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   OLG Hamm, 27.07.2006 - 5 U 63/00   

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https://dejure.org/2006,12227
OLG Hamm, 27.07.2006 - 5 U 63/00 (https://dejure.org/2006,12227)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.07.2006 - 5 U 63/00 (https://dejure.org/2006,12227)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 5 U 63/00 (https://dejure.org/2006,12227)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes (HWiG) auf Realkreditverträge; Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückabwicklung eines Darlehnsverhältnisses Zug um Zug gegen Übertragung des mit dem Kreditbetrag erworbenen Wohnungseigentumsrechts; Beweislastverteilung für die ...

  • Judicialis

    KWG § 18; ; VerbrKG § ... 9 Abs. 3 a.F.; ; HWiG § 1 a.F.; ; HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § 1 Abs. 1 Ziff. 1; ; HWiG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; HWiG § 3 Abs. 1; ; HWiG § 4 a.F. 2; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 195 n.F.; ; BGB § 198 a.F.; ; BGB § 199 n.F.; ; BGB § 199 Abs. 1 Ziff. 2 n.F.; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 n.F.; ; BGB § 204 Abs. 2 Satz 1 n.F.; ; BGB § 209 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 211 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 211 Abs. 2 Satz 1 a.F.; ; BGB § 242; ; BGB § 273; ; BGB § 278; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 852 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1; ; VerbrKG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKG § 9; ; VerbrKG § 9 Abs. 3 Satz 1 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktrittsvoraussetzungen vom darlehensfinanzierten Immobilienvertrag - Haustürsituation - Einwendungsdurchgriff nach VerbrKG a. F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 5 U 63/00
    Unter Hinweis auf die zwei Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 25.10.2005 (Rechtssachen C-350/03 und C-229/04) vertritt er die Auffassung, dass er schon aufgrund fehlender Belehrung über sein Widerrufsrecht nach dem HWiG a.F. berechtigt sei, seinen mit dem Wohnungserwerb verbundenen Vermögensschaden von der Beklagten ersetzt zu verlangen.

    Auch eine richtlinienkonforme Auslegung der genannten Bestimmungen führt zu keiner hiervon abweichenden Interpretation (vgl. Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 25.10.2005 in den Rechtssachen C-350/03, Rn. 81 und 104, und C-229/04, Rn. 48 f.).

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 5 U 63/00
    a) Das Haustürwiderrufsgesetz a.F. ist grundsätzlich auch auf Realkreditverträge anwendbar (BGH WM 2002, 1181 ff.).

    Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKG gilt § 9 VerbrKG nicht für Kreditverträge, nach denen der Kredit von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht und...zu üblichen Bedingungen gewährt wird (BGH NJW 2003, 1390, 1391; BGH NJW 2002, 1881, 1884).

  • BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88

    Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 5 U 63/00
    Sie war weder ein Fall anderweitiger Erledigung noch ein Fall des Nichtbetreibens i.S.d. § 211 Abs. 1 a.F. BGB (vgl. BGH NJW 1989, 1729, 1730; Palandt/Heinrichs BGB, 59. Auflage, § 211 Rdnr. 5).

    Weil mit Beendigung des Verfahrens vor dem EuGH der Aussetzungsgrund ipso iure entfiel (BGH NJW 1989, 1729, 1730), war das Gericht zu keiner prozessleitenden Maßnahme veranlasst.

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 5 U 63/00
    Gegen den Realkreditcharakter spricht auch nicht, dass der Wert des belasteten Grundstücks den Darlehensbetrag eventuell unterschreitet (BGH NJW 2003, 2093).
  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 5 U 63/00
    Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKG gilt § 9 VerbrKG nicht für Kreditverträge, nach denen der Kredit von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht und...zu üblichen Bedingungen gewährt wird (BGH NJW 2003, 1390, 1391; BGH NJW 2002, 1881, 1884).
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 5 U 63/00
    c) Ob eine der Ausnahmekonstellationen vorlag, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 135/04 = WM 2005, 828) bei Steuer sparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank in Betracht zu ziehen sind, nämlich bei Überschreitung der Kreditgeberrolle, Schaffung/Förderung eines besonderen Gefährdungstatbestandes, konkretem Wissensvorsprung, schwerwiegendem Interessenkonflikt, kann hier im Ergebnis dahinstehen, da sämtliche unter diesen Gesichtspunkten gegebenenfalls in Erwägung zu ziehenden Schadensersatzansprüche jedenfalls verjährt sind.
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 5 U 63/00
    a) Für die angeblichen Falschangaben des Vermittlers zur Rentierlichkeit des finanzierten Objekts hat die Beklagte schon deswegen nicht nach § 278 BGB einzustehen, weil sie nicht ihren eigenen Pflichtenkreis betrafen (vgl. BGH NJW 2004, 154, 157).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 5 U 63/00
    Die Erteilung einer Widerrufsbelehrung konnte sie daher vor den Risiken ihres Immobilienkaufs nicht mehr schützen (vgl. BGH NJW 2006, 2099, 2103).
  • BGH, 29.11.1999 - XI ZR 91/99

    Anwendung der Haustürgeschäfte-Richtlinie und des Widerrufsrechts nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 5 U 63/00
    Mit Beschluss vom 28.9.2000 (Bl. 338 ff. d. A.), auf dessen Inhalt im Einzelnen Bezug genommen wird, hat der Senat den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf die Vorlage des Bundesgerichtshofes vom 29.11.1999 (Az. XI ZR 91/99 = Rechtssache C - 481/99, EuGH) ausgesetzt.
  • OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 100/06

    Bankenhaftung bei finanzierter Kapitalanlage: Wissensvorsprung der Bank über eine

    Auch von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.07.2006 - 5 U 63/00 = 3 O 100/99 LG Dortmund weicht der Senat nicht ab.
  • OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 204/06

    Widerlegliche Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der arglistigen

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die subjektiven Voraussetzungen nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB schon zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben, wofür sich indes konkret feststellen lassen muss, dass der Anleger sich zu einer in Ansehung der vorhandenen Prozessrisiken Erfolg versprechenden Klage in der Lage gesehen hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 U 63/00).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 145/06

    Voraussetzungen für eine Risikoaufklärung seitens der Bank bei der Finanzierung

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die subjektiven Voraussetzungen nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB schon zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben, wofür sich indes konkret feststellen lassen muss, dass der Anleger sich zu einer in Ansehung der vorhandenen Prozessrisiken Erfolg versprechenden Klage in der Lage gesehen hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.07.2006, Az.: 5 U 63/00 [Bl. 1768 ff. d.A.]).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06

    Finanzierter Immobilienkauf: Rückabwicklung eines Vorausdarlehens wegen

    Auch die vom Bundesgerichtshof im Beschlusswege bestätigte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, Urt. v. 27.07.2006 - 5 U 63/00 (Kopie GA X 2403v ff.) zur Verjährungsfrage beruht auf einer Würdigung der konkreten Umstände des dortigen Falles.
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