Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 530/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1578 Abs. 1 S. 2; UÄndG Art. 6 Abs. 1 S. 1
Unzumutbarkeit i.S. von Art. 6 Abs. 1 S. 1 UÄndG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anpassung von Unterhaltstiteln an die neue Rechtslage; Unterhaltsänderungsgesetz; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; Aufrechterhaltung des Titels; Vertrauen des Berechtigten in die getroffene Regelung; Sperre des Unterhaltsänderungsgesetzes
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 12.06.1980 - 6 UF 132/79
Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Grobe Unbilligkeit der …
Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 530/89
Vielmehr hätte auch diese Tatsache unter dem Gesichtspunkt des § 1579 Abs. 1 Ziff. 4 BGB alter Fassung gewürdigt werden können, da unter dieser Bestimmung auch vermögensschädigende Handlungen gegenüber dem Unterhaltsschuldner erfasst wurden (…vgl. u.a. Palandt/Diederichsen, 43. Aufl., § 1579, Anm. 2 d; OLG Darmstadt, FamRZ 1979, 507; OLG Zweibrücken, FamRZ 1980, 1010). - BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 52/88
Anpassung einer in einem Scheidungsfolgenvergleich getroffenen …
Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 530/89
Vielmehr kann sich der Unterhaltspflichtige auch auf zurückliegende Tatsachen - wie etwa die Kürze der Ehedauer - berufen, die erst durch das Unterhaltsänderungsgesetz erheblich geworden sind (BGH, FamRZ 1989, 839, 840).