im Gegensatz zu dem vom Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 18.1.2012 (XII ZR 177/09 - FamRZ 2012, 514) entschiedenen Fall haben die Beteiligten aber noch keine Regelung für ihre Vermögensverhältnisse getroffen.
Die Rechtsbeschwerde ist nicht gem. § 70 Abs. 2 FamFG zuzulassen, weil der Senat von den in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.1.2012 (XII ZR 177/09 - FamRZ 2012, 514) aufgestellten Grundsätzen nicht abweicht.
- BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08
Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten …
Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2017 - 11 UF 64/17
Die Zurechnung des vollen Wohnwerts setzt nämlich voraus, dass von dem die Wohnung nutzenden Ehegatten verlangt werden kann, dass er die Wohnung durch (teilweise) Vermietung oder Veräußerung anderweitig verwertet (BGH, Urteil vom 27.5. 2009 - XII ZR 78/08 -, FamRZ 2009, 1300; BGH, Beschluss vom 19. März 2014 - XII ZB 367/12 -, FamRZ 2014, 923).Wie der Bundesgerichtshof in den Fällen des Urteils vom 27.5.2009 (XII ZR 78/08 - FamRZ 2009, 1300) und des Beschlusses vom 19. März 2014 (XII ZB 367/12 - FamRZ 2014, 923) hält der Senat im vorliegenden Fall des Miteigentums an der von einem Ehegatten weiterhin genutzten Immobilie die Verwertung (noch) für unzumutbar mit der Folge, dass auf der Einkommensseite nicht der volle Wohnwert, sondern nur der niedrigere sog. angemessene Wohnwert berücksichtigt werden kann.
- BGH, 19.03.2014 - XII ZB 367/12
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom …
Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2017 - 11 UF 64/17
Die Zurechnung des vollen Wohnwerts setzt nämlich voraus, dass von dem die Wohnung nutzenden Ehegatten verlangt werden kann, dass er die Wohnung durch (teilweise) Vermietung oder Veräußerung anderweitig verwertet (BGH, Urteil vom 27.5. 2009 - XII ZR 78/08 -, FamRZ 2009, 1300; BGH, Beschluss vom 19. März 2014 - XII ZB 367/12 -, FamRZ 2014, 923).Wie der Bundesgerichtshof in den Fällen des Urteils vom 27.5.2009 (XII ZR 78/08 - FamRZ 2009, 1300) und des Beschlusses vom 19. März 2014 (XII ZB 367/12 - FamRZ 2014, 923) hält der Senat im vorliegenden Fall des Miteigentums an der von einem Ehegatten weiterhin genutzten Immobilie die Verwertung (noch) für unzumutbar mit der Folge, dass auf der Einkommensseite nicht der volle Wohnwert, sondern nur der niedrigere sog. angemessene Wohnwert berücksichtigt werden kann.
- BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06
Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des …
Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2017 - 11 UF 64/17
In Änderung seiner früheren Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof am 5.3.2008 (XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963) entschieden, dies betreffe nicht die gesamte Trennungszeit unabhängig von der Trennungsdauer, sondern nur, bis eindeutig feststehe, dass die Ehe endgültig gescheitert sei.
- OLG Brandenburg, 06.03.2020 - 9 UF 204/18
Anspruch auf Zugewinn
Kommt ein Ehegatte seiner bestehenden Erwerbsobliegenheit nicht ausreichend nach, sind ihm diejenigen Einkünfte fiktiv anzurechnen, die er bei Aufnahme einer möglichen und zumutbaren Erwerbstätigkeit zu verdienen imstande wäre (vgl. BGH FamRZ 2012, 1201; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 14. November 2019, Az. 6 UF 78/19 - Rdnr. 33 bei juris; OLG Hamm FamRZ 2018, 678 - Rdnr. 114 bei juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 6. Juli 2017, Az. 9 UF 108/17 - Rdnr. 59 f. bei juris). - OLG Brandenburg, 03.08.2020 - 9 UF 39/20
Voraussetzungen und Höhe des Trennungsunterhalts
Einen im Zeitpunkt der Trennung längere Zeit nicht erwerbstätig gewesenen Ehegatten trifft im ersten Trennungsjahr in der Regel keine Erwerbsobliegenheit (allg. Ansicht, z.B. OLG Hamm FamRZ 2018, 678), so auch hier. - OLG Brandenburg, 04.08.2020 - 9 UF 39/20 Einen in dem Zeitpunkt der Trennung längere Zeit nicht erwerbstätig gewesenen Ehegatten trifft im ersten Trennungsjahr in der Regel keine Erwerbsobliegenheit (allgemeine Ansicht, zum Beispiel OLG Hamm FamRZ 2018, 678).