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   OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15   

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OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15 (https://dejure.org/2015,2804)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2015 - 3 RBs 5/15 (https://dejure.org/2015,2804)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 3 RBs 5/15 (https://dejure.org/2015,2804)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    OWiG § 51
    Ersatzzustellung, Wirksamkeit, Rechtsmissbrauch, Verjährung, Verletzung, Meldepflicht

  • openjur.de

    Ersatzzustellung Wirksamkeit Rechtsmissbrauch Verjährung Verletzung Meldepflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ersatzzustellung Wirksamkeit Rechtsmissbrauch Verjährung Verletzung Meldepflicht

  • verkehrslexikon.de

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Unwirksamkeit einer Ersatzzustellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung bei Verstoß gegen Meldepflicht durch unterlassene Ummeldung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 9
    Wirksamkeit der Ersatzzustellung bei Verstoß gegen Meldepflicht durch unterlassene Ummeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch: Bußgeldbescheid trotz Fristablaufs nicht verjährt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterlassen einer erforderlichen Ummeldung und Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchlich herbeigeführte Verjährung verhindert nicht die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Verweis auf Verjährungseintritt für die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit kann rechtsmissbräuchlich sein

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit trotz Verjährung bei rechtsmissbräuchlicher Herbeiführung des Verjährungseintrittes durch den Betroffenen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bußgeld trotz Ablaufs der Verjährungsfrist

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann kann sich ein Betroffener im Bußgeldverfahren nicht auf Verfolgungsverjährung berufen?

  • weka.de (Kurzinformation)

    Hindert eine herbeigeführte Verjährung die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verjährung bei Zustellungsvereitelung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfolgungsverjährung bei Bußgeldbescheiden: Funktioniert der Umzugs-Trick?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsmissbräuchlich herbeigeführte Verjährung verhindert nicht die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit - Verhinderte ordnungsgemäße Zustellung eines Bußgeldbescheides durch Verstoß gegen das Meldegesetz führt nicht zu Verfolgungsverjährung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Bußgeldbescheide: Verjährung bei Rechtsmissbrauch?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Unwirksamkeit einer Ersatzzustellung

Verfahrensgang

  • AG Gütersloh - 12 OWi 79/14
  • OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15
    Nach den Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils hat die Betroffene - nicht widerlegbar - mitgeteilt, dass sie seit dem 22. August 2010 in C wohne, so dass die am 16. Oktober 2013 durch Einlegung des Bußgeldbescheides in den Briefkasten unter der Anschrift ihrer Eltern in I1 erfolgte Ersatzzustellung unwirksam war, weil die Ersatzzustellung nach den §§ 178-181 ZPO voraussetzt, dass eine Wohnung an dem Ort, an dem zugestellt werden soll, tatsächlich von dem Adressaten genutzt wird (vgl. BGH, NJW 2011, 2440 Rn.13 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (BGH, NJW 2011, 2440 Rn. 13; BVerfG, NJW-RR 2010, 421 Rn. 17; OLG Jena NStZ-RR 2006, 238, OLG Köln NJW-RR 2001, 1511, jeweils m.w.N.).

    Hierbei handelt es sich nicht um die Erleichterung einer wirksamen Zustellung im Wege der objektiven Zurechnung eines Rechtsscheins (BGH, NJW 2011, 2440 Rn. 13).

    Vielmehr wird dem Empfänger im Lichte des das gesamte Recht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter engen Voraussetzungen lediglich versagt, sich auf die Unwirksamkeit einer Zustellung zu berufen ( BGH, NJW 2011, 2440 Rn. 13; BVerfG, NJW-RR 2010, 421 Rn. 18).

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (BGH, NJW 2011, 2440 Rn. 13; BVerfG, NJW-RR 2010, 421 Rn. 17; OLG Jena NStZ-RR 2006, 238, OLG Köln NJW-RR 2001, 1511, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr wird dem Empfänger im Lichte des das gesamte Recht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter engen Voraussetzungen lediglich versagt, sich auf die Unwirksamkeit einer Zustellung zu berufen ( BGH, NJW 2011, 2440 Rn. 13; BVerfG, NJW-RR 2010, 421 Rn. 18).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob das rechtsmissbräuchliche Verhalten der Betroffenen ihr das Berufen auf die unwirksame Ersatzzustellung verwehrt, hat der Senat auch in den Blick genommen, dass durch das Zustellungserfordernis des § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG keine von der Betroffenen zu beachtenden Rechtsmittelfristen in Gang gesetzt werden, so dass hier eine effektive Rechtsausübung und das rechtliche Gehör nicht unterlaufen werden (vgl. BVerfG NJW-RR 2010, 421, Rn. 18).

    Denn dies ist sowohl im öffentlichen Recht als auch im Zivilrecht für ähnlich gelagerte Fälle bereits angenommen worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 2004 - 6 B 8.04 - BeckRS 2004, 22567; BVerfG, NJW-RR 2010, 421; BVerwG, NVwZ 1991, 73).

