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OLG Hamm, 27.07.2016 - 12 U 188/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 30.10.2014 - 4 O 378/13
- OLG Hamm, 27.07.2016 - 12 U 188/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06
Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2016 - 12 U 188/14
Die geltend gemachte Forderung betrifft die Insolvenzmasse und die Unterbrechungswirkung des § 240 ZPO tritt auch ein, wenn das Insolvenzgericht - wie hier - keinen Insolvenzverwalter bestellt, sondern nach § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO die Eigenverwaltung angeordnet hat (vgl. BGH, NJW-RR 2007, S. 629 f. Rn. 6 ff.).(vgl. BGH, NJW-RR 2007, S. 629 f. Rn. 5).
- BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12
BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2016 - 12 U 188/14
Vielmehr kommt es sodann darauf an, wie der Begriff aus der Sicht eines durchschnittlichen Vertreters der angesprochenen Kundenkreise zu verstehen ist (vgl. BGH, NJW 2013, S. 2739 Rn. 23, zitiert nach juris. - BGH, 11.12.2013 - IV ZR 137/13
Rechtsdienstleistung: Abgrenzung zwischen Forderungseinziehung und Forderungskauf
- BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90
Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2016 - 12 U 188/14
Vielmehr genügte es für die Schriftform des gesamten Vertragswerks aus, wenn die Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, es solle unter Einbeziehung der Ergänzung bei dem verbleiben, was früher bereits formgültig niedergelegt war (vgl. BGH, NJW 1992, S. 2283, 2284 zum Mietvertrag). - BGH, 01.07.2010 - IX ZR 198/09
Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für den Anwalt des Anspruchsgegners bei einer …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2016 - 12 U 188/14
Voraussetzung für die zugunsten des Anwalts des Anspruchstellers anfallende Terminsgebühr ist danach lediglich die Erteilung eines unbedingten Klageauftrags, nicht jedoch die Einreichung der Klage (vgl. BGH, NJW 2011, S. 530 f. Rn. 6 f.). - KG, 03.12.2010 - 7 U 50/10
Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2016 - 12 U 188/14
Erforderlich ist vielmehr, konkrete Fehler wie Verstöße gegen Denkgesetze, gegen anerkannte Erfahrungssätze, gegen Verwertungsverbote aufzuzeigen oder Widersprüche oder Lücken in der Beweiswürdigung darzulegen (…BGH NJW 2004, S. 2152 Rn. 11 ff.; KG, BauR 2011, S. 2006 Rn. 4;… Heßler in: Zöller, ZPO, 30. Auflage, § 529 Rn. 3 ff. mit weiteren Nachweisen). - BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2016 - 12 U 188/14
Erforderlich ist vielmehr, konkrete Fehler wie Verstöße gegen Denkgesetze, gegen anerkannte Erfahrungssätze, gegen Verwertungsverbote aufzuzeigen oder Widersprüche oder Lücken in der Beweiswürdigung darzulegen (BGH NJW 2004, S. 2152 Rn. 11 ff.;… KG, BauR 2011, S. 2006 Rn. 4;… Heßler in: Zöller, ZPO, 30. Auflage, § 529 Rn. 3 ff. mit weiteren Nachweisen). - BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03
Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2016 - 12 U 188/14
Allerdings ist stets zu berücksichtigen, dass eine Zurückverweisung der Sache in aller Regel zu einer Verteuerung und Verzögerung des Rechtsstreits und zu weiteren Nachteilen führt und dies den schützenswerten Interessen der Parteien entgegenstehen kann (BGH, NJW-RR 2005, S. 928). - OLG Oldenburg, 04.01.2007 - 15 W 51/06
Bemessung der Schmerzensgeldhöhe hinsichtlich der Folgen eines Faustschlags in …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2016 - 12 U 188/14
Für die Frage der Zulässigkeit eines Grundurteils ist indes entscheidend, ob die für die Rechtfertigung der geltend gemachten Einzelpositionen bereits dem Grunde nach zu erfüllenden Anspruchsvoraussetzungen identisch sind und auf demselben Sachverhalt beruhen (vgl. BGH, NJW-RR 2007, S. 602 f. Rn. 11).