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   OLG Hamm, 28.06.1985 - 11 U 276/84   

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https://dejure.org/1985,1665
OLG Hamm, 28.06.1985 - 11 U 276/84 (https://dejure.org/1985,1665)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.1985 - 11 U 276/84 (https://dejure.org/1985,1665)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 1985 - 11 U 276/84 (https://dejure.org/1985,1665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung einer Berufung; Anspruch auf Erstattung eines Geldbetrages im Wege einer Rückforderung bei Sittenwidrigkeit eines bereits geschlossenen Ratenkreditvertrages; Frage der Fälligkeit und Verjährung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2276
  • ZIP 1985, 1128
  • VersR 1986, 770
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    b) In der Rechtsprechung stehen der Auffassung des Berufungsgerichts - das eine unmittelbare oder analoge Anwendung des § 197 BGB verneint, trotzdem aber im Wege einer teleologischen Reduktion des § 195 BGB die Verjährungsfrist auf vier Jahre verkürzen will - die Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gegenüber, die eine solche Verkürzung ablehnen (OLG Hamm ZIP 1985, 1128; OLG Schleswig NJW 1985, 750, 751 [OLG Schleswig 17.12.1984 - 11 U 132/82]; OLG Düsseldorf WM 1985, 1195, 1198; OLG Hamburg BB 1985, 1819; OLG Stuttgart EWiR § 197 BGB 1/85, 255).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2002 - 23 U 113/01

    Zu den Voraussetzungen der Verjährungsfrist des § 196

    Tatsächliche oder vermeintliche Ungereimtheiten der Verjährungsregelungen können daher nur vom Gesetzgeber und nicht im Wege richterlicher Rechtsfortbildung korrigiert werden, weil gerade bei der Verjährungsdauer der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und des Vertrauens in die bestehende Gesetzeslage eine ausschlaggebende Rolle spielt (BGHZ 53, 43, 47 = NJW 70, 419; BGHZ 59, 323, 326 = NJW 73, 38; BGHZ 98, 174, 185 = NJW 86, 2564, 2567; BGHZ 128, 74, 80 = NJW 95, 252, 253; BGH NJW 95, 714, 715; OLG Hamm NJW 85, 2276, 2278).
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 47/85

    Sittenwidrigkeit von Ratenkreditverträgen; Prüfung der Effektivzinsbelastung;

    b) In der Rechtsprechung steht der Auffassung das Berufungsgerichte, daß § 195 BGB angewendet hat (ebenso OLG Hamm ZIP 1985, 1128; OLG Düsseldorf WM 1985, 1195, 1198; OLG Hamburg BB 1985, 1819; OLG Stuttgart EWiR § 197 BGB 1/85, 255), die Entscheidung des OLG Celle gegenüber, das die Verjährungsfrist im Wege der teleologischen Reduktion des § 195 BGB auf 4 Jahre verkürzen will (NJW 1985, 2275).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2003 - 23 U 113/02

    Vermietung als Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB

    Tatsächliche oder vermeintliche Ungereimtheiten der Verjährungsregelungen können daher nur vom Gesetzgeber und nicht im Wege richterlicher Rechtsfortbildung korrigiert werden, weil gerade bei der Verjährungsdauer der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und des Vertrauens in die bestehende Gesetzeslage eine ausschlaggebende Rolle spielt (BGHZ 53, 43, 47 = NJW 70, 419; BGHZ 59, 323, 326 = NJW 73, 38; BGHZ 98, 174, 185 = NJW 86, 2564, 2567; BGHZ 128, 74, 80 = NJW 95, 252, 253; BGH NJW 95, 714, 715; OLG Hamm NJW 85, 2276, 2278).
  • OLG Hamburg, 19.01.1988 - 4 U 242/87

    Rückforderungsanspruch des Mieters wegen überzahlter Heizkosten; Eintritt der

    Weil das Landgericht Hamburg hiervon abzuweichen beabsichtigt, ist - wenn auch der Vorlagebeschluß hierzu keine näheren Ausführungen enthält - angesichts des ausgeprägten Meinungsstreits um die Länge der Verjährungsfrist für Bereicherungsansprüche aus unwirksamen Ratenkreditverträgen (vgl. BGH, NJW 1986, 2564 ; OLG Celle, NJW 1985, 2275; Canaris, ZIP 1986, 273 einerseits; OLG Hamm, NJW 1985, 2276 , OLG Schleswig, NJW 1985, 750 ; Kohte, NJW 1984, 2316; 1986, 1591 andererseits) auch zu der vorliegenden Rechtsfrage mit unterschiedlichen Meinungen zu rechnen.
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