Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.03.2007 - 1 Ss OWi 139/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
StPO § 267
Geschwindigeitsüberschreitung; Urteil; Anforderungen; Feststellungen; - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mindestanforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes; Messen einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren
- Judicialis
StPO § 267
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 22.09.2003 - 2 Ss OWi 518/03
Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung; Messtoleranz; ProVidasystem
Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2007 - 1 Ss OWi 139/07
"Nach gefestigter Rechtsprechung gehört zu den Mindestanforderungen, die an die Feststellungen eines wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes verurteilenden Urteils zu stellen sind, unter anderem die Angabe des angewandten Messverfahrens sowie die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit (OLG Hamm, MDR 2000, 881 ; OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2003 - 2 SsOWi 518/03 - OLG Braunschweig, NVZ 1995, 367; BGH NJW 998, 321 ; OLG Köln, DAR 1999, 516)."Nach gefestigter Rechtsprechung gehört zu den Mindestanforderungen, die an die Feststellungen eines wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes verurteilenden Urteils zu stellen sind, unter anderem die Angabe des angewandten Messverfahrens sowie die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit (OLG Hamm, MDR 2000, 881 ; OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2003 - 2 SsOWi 518/03 - OLG Braunschweig, NVZ 1995, 367; BGH NJW 998, 321 ; OLG Köln, DAR 1999, 516).
"Nach gefestigter Rechtsprechung gehört zu den Mindestanforderungen, die an die Feststellungen eines wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes verurteilenden Urteils zu stellen sind, unter anderem die Angabe des angewandten Messverfahrens sowie die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit (OLG Hamm, MDR 2000, 881 ; OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2003 - 2 SsOWi 518/03 - OLG Braunschweig, NVZ 1995, 367; BGH NJW 998, 321 ; OLG Köln, DAR 1999, 516).
- OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99
Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)
Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2007 - 1 Ss OWi 139/07
"Nach gefestigter Rechtsprechung gehört zu den Mindestanforderungen, die an die Feststellungen eines wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes verurteilenden Urteils zu stellen sind, unter anderem die Angabe des angewandten Messverfahrens sowie die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit (OLG Hamm, MDR 2000, 881 ; OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2003 - 2 SsOWi 518/03 - OLG Braunschweig, NVZ 1995, 367; BGH NJW 998, 321 ; OLG Köln, DAR 1999, 516)."Nach gefestigter Rechtsprechung gehört zu den Mindestanforderungen, die an die Feststellungen eines wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes verurteilenden Urteils zu stellen sind, unter anderem die Angabe des angewandten Messverfahrens sowie die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit (OLG Hamm, MDR 2000, 881 ; OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2003 - 2 SsOWi 518/03 - OLG Braunschweig, NVZ 1995, 367; BGH NJW 998, 321 ; OLG Köln, DAR 1999, 516).
"Nach gefestigter Rechtsprechung gehört zu den Mindestanforderungen, die an die Feststellungen eines wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes verurteilenden Urteils zu stellen sind, unter anderem die Angabe des angewandten Messverfahrens sowie die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit (OLG Hamm, MDR 2000, 881 ; OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2003 - 2 SsOWi 518/03 - OLG Braunschweig, NVZ 1995, 367; BGH NJW 998, 321 ; OLG Köln, DAR 1999, 516).
- OLG Hamm, 21.06.2001 - 4 Ss OWi 322/01
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren, Fehlerquellen, Toleranzabzug, …
Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2007 - 1 Ss OWi 139/07
Ungeachtet dessen, dass in diesem Fall aufgrund der mit einer solchen Messung verbundenen Ungenauigkeiten der in Ansatz gebrachte Toleranzwert als nicht mehr ausreichend erachtet werden könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2001 - 4 Ss OWi 322/01 -), genügen auch die durch das Gericht weiter getroffenen Feststellungen den Anforderungen zu diesem Messverfahren nicht.Ungeachtet dessen, dass in diesem Fall aufgrund der mit einer solchen Messung verbundenen Ungenauigkeiten der in Ansatz gebrachte Toleranzwert als nicht mehr ausreichend erachtet werden könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2001 - 4 Ss OWi 322/01 -), genügen auch die durch das Gericht weiter getroffenen Feststellungen den Anforderungen zu diesem Messverfahren nicht.
Ungeachtet dessen, dass in diesem Fall aufgrund der mit einer solchen Messung verbundenen Ungenauigkeiten der in Ansatz gebrachte Toleranzwert als nicht mehr ausreichend erachtet werden könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2001 - 4 Ss OWi 322/01 -), genügen auch die durch das Gericht weiter getroffenen Feststellungen den Anforderungen zu diesem Messverfahren nicht.
- OLG Hamm, 12.05.2000 - 2 Ss OWi 408/00
Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, ausreichende …
Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2007 - 1 Ss OWi 139/07
"Nach gefestigter Rechtsprechung gehört zu den Mindestanforderungen, die an die Feststellungen eines wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes verurteilenden Urteils zu stellen sind, unter anderem die Angabe des angewandten Messverfahrens sowie die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit (OLG Hamm, MDR 2000, 881 ; OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2003 - 2 SsOWi 518/03 - OLG Braunschweig, NVZ 1995, 367; BGH NJW 998, 321 ; OLG Köln, DAR 1999, 516)."Nach gefestigter Rechtsprechung gehört zu den Mindestanforderungen, die an die Feststellungen eines wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes verurteilenden Urteils zu stellen sind, unter anderem die Angabe des angewandten Messverfahrens sowie die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit (OLG Hamm, MDR 2000, 881 ; OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2003 - 2 SsOWi 518/03 - OLG Braunschweig, NVZ 1995, 367; BGH NJW 998, 321 ; OLG Köln, DAR 1999, 516).
"Nach gefestigter Rechtsprechung gehört zu den Mindestanforderungen, die an die Feststellungen eines wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes verurteilenden Urteils zu stellen sind, unter anderem die Angabe des angewandten Messverfahrens sowie die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit (OLG Hamm, MDR 2000, 881 ; OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2003 - 2 SsOWi 518/03 - OLG Braunschweig, NVZ 1995, 367; BGH NJW 998, 321 ; OLG Köln, DAR 1999, 516).