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   OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94   

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OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94 (https://dejure.org/1995,2497)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.1995 - 15 W 350/94 (https://dejure.org/1995,2497)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 15 W 350/94 (https://dejure.org/1995,2497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 235 § 1; RAG § 25 Abs. 2; BGB §§ 2084, 2082
    Rückübertragungsansprüche nach VermG als Nachlassbestandteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1092
  • Rpfleger 1995, 359
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1994, 582 ) setzt der Einigungsvertrag nicht zwei verschiedene, sondern ein einziges deutsches interlokales Privatrecht voraus.

    Der BGH (NJW 1994, 582 f.) hat insoweit als frühesten Zeitpunkt denjenigen der gemeinsamen Erklärungen der Regierungen der beiden deutschen Staaten zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15.06.1990 (BGBl. II S. 1237) und deren Nr. 2 über die Rückgabe von Vermögen der sogenannten Republikflüchtlinge angenommen (der Umstand, daß sich die genannte Entscheidung des BGH auf eine Testamentsanfechtung nach der inhaltsgleichen Vorschrift des § 374 Abs. 2 ZGB -DDR bezieht, ist in diesem Zusammenhang ohne Belang).

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Amtsgericht in Fällen, in denen die Feststellung des Erbrechts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zweifelhaft sein kann, die Erteilung eines Erbscheines durch einen rechtsmittelfähigen Vorbescheid ankündigen kann, um die Publizitätswirkung eines etwa unrichtigen Erbscheines zu vermeiden (BGHZ 20, 255; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94
    Das Landgericht hat schließlich zu Recht hervorgehoben, daß auch einer ergänzenden Auslegung, die der Berücksichtigung eines - hier nicht feststellbaren - hypothetischen Willens des Erblassers im Hinblick auf die spätere politische Entwicklung dient, die an das Formerfordernis anknüpfende Grenze gesetzt ist, daß ein solcher Wille in dem Testament wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck kommen muß (vgl. BGH NJW 1983, 672; BayObLG NJW 1988, 2744 ; OLG Frankfurt OLGZ 1993, 382 = FamRZ 1993, 857 = DtZ 1993, 216 mit spezifischem Bezug zu einem deutsch-deutschen Nachlaßfall).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.1992 - 3 W 172/91

    Weitere Beschwerde wegen Erteilung eines Erbscheins betreffend unbewegliches

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94
    Dem wird dadurch Rechnung getragen, daß das zuständige Nachlaßgericht auf Antrag einen auf die Nachlaßgegenstände im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG beschränkten Erbschein zu erteilen hat (vgl. KG, OLGZ 1992, 279, 283; OLG Zweibrücken, FamRZ 1992, 1474; BayObLG, FamRZ 1994, 723 = ZEV 1994, 47, 48; Senatsbeschluß vom 15.03.1994 - 15 W 158/93 - Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 262; Palandt-Edenhofer, BGB , 54. Aufl., § 2353 Rdn 7).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92

    Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94
    Denn die Rechtsprechung geht zwischenzeitlich davon aus, daß Rückübertragungs- bzw. Entschädigungsansprüche nach den §§ 3 ff VermG , die sich auf eine Enteignungsmaßnahme vor dem Erbfall stützen, aber erst in der Person des Erben entstanden sind, im Wege der Ersatzsurrogation nachlaßgebunden sind (BGH NJW 1993, 2176, 2177; BayObLGZ 1994, 40, 45 = NJW-RR 1994, 967).
  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94
    Denn die Rechtsprechung geht zwischenzeitlich davon aus, daß Rückübertragungs- bzw. Entschädigungsansprüche nach den §§ 3 ff VermG , die sich auf eine Enteignungsmaßnahme vor dem Erbfall stützen, aber erst in der Person des Erben entstanden sind, im Wege der Ersatzsurrogation nachlaßgebunden sind (BGH NJW 1993, 2176, 2177; BayObLGZ 1994, 40, 45 = NJW-RR 1994, 967).
  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 26/93

    Erbscheinsverfahren; Echtes FGG-Verfahren; Beschwerdeinstanz; Hilfsantrag ;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94
    Die Ausführungen der weiteren Beschwerde werden mit ihrer wiederholten Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Köln (OLGZ 1994, 334 = FamRZ 1994, 591 = JMBl. NW 1994, 116) von der Vorstellung beeinflußt, es sei eine Nachlaßspaltung eingetreten, so daß im Wege der Testamentsauslegung zunächst festgestellt werden müsse, daß der Erblasser eine letztwillige Verfügung auch für den rechtlich selbständigen Nachlaß in Ansehung seines unbeweglichen Vermögens in der ehemaligen DDR habe treffen wollen.
  • BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92

    Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94
    Dem wird dadurch Rechnung getragen, daß das zuständige Nachlaßgericht auf Antrag einen auf die Nachlaßgegenstände im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG beschränkten Erbschein zu erteilen hat (vgl. KG, OLGZ 1992, 279, 283; OLG Zweibrücken, FamRZ 1992, 1474; BayObLG, FamRZ 1994, 723 = ZEV 1994, 47, 48; Senatsbeschluß vom 15.03.1994 - 15 W 158/93 - Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 262; Palandt-Edenhofer, BGB , 54. Aufl., § 2353 Rdn 7).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94
    Das Landgericht hat schließlich zu Recht hervorgehoben, daß auch einer ergänzenden Auslegung, die der Berücksichtigung eines - hier nicht feststellbaren - hypothetischen Willens des Erblassers im Hinblick auf die spätere politische Entwicklung dient, die an das Formerfordernis anknüpfende Grenze gesetzt ist, daß ein solcher Wille in dem Testament wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck kommen muß (vgl. BGH NJW 1983, 672; BayObLG NJW 1988, 2744 ; OLG Frankfurt OLGZ 1993, 382 = FamRZ 1993, 857 = DtZ 1993, 216 mit spezifischem Bezug zu einem deutsch-deutschen Nachlaßfall).
  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94
    Dem wird dadurch Rechnung getragen, daß das zuständige Nachlaßgericht auf Antrag einen auf die Nachlaßgegenstände im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG beschränkten Erbschein zu erteilen hat (vgl. KG, OLGZ 1992, 279, 283; OLG Zweibrücken, FamRZ 1992, 1474; BayObLG, FamRZ 1994, 723 = ZEV 1994, 47, 48; Senatsbeschluß vom 15.03.1994 - 15 W 158/93 - Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 262; Palandt-Edenhofer, BGB , 54. Aufl., § 2353 Rdn 7).
  • OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 20 W 59/92

    Ergänzende Testamentsauslegung bei Grundbesitz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR

  • LG Gießen, 03.03.1993 - 7 T 39/93
  • OLG Celle, 10.08.1992 - 22 W 119/91
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 1 U 616/99

    Ergänzende Auslegung des Testaments im Hinblick auf Restitutionsansprüche

    Im Erbrecht gilt danach die Regel, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung richtet, in deren Geltungsbereich der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (BGH FamRZ 94, S. 304; OLG Hamm, FamRZ 95, S. 1092, 1093).

    Auf diese ist § 25 Abs. 2 RAG auch nicht analog anzuwenden, da es sich bei dieser Vorschrift um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift handelt (vgl. im Hinblick auf die Ansprüche nach dem Vermögensgesetz OLG Celle, VIZ 1992, 416; OLG Hamm, FamRZ 95, S. 1092, 1094; BGH DtZ 96, S. 84, 85).

    Die Regeln der erläuternden und ergänzenden Testamentsauslegung sind dabei anwendbar, da die Ansprüche nach dem VermG ihrem Sinn und Zweck nach an die Stelle verlorener Nachlaßwerte des Erblassers treten, in diesem Sinne Ersatzvorteile (Surrogate) für Nachlassgegenstände sind (OLG Hamm, FamRZ 95, S. 1092, 1094; BayObLG, VIZ 95, S. 723) und die Beklagte nicht bessergestellt werden soll, als sie stünde, wenn der Rückübertragungsanspruch schon in der Person des Erblassers entstanden wäre (vgl. arg. BGH NJW 93, S. 2176, 2177).

  • BayObLG, 26.01.1999 - 1Z BR 44/98

    Wechselbezüglichkeit zeitlich auseinanderliegender gemeinschaftlicher Testamente

    zu I für sich ein von dem angekündigten Erbschein abweichendes Erbrecht in Anspruch nimmt (§ 20 I FGG; OLG Hamm, FamRZ 1995, 1092 [1093]).
  • BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00

    Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts

    a) Das Landgericht hat die Erstbeschwerde zu Recht für zulässig gehalten; die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1 ergibt sich daraus, daß sie für sich ein von dem angekündigten Erbschein abweichendes Erbrecht in Anspruch nimmt (S 20 Abs. 1 FGG; BayObLG FamRZ 1995, 1092/1093).
  • OLG Köln, 08.11.2001 - 12 U 111/01

    Erbrecht; Ansprüche auf Rückübertragung, Rückgabe oder Entschädigung

    In weiteren Entscheidungen wird bezüglich dieser Ansprüche ausgesprochen, dass sie "wie ein Nachlassgegenstand zu behandeln" (BayObLG FamRZ 1996, 189, 190) bzw. "im Wege der Ersatzsurrogation nachlassgebunden" sind (OLG Hamm MittBayNot 1995, 220, 221 = FamRZ 1995, 1092).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98

    Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Sie folgt daraus, daß die Beteiligte zu 1 für sich ein von dem im Vorbescheid vom 15.1.1998 angekündigten Erbschein abweichendes Erbrecht in Anspruch nimmt (§ 20 Abs. 1 FGG ; BayObLG FamRZ 1995, 1092/1093).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 1Z BR 206/97

    Berücksichtigung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vom

    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2 folgt daraus, daß er für sich ein von dem angekündigten Erbschein abweichendes Erbrecht in Anspruch nimmt (§ 20 Abs. 1 FGG ; BayObLG FamRZ 1995, 1092/1093).
  • KG, 09.02.1996 - 17 U 6473/95

    Nachlaßspaltung - Grundstücke unter staatlicher Verwaltung - Erbausschlagung

    An dieser Rechtslage hat sich auch durch die vom Kl. in bezug genommene Entscheidung des BGH vom 4.10.1995 (ZIP 1995, 1775 = ErbPrax 1996, 53) nichts geändert, mit der der BGH - entgegen der klägerischen Rechtsauffassung - die Rechtsprechung zur sogenannten Nachlaßspaltung bestätigt und im übrigen - entsprechend der bis dahin überwiegend vertretenen Meinung (vgl. u.a. OLG Hamm, Rpfleger 1995, 359, sowie OLG Celle, DtZ 1992, 355 ) - ausgeführt hat, daß Ansprüche aus dem Vermögensgesetz nicht geeignet seien, eine Nachlaßspaltung herbeizuführen, Die zuletzt genannte Beurteilung des BGH, der der Senat folgt, ist jedoch aus vorstehenden Erwägungen für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits unerheblich.
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