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   OLG Hamm, 28.05.2019 - I-7 U 85/18   

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OLG Hamm, 28.05.2019 - I-7 U 85/18 (https://dejure.org/2019,29536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.2019 - I-7 U 85/18 (https://dejure.org/2019,29536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - I-7 U 85/18 (https://dejure.org/2019,29536)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Vorbeifahrt an Fahrzeugkolonne und Kollision mit entgegenkommendem Abbieger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lückenrechtsprechung

  • rechtsportal.de

    StVO § 7 Abs. 2a
    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 2 U 91/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach rechts in ein Grundstück einbiegenden

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
    Ihr Anwendungsbereich ist nach dem Wortlaut jedoch nicht auf den außerörtlichen Verkehr beschränkt (so im Ergebnis: OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2014, Az.: 2 U 91/14, - juris; OLG Hamm, Urteil vom 23. August 1999 - 6 U 79/99 -, juris; a.A.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.1992, Az.: 1 U 111/91, juris; insoweit nicht eindeutig: Weiten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 7 StVO, Rn. 17 ff., wo sich die Kommentierung des Abs. 2a unter der Überschrift "Außerorts" befindet).

    Sie durfte, obwohl sie sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befand, nicht schon ohne Beachtung besonderer Sorgfalt gemäß § 7 Abs. 3 StVO an dem wartenden Fahrzeug in gleicher Fahrtrichtung vorbeifahren, denn diese Vorschrift setzt das Vorhandensein mehrerer markierter Fahrstreifen voraus (König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage, § 7 Rn. 12 a; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2014, Az.: 2 U 91/14, Rn. 14, - juris; OLG Hamm, Urteil vom 23. August 1999, Az.: 6 U 79/99 -, juris).

    Die hiernach zulässige Geschwindigkeit ist jedenfalls überschritten, wenn der rechts Überholende bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen schneller als 20 km/h fährt (König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage, § 7 Rn. 12 a: zu Autobahnen; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2014, Az.: 2 U 91/14, Rn. 14, - juris).

  • OLG Hamm, 23.04.2013 - 9 U 12/13

    Gefährliche Eile - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
    Deshalb darf er, wenn er den nicht von der Kolonne in Anspruch genommenen Fahrbahnteil nicht zuverlässig einsehen kann, sich in diesen nur langsam hineintasten (OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2018, Az.: 7 U 56/18 - juris OLG Hamm, Urteil vom 23. April 2013 - I-9 U 12/13 -, juris).

    Gerade weil der Zeuge H den Gegenverkehr wegen des wartenden Fahrzeuges im Gegenverkehr nicht sehen konnte, musste er sich wie ein Wartepflichtiger verhalten und sich gegebenenfalls vorsichtig vortasten (König in Hentschel/König/Dauer, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 23. April 2013 - I-9 U 12/13 -, juris).

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
    Zwar durfte sie bei ihrer Geradeausfahrt auf der vorfahrtsberechtigen Straße - auch an der Einmündung "G" vorbei - grundsätzlich auf die Beachtung ihres Vorfahrtsrechts durch den Zeugen H vertrauen (std. Rspr.: u.a. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - VI ZR 352/03 -, juris, Rn. 15).

    Gegen den Wartepflichtigen streitet dabei der Beweis des ersten Anscheins, dass er die ihm als Linksabbieger obliegenden Sorgfaltsanforderungen nicht beachtet und so den Unfall schuldhaft verursacht hat, wenn sich der Zusammenstoß in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen ereignet hat (std. Rspr.: u.a. BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - VI ZR 58/06 -, juris, Rn. 8; BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - VI ZR 352/03 -, juris, Rn. 15/16).

  • OLG Hamm, 23.08.1999 - 6 U 79/99

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Rechtsüberholen innerhalb geschlossener

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
    Ihr Anwendungsbereich ist nach dem Wortlaut jedoch nicht auf den außerörtlichen Verkehr beschränkt (so im Ergebnis: OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2014, Az.: 2 U 91/14, - juris; OLG Hamm, Urteil vom 23. August 1999 - 6 U 79/99 -, juris; a.A.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.1992, Az.: 1 U 111/91, juris; insoweit nicht eindeutig: Weiten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 7 StVO, Rn. 17 ff., wo sich die Kommentierung des Abs. 2a unter der Überschrift "Außerorts" befindet).

    Sie durfte, obwohl sie sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befand, nicht schon ohne Beachtung besonderer Sorgfalt gemäß § 7 Abs. 3 StVO an dem wartenden Fahrzeug in gleicher Fahrtrichtung vorbeifahren, denn diese Vorschrift setzt das Vorhandensein mehrerer markierter Fahrstreifen voraus (König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage, § 7 Rn. 12 a; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2014, Az.: 2 U 91/14, Rn. 14, - juris; OLG Hamm, Urteil vom 23. August 1999, Az.: 6 U 79/99 -, juris).

