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   OLG Hamm, 28.03.2019 - III-1 Vollz (Ws) 13/19   

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https://dejure.org/2019,40337
OLG Hamm, 28.03.2019 - III-1 Vollz (Ws) 13/19 (https://dejure.org/2019,40337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2019 - III-1 Vollz (Ws) 13/19 (https://dejure.org/2019,40337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2019 - III-1 Vollz (Ws) 13/19 (https://dejure.org/2019,40337)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StVollzG § 116 ; StVollzG § 119 Abs. 4 S. 2
    Einzelfallprüfung bei Übergabe eines Bügeleisens im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 2 StVK 353/16
  • OLG Hamm, 28.03.2019 - III-1 Vollz (Ws) 13/19
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 18.06.2014 - 2 Ws 123/14

    Computer in der Sicherungsverwahrung.

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2019 - 1 Vollz (Ws) 13/19
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde war zwar weder hinsichtlich der im angefochtenen Beschluss im Ausgangspunkt zutreffend dargelegten Grundsätze der obergerichtlichen Grundsätze geboten, dass die einem Gegenstand innewohnende Gefährlichkeit bereits ein Recht auf dessen Besitz im Strafvollzug bzw. im Sicherungsverwahrungsvollzug ausschließen kann, ohne dass in der Person des Gefangenen bzw. Untergebrachten Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen (vgl. Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 70 StVollzG Rn. 5 m.w.N.; zur Sicherungsverwahrung OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.10.2015 - 1 Ws 418/15 - KG, Beschluss vom 18.06.2014 - 2 Ws 123/14 Vollz - Senat, Beschluss vom 17.08.2010 - 1 Vollz (Ws) 255/10 -, jew. zit. n. juris), noch bezüglich der Ausführungen zur aus einem aus der Brandgefahr und der Möglichkeit zur Verwendung als Waffe resultierenden abstrakten Gefährlichkeit eines Bügeleisens.
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16

    Strafvollzug; Playstation II "light"; Widerruf einer Genehmigung zum Besitz von

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2019 - 1 Vollz (Ws) 13/19
    Eigengeld">83 Abs. 3 Nr. 1 StVollzG NRW weder allein auf die bereits im Zeitpunkt der Erlaubniserteilung bekannte abstrakte Gefährlichkeit des Gegenstandes noch auf eine etwaige behördliche Neubewertung dieses Gefährdungspotentials gestützt werden kann, sofern dem keine neuen tatsächlichen Erkenntnisse zugrunde liegen (vgl. Senat, Beschluss vom 02.01.2018 - III-1 Vollz (Ws) 532-533/17 -, Beschluss vom 01.12.2016 - III-1 Vollz (Ws) 479/16 -, jew. zit. n. juris; Arloth in Arloth/Krä, a.a.O., § 70 Rn. 7 m.w.N).
  • OLG Hamm, 17.08.2010 - 1 Vollz (Ws) 255/10

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug/in der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2019 - 1 Vollz (Ws) 13/19
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde war zwar weder hinsichtlich der im angefochtenen Beschluss im Ausgangspunkt zutreffend dargelegten Grundsätze der obergerichtlichen Grundsätze geboten, dass die einem Gegenstand innewohnende Gefährlichkeit bereits ein Recht auf dessen Besitz im Strafvollzug bzw. im Sicherungsverwahrungsvollzug ausschließen kann, ohne dass in der Person des Gefangenen bzw. Untergebrachten Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen (vgl. Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 70 StVollzG Rn. 5 m.w.N.; zur Sicherungsverwahrung OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.10.2015 - 1 Ws 418/15 - KG, Beschluss vom 18.06.2014 - 2 Ws 123/14 Vollz - Senat, Beschluss vom 17.08.2010 - 1 Vollz (Ws) 255/10 -, jew. zit. n. juris), noch bezüglich der Ausführungen zur aus einem aus der Brandgefahr und der Möglichkeit zur Verwendung als Waffe resultierenden abstrakten Gefährlichkeit eines Bügeleisens.
  • OLG Nürnberg, 14.10.2015 - 1 Ws 418/15

    Laptop in der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2019 - 1 Vollz (Ws) 13/19
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde war zwar weder hinsichtlich der im angefochtenen Beschluss im Ausgangspunkt zutreffend dargelegten Grundsätze der obergerichtlichen Grundsätze geboten, dass die einem Gegenstand innewohnende Gefährlichkeit bereits ein Recht auf dessen Besitz im Strafvollzug bzw. im Sicherungsverwahrungsvollzug ausschließen kann, ohne dass in der Person des Gefangenen bzw. Untergebrachten Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen (vgl. Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 70 StVollzG Rn. 5 m.w.N.; zur Sicherungsverwahrung OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.10.2015 - 1 Ws 418/15 - KG, Beschluss vom 18.06.2014 - 2 Ws 123/14 Vollz - Senat, Beschluss vom 17.08.2010 - 1 Vollz (Ws) 255/10 -, jew. zit. n. juris), noch bezüglich der Ausführungen zur aus einem aus der Brandgefahr und der Möglichkeit zur Verwendung als Waffe resultierenden abstrakten Gefährlichkeit eines Bügeleisens.
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