Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.03.2017 - I-15 W 109/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Übergang eines Vorkaufsrechts
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 473, 1098
Übergang eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts auf den Alleingesellschafter einer GbR nach Anwachsung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile an einer BGB-Gesellschaft auf einen Gesellschafter hinsichtlich eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB §§ 473, 1059a Abs. 2, § 1098 Abs. 3
Übertragbarkeit auch des nur schuldrechtlichen Vorkaufsrechts für juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften (hier: GbR) - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übergang eines Vorkaufsrechts
- rechtsportal.de
Rechtsfolgen der Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile an einer BGB -Gesellschaft auf einen Gesellschafter hinsichtlich eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schuldrechtliches Vorkaufsrecht besteht bei Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile fort
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Anteilsübertragung und Übergang des schuldrechtlichen Vorkaufsrechts
Verfahrensgang
- AG Essen - E-2088
- OLG Hamm, 28.03.2017 - I-15 W 109/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2017 - 15 W 109/17
Dass zu den rechtsfähigen Personengesellschaften im Sinne dieser Vorschrift auch die BGB-Gesellschaft zu zählen ist, lässt sich nach der höchstrichterlichen Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft (BGH NJW 2001, 1056) ohne Weiteres bejahen (Staudinger-Heinze, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1059a Rn.3). - BGH, 09.07.1968 - V ZR 80/66
Vorkaufsrecht einer OHG
Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2017 - 15 W 109/17
Bereits zeitlich vor Einführung des § 1059a Abs. 2 BGB hat der Bundesgerichtshof für das einer oHG bestellte subjektiv-dingliche Vorkaufsrecht entschieden, dass der Ausschluss der Übertragbarkeit des Rechts nach § 1098 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 473 BGB (damals gleichlautend § 514 BGB) dem Übergang des Vorkaufsrechts von der OHG auf den verbleibenden Gesellschafter nicht entgegen seht (NJW 1968, 1964).