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OLG Hamm, 27.10.2006 - 19 U 76/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Teilurteils bei einfacher Streitgenossenschaft; Pflicht zur Offenbarung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Vertreter einer Kaufvertragspartei; Rückabwicklung eines Pferdekaufs wegen Mängeln
- Judicialis
BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 123; ; BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 440; ; BGB § 323
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Teilurteils bei einfacher Streitgenossenschaft; Pflicht zur Offenbarung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Vertreter einer Kaufvertragspartei; Rückabwicklung eines Pferdekaufs wegen Mängeln
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 02.05.2006 - 15 O 385/05
- OLG Hamm, 27.10.2006 - 19 U 76/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 123/02
Sittenwidrigkeit eines überhöhten Kaufpreises für ein Reitpferd
Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2006 - 19 U 76/06
Die insoweit vom BGH zumindest geforderte Unerfahrenheit (s.d. BGH Urteil vom 18.12.2002 - VIII ZR 123/02) der Käuferin lag bei der Klägerin nach ihrem eigenen Vortrag nicht vor. - BGH, 03.04.2003 - IX ZR 113/02
Prozesstrennung im Urkundenverfahren; Formularmäßige Anerkennung von anwaltlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2006 - 19 U 76/06
Zum Anderen ist das kein Kriterium für die Zulässigkeit der Verfahrenstrennung nach § 145 ZPO (s.d. BGH NJW 2003, 2386 m.w.Nw.; Zöller/Greger § 145 Rn 5).