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   OLG Hamm, 27.05.2004 - 27 U 44/03   

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OLG Hamm, 27.05.2004 - 27 U 44/03 (https://dejure.org/2004,6122)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.2004 - 27 U 44/03 (https://dejure.org/2004,6122)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 27 U 44/03 (https://dejure.org/2004,6122)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 37 Abs. 1 AktG, § 82 KO, § 286 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverletzung eines Konkursverwalters; Prüfung der Ordnungsgemäßheit einer Kapitalerhöhung; Gebot realer Kapitalaufbringung durch Barzahlung; Beweislastumkehr bei Dokumentationspflichtverletzungen

  • Judicialis

    AktG § 36 Abs. 2; ; AktG § ... 36 a Abs. 1; ; AktG § 37; ; AktG § 37 Abs. 1; ; AktG § 37 Abs. 1 S. 3; ; AktG § 37 Abs. 1 S. 4; ; AktG § 54 Abs. 3 S. 1; ; AktG § 63 Abs. 2; ; AktG § 188 Abs. 2; ; AktG § 273 II; ; ZPO § 291; ; ZPO § 421; ; ZPO § 422; ; ZPO § 424; ; ZPO § 426; ; BGB § 66; ; BGB § 242; ; BGB § 259; ; BGB § 810; ; KO § 82; ; PostscheckG § 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Konkursverwalters wegen Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2005, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 27 U 44/03
    Vielmehr folgt der Senat der Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 113, 335, 350), nach der die Bankbestätigung nach § 37 AktG im Grundsatz inhaltlich dieselbe Tragweite hat wie die entsprechenden Erklärungen der Anmelder gegenüber dem Registergericht nach § 37 AktG.

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob dieses Verständnis des Bundesgerichtshofs vom Inhalt einer Bankbestätigung nach § 37 AktG verbunden mit der von ihm im Grundsatz angenommenen Garantiehaftung (BGHZ 113, 335, 355) zu einer bedenklich weiten Haftung der Bank führt, weil ihre Bestätigung die Erfüllung der Bareinlagepflicht mit allen Erweiterungen und unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung nicht zugelassenen Umgehungen dokumentieren und die Bank letztlich hierfür garantieren soll.

    Es kommt nicht darauf an, ob es unter Umständen ausgereicht hätte, wenn er weniger erklärt hätte (vgl. zu entsprechenden Überlegungen bei der Höhe des bestätigten Einlagekapitals BGHZ 113, 335, 356 f., wo die Haftung selbst hinsichtlich solcher Beträge angenommen wird, auf die sich die Prüfungspflicht des Registergerichts nicht erstreckt).

    Die Bedeutung der Erklärung ist - wie Hüffer, AktG, 5. A. 2002, § 37 Rn. 3a feststellt - bis zu der Entscheidung des BGH vom 18.2.1991 (BGHZ 113, 335) kaum erörtert und nicht abschließend geklärt gewesen.

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist der Entscheidung BGH NJW 1991, 1754 nicht zu entnehmen, dass die O-Bank entsprechend § 63 Abs. 2 AktG eine 5%ige Verzinsung seit Fälligkeit der Einlagen schuldete.

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88

    Präventiver Kapitalaufbringungsschutz nach den Grundsätzen der verdeckten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 27 U 44/03
    Entgegen der Auffassung des Beklagten war dies nicht erst durch die Entscheidung BGHZ 110, 47 ff. geklärt, sondern entsprach bereits zuvor der Rechtssprechung und der überwiegenden Lehre (vgl. die Nachweise in BGHZ 110, 47, 61).

    In der Entscheidung BGHZ 110, 47 ging es um die Frage, ob eine erfolgte Einzahlung deshalb als (verdeckte) Sacheinlage zu werten und zu behandeln ist, weil mit ihr anschließend eine Darlehensforderung des Inferenten getilgt wurde.

