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   OLG Hamm, 28.03.2002 - 27 U 184/01   

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https://dejure.org/2002,9587
OLG Hamm, 28.03.2002 - 27 U 184/01 (https://dejure.org/2002,9587)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2002 - 27 U 184/01 (https://dejure.org/2002,9587)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2002 - 27 U 184/01 (https://dejure.org/2002,9587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung der Zahlungspflicht des Erstehers mit dem Wegfall eines bei der Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigten Grundpfandrechtes; Löschungsbewilligungen der Grundpfandgläubiger im Zeitpunkt des Zuschlags; Aufrechnungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1273
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 23.03.1904 - V 394/03

    Löschungsvormerkung bei der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2002 - 27 U 184/01
    Dementsprechend hat bereits das Reichsgericht (RGZ 57, 209, 212) entschieden, dass der Ersteher, dem zum Zeitpunkt des Zuschlags ein - durch eine Vormerkung gesicherter - Anspruch auf Löschung einer in das geringste Gebot aufgenommenen Grundschuld gegen den Inhaber zusteht, im Fall der Durchsetzung dieses Anspruchs nicht Nutznießer dieses Vorteils sein dürfe.
  • BGH, 09.02.1989 - IX ZR 145/87

    Formularmäßige Vereinbarung bezüglich Rechtsstellung des Grundschuldbestellers

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2002 - 27 U 184/01
    Der Bundesgerichtshof (insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 106, 375) hat in seinem Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87 - NJW 1989, 1349 ff. - eine Regelungslücke lediglich in dem Fall verneint, dass der Grundschuldgläubiger nach Abschluss des Versteigerungsverfahrens eine Löschungsbewilligung gegenüber dem neuen Eigentümer und nicht gegenüber den Bestellern erteilt hatte.
  • BGH, 23.03.1993 - XI ZR 167/92

    Ansprüche des früheren Eigentümers nach Ablösung des valutierten Restes eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2002 - 27 U 184/01
    Das Urteil vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92 - NJW 1993, 1919 f. - betrifft nur die Vorschrift des § 50 Abs. 1 Satz 1 ZVG, nicht den Absatz 2.
  • BGH, 09.05.2007 - IV ZR 182/06

    Rechtsfolgen der Erteilung einer Löschungsbewilligung für eine Grundschuld in der

    c) Ob bei fehlender Leistungsbeziehung eine analoge Anwendung von § 50 ZVG in Betracht kommt (so OLGR Hamm 2002, 276 gegen BGH, Urteil vom 23. März 1993 aaO unter II), bedarf keiner Erörterung.
  • KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15

    Analoge Anwendbarkeit des § 50 ZVG auf nicht valutierte Grundschulden

    Soweit eine entsprechende Anwendung des § 50 ZVG in der Vergangenheit durch das OLG Hamm bejaht wurde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28. März 2002 - 27 U 184/01), ist der dortige Sachverhalt mit dem hiesigen nicht vergleichbar.
  • OLG Nürnberg, 05.05.2006 - 5 U 1863/05
    Dagegen wendet das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 28. März 2002 ( MDR 2002, 1273, zustimmend zitiert bei Hammer, Die Teilungsversteigerung, 3. Auflage, Rdnr. 170) § 50 Abs. 2 Nr. 1 ZVG in einem Fall analog an, in dem die Löschungsbewilligung wie im Streitfall bereits zur Zeit des Zuschlags vorlag.
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