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   OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19   

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https://dejure.org/2019,7982
OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19 (https://dejure.org/2019,7982)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2019 - 4 RBs 30/19 (https://dejure.org/2019,7982)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 4 RBs 30/19 (https://dejure.org/2019,7982)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Begriff der unerlaujbten Handybenutzung

  • IWW

    StVO § 23 Abs. 1a

  • Wolters Kluwer

    Elektronische Geräte; Mobiltelefon; Handy; Nutzung; Halten

  • bussgeldsiegen.de

    Halten eines elektronischen Geräts erfüllt nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO

  • rewis.io
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Handy ans Ohr halten lässt sicheren Rückschluss auf Benutzung zu

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 23 Abs. 1a
    Elektronische Geräte; Mobiltelefon; Handy; Nutzung; Halten

  • rechtsportal.de

    StVO § 23 Abs. 1a
    Halten eines elektronischen Geräts während des Führens eines Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Wann kann von der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Mobiltelefons ausgegangen werden?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Mobiltelefon nur halten reicht nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die bestimmungsgemäße Handy-Nutzung während der Fahrt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann kann von der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Mobiltelefons ausgegangen werden? ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Smartphone am Ohr - Diese typische Haltung genügt, um die verbotene Handy-Nutzung beim Autofahren zu belegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzung eines elektronischen Gerätes als Kraftfahrzeugführer

  • datev.de (Kurzinformation)

    Wann kann von der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Mobiltelefons ausgegangen werden?

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Halten des Mobiltelefons während der Fahrt alleine ist kein Verstoß gegen das Handyverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Smartphone & Co. im Auto im Rahmen des § 23 Abs. 1 a StVO

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Bloßes Halten stellt keine verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Gerätes als Kraftfahrzeugführer dar

Verfahrensgang

  • AG Borken - 10 OWi 121/18
  • OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 531
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 12.07.2006 - 2 Ss OWi 402/06

    Handy, Benutzung; Begriff; Auslesen von Telefonnummer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19
    Nach der zu § 23 Abs. 1a StVO a.F. ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung war ein bloßes Halten im Sinne eines Aufhebens oder Umlagerns eines Mobiltelefons nicht tatbestandsmäßig (vgl. OLG Hamm, NJW 2006, 2870; OLG Düsseldorf, NZV 2007, 95, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19
    Nach der zu § 23 Abs. 1a StVO a.F. ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung war ein bloßes Halten im Sinne eines Aufhebens oder Umlagerns eines Mobiltelefons nicht tatbestandsmäßig (vgl. OLG Hamm, NJW 2006, 2870; OLG Düsseldorf, NZV 2007, 95, jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16

    Bußgeldbewehrte Handybenutzung durch einen Fahrzeugführer: Halten des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19
    Aus der dort herangezogenen Begründung des Entwurfes der Verordnung (BR-Drs. 556/17) ergibt sich vielmehr, dass mit der Neufassung u.a. eine Regelungslücke geschlossen werden sollte, und zwar für Konstellationen, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies nicht erforderlich wäre (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss v. 25. April 2016 - 4 Ss 212/16 -).
  • OLG Oldenburg, 25.07.2018 - 2 Ss OWi 201/18

    Ordnungswidrigkeit des Haltens eines Mobiltelefons während des Führens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19
    Das Amtsgericht ist - unter Hinweis auf OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juli 2018 (Az. 2 Ss OWi 201/18) - der Auffassung, dass nach der am 19. Oktober 2017 in Kraft getretenen und vorliegend anwendbaren Neufassung des § 23 Abs. 1a StVO eine tatsächliche zweckentsprechende Nutzung des elektronischen Geräts (wie hier beispielsweise das Telefonieren) nicht mehr erforderlich sei.
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18

    Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19
    Jedoch bedarf die Frage, ob hierfür irgendein Zusammenhang des Aufnehmens oder Haltens mit einer der Bedienfunktionen des Gerätes, also mit seiner Bestimmung zur Kommunikation, Information oder Organisation hinzukommen muss (so eingehend begründet OLG Celle, a.a.O., Rn. 9 ff.; so wohl auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. Oktober 2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 -, juris), oder aber auch irgendeine, wenn auch zweckentfremdete Benutzung genügt, im vorliegenden Fall indes keiner abschließenden Entscheidung:.
  • OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19

    Kein Verstoß beim bloßen Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19
    Fehlt es am Element der "Benutzung", so unterfällt auch allein das "Halten" nicht dem Verbot (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07. Februar 2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 - mit eingehender Begründung, juris Rn. 9 ff.).
  • OLG Oldenburg, 17.04.2019 - 2 Ss OWi 102/19

    Anforderungen an die Benutzung eines Mobiltelefons als Fahrzeugführer

    Auch die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 03.01.2019, 2 Rb 24 Ss 1269/18, juris), OLG Hamm (Beschluss vom 28.02.2019 (4 RBs 30/19, juris) und Celle (Beschluss vom 07.02.2019, 3 Ss (OWi) 8/19, juris) vertreten die Auffassung, dass Voraussetzung für die Tatbestandserfüllung weiterhin die Benutzung des elektronischen Gerätes sei.
  • KG, 14.08.2019 - 3 Ws (B) 273/19

    Nutzung eines elektronischen Geräts im Straßenverkehr

    So ist das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes - ohne das Hinzutreten eines Benutzungselementes - nicht ausreichend, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO zu erfüllen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18 - OLG Celle, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2019 - (2 Z) 53 Ss-OWi 50/19 (25/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 4 RBs 30/19 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 Ss (OWi) 102/19 - alle bei juris; Senat, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 3 Ws (B) 183/18 -).
  • KG, 07.11.2019 - 3 Ws (B) 360/19

    Pflichten eines Fahrzeugführers: Umfang der Benutzung eines elektronischen Geräts

    So ist das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes - ohne das Hinzutreten eines Benutzungselementes - nicht ausreichend, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO zu erfüllen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. August 2019 - 3 Ws (B) 273/19 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2019 - (2 Z) 53 Ss-OWi 50/19 (25/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 4 RBs 30/19 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 Ss (OWi) 102/19, alle bei juris; OLG Celle, Beschlüsse vom 7. Februar 2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 -, juris und vom 24. Juni 2019 - 2 Ss (Owi) 192/19 -, BeckRS 2019, 12872).
  • OLG Hamm, 07.03.2019 - 4 RBs 392/18

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Wegräumen von Papierblättern?

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 28. Februar 2019 (III-4 RBs 30/19) zur Neufassung von § 23 Abs. 1a StVO Folgendes ausgeführt:.
  • KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20

    Digitalkamera ist elektronisches Gerät i. S. d. § 23 Abs. 1a StVO

    So ist das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes - ohne das Hinzutreten eines Benutzungselementes - nicht ausreichend, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO zu erfüllen (vgl. z.B. Senat, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 3 Ws (B) 165/20 - Beschluss vom 14. August 2019 - 3 Ws (B) 273/19 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2019 - III-4 RBs 30/19 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18 -, juris).
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