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   OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 530/89   

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https://dejure.org/1990,5877
OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 530/89 (https://dejure.org/1990,5877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.1990 - 5 UF 530/89 (https://dejure.org/1990,5877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 5 UF 530/89 (https://dejure.org/1990,5877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578 Abs. 1 S. 2; UÄndG Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Unzumutbarkeit i.S. von Art. 6 Abs. 1 S. 1 UÄndG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anpassung von Unterhaltstiteln an die neue Rechtslage; Unterhaltsänderungsgesetz; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; Aufrechterhaltung des Titels; Vertrauen des Berechtigten in die getroffene Regelung; Sperre des Unterhaltsänderungsgesetzes

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 86
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 12.06.1980 - 6 UF 132/79

    Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Grobe Unbilligkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 530/89
    Vielmehr hätte auch diese Tatsache unter dem Gesichtspunkt des § 1579 Abs. 1 Ziff. 4 BGB alter Fassung gewürdigt werden können, da unter dieser Bestimmung auch vermögensschädigende Handlungen gegenüber dem Unterhaltsschuldner erfasst wurden (vgl. u.a. Palandt/Diederichsen, 43. Aufl., § 1579, Anm. 2 d; OLG Darmstadt, FamRZ 1979, 507; OLG Zweibrücken, FamRZ 1980, 1010).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 52/88

    Anpassung einer in einem Scheidungsfolgenvergleich getroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 530/89
    Vielmehr kann sich der Unterhaltspflichtige auch auf zurückliegende Tatsachen - wie etwa die Kürze der Ehedauer - berufen, die erst durch das Unterhaltsänderungsgesetz erheblich geworden sind (BGH, FamRZ 1989, 839, 840).
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