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   OLG Hamm, 28.07.2011 - I-4 U 55/11   

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OLG Hamm, 28.07.2011 - I-4 U 55/11 (https://dejure.org/2011,5532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.07.2011 - I-4 U 55/11 (https://dejure.org/2011,5532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - I-4 U 55/11 (https://dejure.org/2011,5532)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche durch umfangreiche Abmahntätigkeit; Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs als Indiz für eine ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Vielfachabmahners; § 8 Abs. 4 UWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Rechtsmissbrauch bei Missverhältnis zwischen Umsatz und Abmahntätigkeit

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Abmahnung zur Schädigung/ zum Ausschluss von Konkurrenten

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Missverhältnis zwischen Umsatz und Abmahntätigkeit

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Überhöhter Streitwert

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Vertragsstrafe unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10

    Zulässige Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11
    Die durch den Beklagten vorgetragenen Tatsachen aus den Verfahren LG Bochum 12 O 114/10 und 12 O 101/10 hätten nicht berücksichtigt werden dürfen, weil der diesbezügliche Vortrag verspätet gewesen sei und das Landgericht die zugrundeliegenden Fakten rechtsfehlerhaft selbstständig ermittelt habe.

    Sie hat mit Hinweis auf die Entscheidungen des Landgerichts Bochum zu 12 O 114/10 und 12 O 101/10 ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Klägers gerügt, im Übrigen ihren Wettbewerbsauftritt für rechtskonform gehalten.

    a) Ob das Landgericht einen Rechtsfehler begangen hat, indem es Kenntnisse aus den Verfahren LG Bochum 12 O 114/10 und 12 O 101/10 beigezogen hat, kann im Ergebnis dahingestellt bleiben.

    b) Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör ist nicht ersichtlich, weil auch das Landgericht im Termin vom 12.8.2010 darauf hingewiesen hat, dass die Verfahren 12 O 101/10 und 12 O 114/10 LG Bochum hinzugezogen werden, zudem diesbezüglich auch Schriftsatzfrist gewährt wurde.

    aa) Der Kläger hat - wie aus dem Verfahren 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm bekannt - in erheblichem Umfang Abmahnungen aussprechen lassen.

    Wie sehr dem Kläger an hohen Vertragsstrafen gelegen ist, belegt sein Verhalten in dem Fall 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm.

    cc) Für sachfremde Motive bei der Rechtsverfolgung spricht auch, dass - wie dem Senat aus dem Verfahren 4 U 141/10 bekannt ist - mehrfach offenkundig nicht berechtigte Gebührenforderungen geltend gemacht worden sind, nämlich für die erstmalige Einforderung einer Vertragsstrafe in den Verfahren 12 O 85/10 und 12 O 101/10 LG Bochum.

  • LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 114/10

    Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei der Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11
    Die durch den Beklagten vorgetragenen Tatsachen aus den Verfahren LG Bochum 12 O 114/10 und 12 O 101/10 hätten nicht berücksichtigt werden dürfen, weil der diesbezügliche Vortrag verspätet gewesen sei und das Landgericht die zugrundeliegenden Fakten rechtsfehlerhaft selbstständig ermittelt habe.

    Sie hat mit Hinweis auf die Entscheidungen des Landgerichts Bochum zu 12 O 114/10 und 12 O 101/10 ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Klägers gerügt, im Übrigen ihren Wettbewerbsauftritt für rechtskonform gehalten.

    Das Landgericht hat als Indizien für ein missbräuchliches Vorgehen angesehen die Anzahl der aus anderen Verfahren bekannt gewordenen Abmahnungen, das angesichts der Vielzahl von Abmahnungen eingegangene Kostenrisiko, dem ein verhältnismäßig niedriger operativer Umsatz in Höhe von 200.000,- Euro jährlich gegenüberstehe, der hohe Streitwert im Verfahren LG Bochum 13 O 164/08, der erst durch das Gericht von 60.000,- auf 20.000,- Euro herabgesetzt worden ist, die Nahezu-Gleichsetzung der Fristen für die Zahlung von Abmahnkosten mit dem Termin zur Abgabe der Unterwerfungserklärung, das Verlangen einer aus Sicht des Landgerichts am oberen Rand liegenden Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro für jeden Verstoß, die Verkoppelung der Vertragsstrafe mit dem Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, das systematische Verlangen uneingeschränkter Verzichtsklauseln und die Verweigerung der Übersendung einer Originalvollmacht im Verfahren LG Bochum 12 O 114/10, obgleich diese ohne nennenswerten Aufwand möglich gewesen wäre.