  • OLG Jena, 24.01.2006 - 1 Ss 277/05

    Verfahren, Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (BGH, NJW 2011, 2440 Rn. 13; BVerfG, NJW-RR 2010, 421 Rn. 17; OLG Jena NStZ-RR 2006, 238, OLG Köln NJW-RR 2001, 1511, jeweils m.w.N.).

    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa für die Fälle anerkannt, dass sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich dolos als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und seine Post dort abholt (vgl. OLG Jena, NStZ-RR 2006, 238; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 2 Ss OWi 219/03 -, BeckRS 2003, 30330529; BayObLG, Beschluss vom 16. März 2004 - 2 ObOWi 7/04 -, BeckRS 2004 03759).

  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15
    Es ist anerkannt, dass selbst im Strafprozess - und deswegen erst Recht im Ordnungswidrigkeitenverfahren - ein allgemeines Missbrauchsverbot gilt (vgl. BGH, NStZ 2007, 49 Rn. 2 m.w.N.).

    Nach der Definition des Bundesgerichtshofes ist ein Missbrauch prozessualer Rechte dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Strafprozessordnung eingeräumten Möglichkeiten zur Wahrung seiner verfahrensrechtlichen Belange benutzt, um gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (vgl. BGH, NStZ 2007, 49 Rn. 3 m.w.N.).

  • BayObLG, 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/04

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15
    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa für die Fälle anerkannt, dass sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich dolos als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und seine Post dort abholt (vgl. OLG Jena, NStZ-RR 2006, 238; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 2 Ss OWi 219/03 -, BeckRS 2003, 30330529; BayObLG, Beschluss vom 16. März 2004 - 2 ObOWi 7/04 -, BeckRS 2004 03759).
  • OLG Bamberg, 12.12.2005 - 3 Ss OWi 1354/05

    Verjährungsunterbrechung - Fehlerhafte Ersatzzustellung: Versehentlich die

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15
    Soweit einzelne Obergerichte teilweise die Rechtsauffassung vertreten haben, dass rechtsmissbräuchliches Verhalten des Zustellungsadressaten nur unter den in § 179 ZPO normierten Voraussetzungen von Bedeutung sei (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 14.02.2005 - 1 Ss 341/04 -, juris; OLG Bamberg, NZV 2006, 314) sind diese Entscheidungen vor der Änderung des § 51 Abs. 5 OWiG durch das Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom 12.08.2005 getroffen worden.
  • OLG Koblenz, 14.02.2005 - 1 Ss 341/04

    Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeit: Folgenlosigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15
    Soweit einzelne Obergerichte teilweise die Rechtsauffassung vertreten haben, dass rechtsmissbräuchliches Verhalten des Zustellungsadressaten nur unter den in § 179 ZPO normierten Voraussetzungen von Bedeutung sei (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 14.02.2005 - 1 Ss 341/04 -, juris; OLG Bamberg, NZV 2006, 314) sind diese Entscheidungen vor der Änderung des § 51 Abs. 5 OWiG durch das Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom 12.08.2005 getroffen worden.
  • OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 73/99

    Ersatzzustellung in den Fällen des sog. Scheinwohnsitzes

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (BGH, NJW 2011, 2440 Rn. 13; BVerfG, NJW-RR 2010, 421 Rn. 17; OLG Jena NStZ-RR 2006, 238, OLG Köln NJW-RR 2001, 1511, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 2 Ss OWi 219/03

    Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid, Zustellung; Ersatzzustellung;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15
    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa für die Fälle anerkannt, dass sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich dolos als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und seine Post dort abholt (vgl. OLG Jena, NStZ-RR 2006, 238; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 2 Ss OWi 219/03 -, BeckRS 2003, 30330529; BayObLG, Beschluss vom 16. März 2004 - 2 ObOWi 7/04 -, BeckRS 2004 03759).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 8.04

    Einschränkung des Grundrechts nach Art. 103 GG durch den Grundsatz von Treu und

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15
    Denn dies ist sowohl im öffentlichen Recht als auch im Zivilrecht für ähnlich gelagerte Fälle bereits angenommen worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 2004 - 6 B 8.04 - BeckRS 2004, 22567; BVerfG, NJW-RR 2010, 421; BVerwG, NVwZ 1991, 73).
  • OLG Hamm, 19.05.2015 - 5 RBs 59/15

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei der Nichtbescheidung eines

    Denn der Entbindungsantrag des Betroffenen ist weder rechtzeitig noch in ordnungsgemäßer Form, sondern insbesondere unter Verstoß gegen das allgemeine Missbrauchsverbot im Strafprozess (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 11. August 2006 zu 3 StR 284/05, zitiert nach juris Rn. 16 m.w.N.), das erst Recht im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt (vgl. Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 27. Januar 2015 zu III-3 RBs 5/15), gestellt worden, weswegen ihn das Amtsgericht offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen und nur deshalb (nicht pflichtwidrig) nicht beschieden hat.

    Diese Definition ist entsprechend auf das Ordnungswidrigkeitenrecht zu übertragen (Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 27. Januar 2015 zu III-3 RBs 5/15).

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