  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 27 U 44/03
    In Fällen einer Dokumentationspflichtverletzung lässt der BGH allgemein eine Umkehr der Beweislast nur dann zu, wenn dem Geschädigten nach tatrichterlichem Ermessen die auch nur teilweise Beweisführungslast für ein pflichtwidriges Verhalten des Gegners angesichts eines von diesem verschuldeten Aufklärungshindernisses billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (BGH NJW 1986, 59, 61 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1989 - IX ZR 233/87

    Geltendmachung eines durch den Konkursverwalter verursachten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 27 U 44/03
    Der Kläger kann seinen in erster Linie verfolgten hieraus resultierenden sogenannten Quotenschaden nach Abschluss des Konkursverfahrens selbst geltend machen (BGH, 9. Zivilsenat, Urteil vom 5. Oktober 1989, IX ZR 233/87, NJW-RR 1990, 45-48; zuletzt Urteil vom 22. April 2004, Umdruck S. 8 oben).
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 21/93

    Sorgfaltspflicht des Konkursverwalters bei anwaltlicher Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 27 U 44/03
    Denn das würde die durch die Vereinbarung beabsichtigte und vom BGH (NJW 1994, 323) gebilligte Bevorzugung des Klägers mindestens teilweise wieder aufheben.
  • LG Hamburg, 16.12.1975 - 23 O 109/75
    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 27 U 44/03
    Auf eine Entscheidung eines einzelnen Landgerichts - LG Hamburg NJW 1976, 1980 - konnte der Beklagte keine Aussichtslosigkeit einer Rechtsverfolgung stützen.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1991 - 6 U 222/90
    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 27 U 44/03
    Die - im übrigen vereinzelt gebliebene - Entscheidung OLG Düsseldorf WM 1991, 998 = NJW-RR 1991, 1442, die einen Ausschluss des Anspruchs gem. § 242 BGB wegen der Kenntnis des Vorstandes annahm, lag damals noch gar nicht vor.
  • OLG Hamm, 05.04.2001 - 27 U 168/00

    Insolvenzrecht - Schadensersatzanspruch gegen früheren Konkursverwalter wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 27 U 44/03
    Denn aus dem Tatbestand des Urteils des Senats vom 5.4.2001 (27 U 168/00) folgt, dass der Kläger wegen seiner Forderungen die Ansprüche gegen X schon unter dem 14.10.1997 gepfändet hat und X seit Dezember 1997 hierauf zahlt.
  • LG Trier, 17.03.1994 - 6 O 3/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 27 U 44/03
    Die Akten 6 O 3/92 LG Essen und 16 C 75/94 AG Essen waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 27 U 218/06

    Zur Zulässigkeit des Parteiwechsels auf Klägerseite im Mahnverfahren; Begründung

    Aus eigenem Recht machte er Schadensersatzansprüche in Höhe von 81.090,89 EUR geltend (6 O 301/01 LG Essen, 27 U 44/03 OLG Hamm).

    Im Parallelverfahren 27 U 44/03 hat der Senat den Beklagten mit Urteil vom 17.06.2004 (abgedruckt in NZG 2005, 438) zur Zahlung von 60.172,86 EUR verurteilt.

    Dabei kann unterstellt werden, dass eine Haftung des Beklagten aus § 82 KO im Grundsatz gegeben ist, weil er, wie der Senat im Parallelverfahren 27 U 44/03 rechtskräftig zugrunde gelegt hat, einen gegenüber der C AG aus § 37 Abs. 1 S. 4 AktG begründeten Schadensersatzanspruch pflichtwidrig nicht zur Masse gezogen hat.

    Die (unterstellte) Pflichtverletzung des Beklagten führt, was der Kläger nicht in Abrede stellt, sondern im Verfahren 27 U 44/03 (NZG 2005, 438) für sich selbst als Gläubiger in Anspruch genommen hat, nicht ausschließlich zu Schadensersatzansprüchen des Gemeinschuldners, sondern auch zu Ansprüchen der geschädigten Gläubiger aus § 82 KO.

    Soweit der Kläger selbst als Konkursgläubiger betroffen ist, hat er genau diesen (Einzel-)Schaden bereits im Verfahren 27 U 44/03 liquidiert.

    Seinen eigenen Quotenverringerungsschaden hat der Kläger vielmehr bereits im Parallelverfahren 27 U 44/03 geltend gemacht.

  • OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05

    Aktiengesellschaft: Vollwertigkeitsprinzip als Voraussetzung für die Abtretung

    Ist die geschuldete Bareinlage entgegen ihrer Bestätigung ganz oder teilweise nicht aufgebracht worden, so hat das Kreditinstitut "die fehlende Einlage nach Maßgabe ihrer Bestätigung selber zu leisten" (BGHZ 113, 335, unter II.2., ähnlich z.B. OLG Hamm NZG 2005, 438).
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