  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
    Von dem Vorliegen einer den Anforderungen des § 10 RVG entsprechenden Berechnung der mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Schadensersatzansprüche beauftragten Prozessbevollmächtigten und damit dem Bestehen eines Zahlungsanspruchs im Innenverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2019 - VI ZR 402/17, -, juris) ist zwar auszugehen.
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
    Gegen den Wartepflichtigen streitet dabei der Beweis des ersten Anscheins, dass er die ihm als Linksabbieger obliegenden Sorgfaltsanforderungen nicht beachtet und so den Unfall schuldhaft verursacht hat, wenn sich der Zusammenstoß in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen ereignet hat (std. Rspr.: u.a. BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - VI ZR 58/06 -, juris, Rn. 8; BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - VI ZR 352/03 -, juris, Rn. 15/16).
  • AG Düsseldorf, 07.04.2004 - 25 C 467/04
    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
    Denn die darin normierten Sorgfaltsanforderungen, nur mit einer "geringfügig höheren Geschwindigkeit" und mit "äußersten Vorsicht" zu überholen, können in dem Fall eines in Betracht kommenden innerörtlichen Verstoßes gegen diese Vorschrift, die nach dem Schutzzweck der Norm (zumindest auch) der Verhinderung von Zusammenstößen zwischen den die Fahrzeugschlange rechts passierenden und den diese Fahrzeugschlange kreuzenden Fahrzeugen dient (so im Ergebnis auch: AG Düsseldorf, Urteil vom 07. April 2004 - 25 C 467/04 -, juris: "§ 7 Abs. 2 a StVO ist im Rahmen des Rücksichtnahmegebots des § 1 Abs. 2 StVO und bei der Ermittlung der angemessenen Geschwindigkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 StVO zu berücksichtigen."), keine anderen darstellen, als die nach der Lückenrechtsprechung aufgezeigten.
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
    Denn die in beiden Vorschriften normierten Sorgfaltsanforderungen sind - in der hier gegenständlichen Verkehrssituation - deckungsgleich und bedingen keine Vertiefung oder aber andere Wertigkeit des ihr anzulastenden Verursachungsbeitrages (siehe hierzu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.08.2014, Az.: I-1 U 151/13, BeckRS 2015, 995, Rn. 27-30).
  • KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01

    Haftung des Linksabbiegers für Unfallschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
    Denn lässt ein Geradeausfahrer dem Linksabbieger Vortritt, so gilt das nicht gegenüber dem übrigen Längsverkehr (König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45 Auflage, § 9 Rn. 39; KG Berlin, Urteil vom 25.11.2002, Az.: 12 U 110/01 - juris).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 75/06

    Sorgfaltspflichten beim mehrspurigen Abbiegen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
    Denn für das Vorhandensein mehrerer Fahrstreifen ist die zum Fahren eines mehrspurigen Fahrzeuges erforderliche Breite entscheidend, nicht das Vorhandensein von Fahrbahnmarkierungen (BGH, Urteil vom 12.12.2006, Az.: VI ZR 75/06, NJW-RR 2007, 380, Rn. 6; Weiten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 7 StVO, Rn. 8 - juris).
  • BGH, 11.10.2016 - VI ZR 66/16

    Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis zu Lasten eines

  • OLG Düsseldorf, 01.06.1992 - 1 U 111/91

    Voraussetzungen eines Lückenfalls

  • BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für

  • BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne

  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 67/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Prüfung von Einwendungen gegen die

  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 214/15

    Wohnraummiete: Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung bei bestehender

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (st. Rspr.: vgl. nur Senat Urt. v. 28.10.2022 - 7 U 25/22, BeckRS 2022, 38552 = juris Rn. 55; Senat Beschl. v. 7.1.2021 - 7 U 53/20, BeckRS 2021, 2530 = juris Rn. 21 m. w. N. [u. a. Senat Beschl. v. 4.5.2020 - 7 U 29/19 = juris Rn. 18]; siehe auch Senat Beschl. v. 28.5.2019 - 7 U 85/18, juris Rn. 24) .
  • OLG Celle, 08.06.2022 - 14 U 118/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Überholen einer Kolonne; Kollision mit

    Eines gerichtlichen Hinweises bedurfte es aufgrund des eindeutigen Hinweises durch die gegnerischen Prozessbevollmächtigten nicht (so auch: OLG Hamm, Beschluss vom 28. Mai 2019 - I-7 U 85/18, Rn. 45, juris); außerdem handelt es sich nur um eine Nebenforderung (§ 139 Abs. 2 S. 1 ZPO).
  • OLG Hamm, 28.10.2022 - 7 U 25/22

    Verdienstausfall; Leistungsklage; Feststellungsklage; Aussetzung;

    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (st Rspr. vgl. nur OLG Hamm Beschl. v. 7.1.2021 - 7 U 53/20, BeckRS 2021, 2530 = juris Rn. 21 m. w. N. [u. a. OLG Hamm Beschl. v. 4.5.2020 - 7 U 29/19 = juris Rn. 18; siehe auch OLG Hamm Beschl. v. 28.5.2019 - 7 U 85/18, juris Rn. 24) .
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