    Die Übersendung einer Originalvollmacht hätte in dem konkreten Verfahren 12 O 114/10 LG Bochum das zu entscheidende Rechtsproblem nicht beseitigt, weil der Schuldner im dortigen Fall die Unterwerfungserklärung unter die Bedingung gestellt habe, dass ihm die Originalvollmacht vorgelegt werde.

    a) Ob das Landgericht einen Rechtsfehler begangen hat, indem es Kenntnisse aus den Verfahren LG Bochum 12 O 114/10 und 12 O 101/10 beigezogen hat, kann im Ergebnis dahingestellt bleiben.

    b) Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör ist nicht ersichtlich, weil auch das Landgericht im Termin vom 12.8.2010 darauf hingewiesen hat, dass die Verfahren 12 O 101/10 und 12 O 114/10 LG Bochum hinzugezogen werden, zudem diesbezüglich auch Schriftsatzfrist gewährt wurde.

    (3) In der Sache 12 O 114/10 verweigerte der Kläger überdies die Übersendung einer Originalvollmacht, obwohl dann mit einem unbedingten Unterlassungsversprechen zu rechnen gewesen wäre.

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11
    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs sein ebenso wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).

    Gerade die Verbindung hoher Gegenstandswerte mit einem nicht übermäßig hohen operativen Geschäftsvolumen kann den Verdacht begründen, dass sich eine Abmahntätigkeit verselbständigt hat und vorrangig Behinderungszwecke verfolgt (Senat, Urteil vom 28.4.2009 - 4 U 216/08, MMR 2009, 865).

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11
    Das folgt bereits daraus, dass jedenfalls im Wettbewerbsverfahren § 8 Abs. 4 UWG auch eine Sachurteilsvoraussetzung begründet (vgl. nur BGHZ 149, 371, 372 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH GRUR 2006, 243 Tz. 15 - MEGA SALE; Büscher in: Fezer, UWG, 2 Aufl. 2010, § 8 Rn. 283).

    Da ausreichend Indizien für ein überwiegend von sachwidrigen Erwägungen bestimmtes Vorgehen vorliegen, hat der Kläger seinerseits Umstände vorzutragen, die sein Verhalten rechtfertigen (BGH GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte; GRUR 2006, 243 - MEGA-SALE; Fezer/Büscher, § 8 Rn 287).

  • OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 137/10

    Haftung eines Gebäudeeigentümers wegen Eindringen von Ungeziefer und Feuchtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11
    Hinzu kommt, dass die vom Landgericht zugrunde gelegten Tatsachen dem Senat bereits aus den Berufungsverfahren 4 U 137/10, 4 U 141/10, 4 U 145/10 und 4 U 149/10, also seiner eigenen Spruchtätigkeit, bekannt sind.

    Dieses Vorgehen des Klägers ist dem Senat aus dem Verfahren 4 U 137/10 bekannt geworden.

  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 208/09

    Anforderungen an die Preisangaben und die Widerrufsbelehrung bei einem Angebot im

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11
    Der Kläger beantragte in der Folge eine einstweilige Verfügung, deren Erlass durch das LG Bochum mit Urteil vom 07.10.2009 unter dem Aktenzeichen 17 O 114/09 zunächst abgelehnt, auf die Berufung durch den Senat mit Urteil vom 02. März 2010 unter dem Az. 4 U 208/09 aber gewährt wurde.

