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   OLG Hamm, 27.10.2016 - I-10 U 61/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,56342
OLG Hamm, 27.10.2016 - I-10 U 61/07 (https://dejure.org/2016,56342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2016 - I-10 U 61/07 (https://dejure.org/2016,56342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - I-10 U 61/07 (https://dejure.org/2016,56342)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch, Miterben als Gesamtschuldner, Bewertung von landwirtschaftlichen Grundstücken, Berücksichtigung der latenten Steuerlast, Rentenvermächtnuis als ehebedingte Zuwendung, Zinsanspruch bei Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung mehrerer Miterben eines Beschenkten für den Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung; Bewertung zum Nachlass gehörender landwirtschaftlicher Grundstücke

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch; Miterben als Gesamtschuldner; Bewertung von landwirtschaftlichen Grundstücken; Berücksichtigung der latenten Steuerlast; Rentenvermächtnuis als ehebedingte Zuwendung; Zinsanspruch bei Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de

    Haftung mehrerer Miterben eines Beschenkten für den Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewertung des Nachlasses bei umfangreichem Immobilien- und Betriebsvermögen

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Prozesszinsen auch beim Duldungsanspruch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07
    Eine Zuwendung unter Ehegatten, die der Verwirklichung oder Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft dient und der als Geschäftsgrundlage die Erwartung oder Vorstellung zugrunde liegt, die eheliche Lebensgemeinschaft werde Bestand haben, stellt nach ständiger Rechtsprechung im Verhältnis zwischen den Ehegatten keine Schenkung dar (BGHZ 116, 167 = NJW 1992, 564 m.w.N.).

    Entscheidend ist, ob danach der Erblasser der Klägerin die Rente aus reiner Freigiebigkeit oder um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lassen wollte (vgl. BGHZ 116, 167 = NJW 1992, 564; OLG Schleswig a.a.O.; Koch, in: MünchKomm BGB, 7. Aufl., 2016, § 516 Rn. 63).

  • OLG Hamburg, 05.05.2015 - 2 U 11/13

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Wertberechnung für ein unter Nießbrauchsvorbehalt

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07
    Maßgeblich ist daher grundsätzlich die allgemeine statistische Lebenserwartung (OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448; OLG Hamburg FamRZ 2016, 261).

    Auf eine konkrete Lebenserwartung ist nur abzustellen, wenn der Schenker derart schwer erkrankt war, dass er keine ins Gewicht fallende Lebenserwartung mehr hatte (OLG Köln OLGR 97, 79 = MittRhNotK 97, 89; OLG Celle a.a.O.; ähnlich OLG Hamburg, FamRZ 2016, 261, das darauf abstellt, ob ein neutraler Dritter als Käufer bei wirtschaftlicher Betrachtung sich auf eine verkürzte Berücksichtigung der Lebenserwartung als Grundlage der Berechnung einer übernommenen Rentenzahlungspflicht eingelassen hätte).

  • OLG Hamm, 10.04.2014 - 10 U 35/13

    Bewertung einer landwirtschaftlichen Besitzung zur Berechnung von

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07
    Maßgeblich für die Bewertung ist daher grundsätzlich der für die Nachlassgegenstände am Markt erzielbare Veräußerungserlös (BGHZ 14, 368, 376; BGH NJW-RR 1991, 900; NJW 2011, 1004; Urteil des Senats vom 10.04.2014, 10 U 35/13, zit. nach juris, Rn. 216).

    Dies muss aus den gleichen Gründen auch im Pflichtteilsrecht gelten (vgl. das Urteil des Senats vom 10.04.2014, 10 U 35/13, zit. nach juris, dort Rn. 216, 230).

  • OLG Köln, 21.01.2021 - 24 U 48/20

    Höhe eines Pflichtteilsanspruchs Aufhebung eines Erbverzichts Reduzierung des

    Nach der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung mindern latente Steuern den Wert eines Nachlassgegenstandes nicht, wenn er - wie es auch vorliegend der Fall ist - nach dem Ertragswert (Fortführungswert) ermittelt und nicht in engem Zusammenhang mit dem Erbfall veräußert oder aufgegeben wird (OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2016, 10 U 61/07 juris Rn 151; BeckOGK/Blum, BGB, Stand 01.08.2020, § 2311 Rn. 193; Rösler in: Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 5. Aufl. 2019, Pflichtteil, Rn. 26 104b).
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