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   OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99   

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https://dejure.org/1999,6326
OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99 (https://dejure.org/1999,6326)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.1999 - 9 U 82/99 (https://dejure.org/1999,6326)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 1999 - 9 U 82/99 (https://dejure.org/1999,6326)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 208
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92

    Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99
    Nach der Lebenserfahrung spricht jedoch eine Vermutung dafür, daß bei der gebotenen Pflichtwahrnehmung der Schaden nicht eingetreten wäre, wenn die Pflicht gerade darauf angelegt ist, denjenigen Gefahren entgegenzuwirken, die sich in dem konkreten Unfall verwirklicht haben (vgl. BGH NJW 1994, 945; BGH VersR 1995, 168, 1995, 916; NJW 1993, 2744).
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99
    Der Geschädigte muß deshalb in einem solchen Fall darlegen und beweisen, in welcher für ihn günstigen Weise das Geschehen bei Vornahme der gebotenen Handlung verlaufen wäre (vgl. BGH VersR 1986, 160; NJW 1986, 2829; NVwZ 1994, 823).
  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 109/92

    Amtspflichten der Bediensteten von Einrichtungen des Katastrophenschutzes in

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99
    Der Geschädigte muß deshalb in einem solchen Fall darlegen und beweisen, in welcher für ihn günstigen Weise das Geschehen bei Vornahme der gebotenen Handlung verlaufen wäre (vgl. BGH VersR 1986, 160; NJW 1986, 2829; NVwZ 1994, 823).
  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85

    fehlender Treppenhandlauf - § 823 Abs. 1 BGB, Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99
    Der BGH hat nach dieser Rechtsprechung die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises ebenso wie bei der Verletzung eines Schutzgesetzes (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1350) und bei einem Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift (vgl. BGH VersR 1984, 775, 776) zugelassen, weil aus der Typizität der Gefahrenlage und des Geschehensablaufes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf den Sicherheitsmangel als Ursache geschlossen werden kann.
  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93

    Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99
    Nach der Lebenserfahrung spricht jedoch eine Vermutung dafür, daß bei der gebotenen Pflichtwahrnehmung der Schaden nicht eingetreten wäre, wenn die Pflicht gerade darauf angelegt ist, denjenigen Gefahren entgegenzuwirken, die sich in dem konkreten Unfall verwirklicht haben (vgl. BGH NJW 1994, 945; BGH VersR 1995, 168, 1995, 916; NJW 1993, 2744).
  • BGH, 08.05.1984 - VI ZR 296/82

    Grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99
    Der BGH hat nach dieser Rechtsprechung die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises ebenso wie bei der Verletzung eines Schutzgesetzes (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1350) und bei einem Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift (vgl. BGH VersR 1984, 775, 776) zugelassen, weil aus der Typizität der Gefahrenlage und des Geschehensablaufes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf den Sicherheitsmangel als Ursache geschlossen werden kann.
  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99
    Wer es demnach unterläßt, einen Sitzplatz einzunehmen, obwohl ihm eine weitergehende Sicherung möglich wäre, übernimmt ein Risiko, für das er unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung einzustehen hat (vgl. OLG Hamm in NZV 1998, 463; BGB NZV 1993, 108).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99
    Nach der Lebenserfahrung spricht jedoch eine Vermutung dafür, daß bei der gebotenen Pflichtwahrnehmung der Schaden nicht eingetreten wäre, wenn die Pflicht gerade darauf angelegt ist, denjenigen Gefahren entgegenzuwirken, die sich in dem konkreten Unfall verwirklicht haben (vgl. BGH NJW 1994, 945; BGH VersR 1995, 168, 1995, 916; NJW 1993, 2744).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99
    Der Geschädigte muß deshalb in einem solchen Fall darlegen und beweisen, in welcher für ihn günstigen Weise das Geschehen bei Vornahme der gebotenen Handlung verlaufen wäre (vgl. BGH VersR 1986, 160; NJW 1986, 2829; NVwZ 1994, 823).
  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99
    Wer es demnach unterläßt, einen Sitzplatz einzunehmen, obwohl ihm eine weitergehende Sicherung möglich wäre, übernimmt ein Risiko, für das er unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung einzustehen hat (vgl. OLG Hamm in NZV 1998, 463; BGB NZV 1993, 108).
  • LG München II, 07.03.2011 - 5 O 1837/09

    Haftung bei Radfahrerunfall: Fehlendes Tragen eines Fahrradhelms als

    Hierbei wird für die erlittenen Beinverletzungen unter Berücksichtigung der stationären Behandlung, anschließender Bettlägerigkeit und ambulanter Nachbehandlung mit Krankengymnastik bis ca. vier Monate nach dem Unfall ein Schmerzensgeld in einem Rahmen von 2.000 bis 2.500 Euro als angemessen erachtet (vgl. hierzu Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. 2008, 7. Kapitel Rn. 58, S. 211, dort insbesondere der Verweis auf die Entscheidungen OLG Hamm NZV 2000, 208 und OLG München SVR 2006, 180; des Weiteren OLG Köln ZfS 1990, 340).
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