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   OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19   

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OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19 (https://dejure.org/2019,26615)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.2019 - 5 Ws 217/19 (https://dejure.org/2019,26615)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 5 Ws 217/19 (https://dejure.org/2019,26615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119 Abs. 1
    Beschränkungen in der Untersuchungshaft; Besuchsüberwachung; Überwachung des Schriftverkehrs; Überwachung des Paketverkehrs

  • rechtsportal.de

    Besuchsüberwachung in Haft nur bei realen Gefahren für Haftzwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beschränkungen in der Untersuchungshaft

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 45 Ns 88/18
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12

    Anforderungen an Beschränkungen in der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19
    Zur Begründung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft können dabei nicht nur die Haftgründe herangezogen werden, die im Haftbefehl genannt sind und der Anordnung der Untersuchungshaft selbst zugrunde liegen (OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.2012 - 5 Ws 329/12 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 119 Rn. 5).

    Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr - auf den der Beschränkungsbeschluss vorliegend gestützt wird - lässt sich nach Erlass des Urteils nicht mehr aufrecht erhalten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.2012, a.a.O.), zumal vorliegend sogar bereits ein zweitinstanzliches Urteil erlassen wurde.

    Einer eingehenden Begründung dieser Maßnahmen bedurfte es nicht, da diese Anordnungen bei Annahme von Fluchtgefahr im Regelfall als erforderlich anzusehen sind (OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.2012, a.a.O.).

  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19
    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt dagegen für die Anordnung von Haftbeschränkungen nicht (vgl. BVerfG, NStZ-RR 1997, 7; NStZ 1994, 52; BerlVerfGH NStZ-RR 2011, 94).

    Insbesondere die akustische Überwachung ist eine Einschränkung des durch Artikel 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG geschützten persönlichen Lebensbereichs sowohl des Gefangenen als auch des Besuchers, dies in Verbindung mit Artikel 6 GG, soweit familiärer Besuch betroffen ist (BVerfG, NStZ 1994, 52; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2004 - 1 Ws 227/04).

  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 46/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19
    Es ist hingegen nicht erforderlich, dass in Bezug auf einen der im Gesetz benannten Haftgründe, wie etwa hinsichtlich einer abzuwehrenden Verdunkelungsgefahr, bereits konkrete, dem Angeklagten zurechenbare Vertuschungs- oder Verdunkelungshandlungen festzustellen sind (Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 11.04.2012, 2 Ws 121/12; Beschluss des erkennenden 5. Strafsenats vom 13.11.2012; a.a.O.; a. A. Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 09.02.2010, Az. 3 Ws 46/10).
  • OLG Naumburg, 02.02.1995 - 1 Ws 19/95

    Aufrechterhaltung des Haftbefehls nach Maßgabe der Hauptverhandlung; Aufhebung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19
    Im Fall der Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache könnten die Inhalte der bisherigen Beweiserhebungen zudem jederzeit durch Erklärungen der am Verfahren beteiligten Richter und Staatsanwälte bestätigt werden (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 02.02.1995 - 1 Ws 19/95, BeckRS 1995, 31214483).
  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14

    Optische und akustische Überwachung von Besuchen Familienangehöriger

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19
    Hinsichtlich der noch erforderlichen optischen Besuchsüberwachung war zudem zu berücksichtigen, dass diese, im Vergleich zur akustischen Besuchsüberwachung, einen deutlich weniger gravierenden Grundrechtseingriff darstellt, da die optische Überwachung die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes unberührt lässt (OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2014, 3 Ws 366/14).
  • EGMR, 25.02.1992 - 10802/84

    PFEIFER ET PLANKL c. AUTRICHE

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19
    Auch das Recht aus Artikel 8 Abs. 1 EMRK, das nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Norm auch die private und familiäre Korrespondenz erfasst, steht inhaftierten Personen zu (EGMR, NJW 1992, 1873).
  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19
    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt dagegen für die Anordnung von Haftbeschränkungen nicht (vgl. BVerfG, NStZ-RR 1997, 7; NStZ 1994, 52; BerlVerfGH NStZ-RR 2011, 94).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01

    Dolmetscherkosten im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19
    Der Angeklagte hat grundsätzlich ein sich aus Artikel 2 Abs. 1, 10 Abs. 1 GG ergebendes Grundrecht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr (BVerfG, NJW 2004, 1095, 1096) und sonstigen Postverkehr, das heißt auch Paketverkehr (vgl. Pagenkopf, in Sachs, 8. Aufl. 2018, Artikel 10 GG Rn. 13).
  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 1 Ws 227/04

    Untersuchungshaft, Besuchsüberwachung; akustische Überwachung; Aufhebung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19
    Insbesondere die akustische Überwachung ist eine Einschränkung des durch Artikel 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG geschützten persönlichen Lebensbereichs sowohl des Gefangenen als auch des Besuchers, dies in Verbindung mit Artikel 6 GG, soweit familiärer Besuch betroffen ist (BVerfG, NStZ 1994, 52; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2004 - 1 Ws 227/04).
  • KG, 20.10.2022 - 5 Ws 41/22
    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG, jeweils a. a. O.; VerfGH Berlin, a. a. O., juris Rdnr. 18; OLG Celle, a. a. O.; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Mai 2019 - III-5 Ws 217/19 -, juris Rdnr. 23; KG, Beschlüsse vom 5. September 2018 - 2 Ws 166/18 -, 7. August 2014, a. a. O., und 30. April 2014 - 4 Ws 36/14 -, juris Rdnr. 6 f.; Senat, jeweils a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Bremen, 07.09.2022 - 1 Ws 97/22

    Voraussetzungen für die Anordnung von haftgrundbezogenen Beschränkungen in der

    Sie kommen nach einheitlicher Auffassung in der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auch zur Abwehr aller anderen Gefahren in Betracht, denen durch die Anordnung der Untersuchungshaft begegnet werden soll; mithin kann auch auf im Haftbefehl nicht genannte weitere Haftgründe zur Begründung einer Beschränkungsanordnung zurückgegriffen werden (siehe KG Berlin, Beschluss vom 12.08.2013 - 4 Ws 102/13, juris Rn. 10, StV 2014, 229; OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2020 - 3 Ws 94/20, juris Rn. 20, StV 2021, 380; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2021 - 3 Ws 7/21, juris Ls., StraFo 2021, 200; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2019 - 5 Ws 217/19, juris Rn. 22; OLG Köln, Beschluss vom 15.03.2021 - 2 Ws 133/21, juris Rn. 8, StV-S 2021, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, juris Rn. 14; siehe auch die Begründung des Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 21.01.2009, BT-Drucks. 16/11644, S. 24; zustimmend aus der Literatur statt vieler siehe KK-Schultheis, 8. Aufl., § 119 StPO Rn. 8; LR-Gärtner, 27. Aufl., § 119 StPO Rn. 17; Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 119 StPO Rn. 5; MK-Böhm/Werner, § 119 StPO Rn. 21; so auch die Rechtsprechung des Senats, siehe u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 13.01.2017 - 1 Ws 180/16, juris Rn. 18, StV 2017, 45; Beschluss vom 30.04.2021 - 1 Ws 30/21; Beschluss vom 10.05.2022 - 1 Ws 30/22, juris Ls.).
  • OLG Hamm, 06.12.2022 - 2 Ws 215/22
    Aus diesem Grund hat der für die Haftentscheidung zuständige Richter stets zu prüfen, ob im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein nicht akustisch überwachter Besuch den Haftzweck gefährden würde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2019 - 5 Ws 217/19).
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