    Die Akten 17 O 114/09 LG Bochum = I-4 U 208/09 OLG Hamm lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 4 U 12/10

    Die Kosten des Abschlussschreibens

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11
    Im Verfahren 4 U 12/10 hat der Senat im Urteil vom 04.05.2010 bereits beanstandet, dass der Kläger ein Abschlussschreiben dazu ausnutzen wollte, nach Abrechnung quasi strafweise nach einem völlig überhöhten Streitwert von 90.000,-- EUR überhöhte Gebühren abzurechnen.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11
    Allerdings kann auch eine umfangreichere Abmahntätigkeit, wie sie hier angesichts der gerichtsbekannten 37 Gerichtsverfahren allein vor dem Landgericht Bochum gegeben ist, für sich allein noch keinen Rechtsmissbrauch begründen, wenn und soweit entsprechend auch umfangreiche Verletzungen in Betracht kommen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Köhler, a.a.O. § 8 Rn. 4.12).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11
    Dabei wird ersichtlich übersehen, dass die Rechtsprechung die Figur des Fortsetzungszusammenhangs aufgegeben hat (BGH, Urt. v. 18.12.2008 - I ZB 32/06).
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11
    Durch ein solches Verhalten wird der unzutreffende Eindruck erweckt, Unterwerfung und Kostenerstattung könnten zusammengehören und der Schuldner könne die Gefahr gerichtlicher Inanspruchnahme nur verhindern, wenn er neben der Unterlassungserklärung auch die Abmahnkosten umgehend erstattet (Senat, 4 U 24/10, 4 W 22/10).
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 4 U 213/08

    Wettbewerbswidrigkeit des Unterlassens der HReg-Nr und der USt-ID in einem

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 W 49/08

    Aktivlegitimation Dritter in der Krankheitskostenversicherung

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

  • OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 W 22/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11

    Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer

  • OLG Düsseldorf, 14.06.2011 - 4 U 149/10

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

  • OLG Hamm, 03.05.2011 - 4 U 9/11

    Missbräuchliche Mehrfachverfolgung des Abmahnenden durch eine Vielzahl von

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

  • LG Bochum, 17.02.2011 - 14 O 110/10

    Notwendigkeit von Angaben zu Versandkosten bei Angeboten von Waren an Verbraucher

  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Begehung eines identischen

    Aus dem Urteil des OLG Hamm vom 28.7.2011 - 4 U 55/11 -, das die Beklagten heranziehen, folgt nichts anderes.
  • BGH, 04.07.2019 - I ZR 149/18

    Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

    Wird der Streitwert unangemessen hoch angesetzt, kann das zwar - wenn auch regelmäßig nicht alleine (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 106/10, GRUR 2013, 176 Rn. 25 = WRP 2012, 336 - Ferienluxuswohnung) - für einen Missbrauch sprechen (vgl. OLG Jena, GRUR-RR 2011, 327, 329 [juris Rn. 16]; OLG Hamm, Urteil vom 28. Juli 2011 - 4 U 55/11, juris Rn. 34; OLG Frankfurt, WRP 2016, 368, 369 [juris Rn. 12]; Goldmann in Harte/Henning aaO § 8 Rn. 662; Krbetschek/Schlingloff, WRP 2014, 1, 3).
  • OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15

    Wettbewerbsrecht: Beweisanzeichen für eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit

    Bei der Beurteilung kann auch das Verhalten des Anspruchstellers bei der Rechtsverfolgung in früheren und späteren Fällen berücksichtigt werden (BGH, GRUR 2012, 730, 731 Rn. 15 - Bauheizgerät; OLG Hamm, BeckRS 2011, 21443).
  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11
    Die Akten 14 O 187/09 LG Bochum = 4 U 225/09 OLG Hamm, 14 O 110/10 LG Bochum = 4 U 55/11 OLG Hamm, 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm, 14 O 212/09 LG Bochum = 4 U 137/10 OLG Hamm, 12 O 235/09 LG Bochum = 4 U 141/10 OLG Hamm, 12 O 114/10 LG Bochum = 4 U 149/10 OLG Hamm, 17 O 114/09 LG Bochum = 4 U 208/09 OLG Hamm, 13 O 277/08 LG Bochum = 4 U 51/09 OLG Hamm lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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