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   OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99   

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OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99 (https://dejure.org/1999,6616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.1999 - 2 Ws 306/99 (https://dejure.org/1999,6616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 2 Ws 306/99 (https://dejure.org/1999,6616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Dringender Tatverdacht, neue Erkenntnisse, rechtliches Gehör dazu, Darstellung der Taten, Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Schadensersatzforderungen, Verlust des Arbeitsplatzes, Verdunklungsgefahr, Wirtschaftsbetrüger, Tat auf Verdunklung angelegt, Anforderungen an ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle Anforderungen; Haftbefehl; Betrug; Beihilfe; Verdunkelungsgefahr

  • Judicialis

    StPO § 114 Abs. 2; ; StPO § 310 Abs. 1; ; StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 116; ; StPO § 116 Abs. 2; ; StPO § 124; ; StPO § 473 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhalt des Haftbefehls; Verdunkelungsgefahr

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 64 Gs 3759/99
  • LG Bochum - 12 Qs 11/99
  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98

    Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99
    Es müssen vielmehr bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Beschuldigte werde dem in der hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz auch nachgeben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Oktober 1998, 2 Ws 474/98 in StV 1999, S. 37).

    Denn gerade in den Fällen, in denen der Täter wie hier zu einem Kreis von Wirtschaftskriminellen gehören soll, deren Taten den äußeren Anschein eines ordnungsgemäßen Rechtsgeschäfts in sich tragen und deshalb in ihrer Natur schon auf Verdunkelung angelegt waren, legt die Tatausführung den Verdacht nahe, dass der Täter auch zukünftig in der genannten Art handeln wird (vgl. KK-Boujong, a.a.O., Rdnr. 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 30; OLG Karlsruhe, StV 1999, S. 37 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Februar 1994 in 1 BL 42/94).

  • OLG Hamm, 25.10.1999 - 2 Ws 314/99

    Inhalt des Haftbefehls; Entscheidung des Beschwerdegerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99
    Erforderlich ist demnach, dass der Tatvorwurf in einer dem Anklagesatz angenäherten Weise anzugeben ist, so dass der historische Vorgang, der die Tat im verfahrensrechtlichen Sinn beschreiben soll, so genau darzustellen ist, dass der Beschuldigte den gegen ihn erhobenen Vorwurf nach Umfang und Tragweite eindeutig erkennen kann (vgl. dazu OLG Köln, StV 1999, S. 156 sowie Beschluss des Senats vom 25. Oktober 1999 in 2 Ws 314/99).
  • OLG Hamm, 01.07.1999 - 2 Ss 451/99

    Umstellung des Schuldspruchs, eine Strafe statt zwei Strafen, Verhängung der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99
    Nicht erforderlich ist dabei, dass der Gehilfe das konkrete Tatopfer oder die Tatzeit kennt (vgl. Senatsbeschluss 2 Ss 451/99 vom 1. Juli 1999).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1977 - 1 Ws 375/77
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99
    Ist mit der Verhängung einer hohen Strafe zu rechnen, so sind die Anforderungen an das Hinzutreten weiterer Umstände umso niedriger anzusetzen (vgl. KK-Boujong, a.a.O., Rdnr. 18; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 333).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99
    Denn Beihilfe kann schon derjenige leisten, der dem Täter ein entscheidendes Tatmittel willentlich in die Hand gibt und damit bewusst das Risiko erhöht, dass eine durch den Einsatz gerade dieses Mittels typischerweise geförderte Haupttat verübt wird (vgl. BGH NJW 1996, 2517 (2518)).
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99
    Dem steht deshalb die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 1994 (NJW 1994, S. 3219) nicht entgegen.
  • OLG Köln, 22.12.1998 - HEs 233/98
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99
    Erforderlich ist demnach, dass der Tatvorwurf in einer dem Anklagesatz angenäherten Weise anzugeben ist, so dass der historische Vorgang, der die Tat im verfahrensrechtlichen Sinn beschreiben soll, so genau darzustellen ist, dass der Beschuldigte den gegen ihn erhobenen Vorwurf nach Umfang und Tragweite eindeutig erkennen kann (vgl. dazu OLG Köln, StV 1999, S. 156 sowie Beschluss des Senats vom 25. Oktober 1999 in 2 Ws 314/99).
  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 2 Ws 341/99

    Fluchtgefahr

    Ist mit der Verhängung einer hohen Strafe zu rechnen, so sind die Anforderungen an das Hinzutreten weiterer Umstände umso niedriger anzusetzen (vgl. KK-Boujong, a.a.O., § 112 Rdnr. 18; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 333; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt in 2 Ws 306/99 vom 28. Oktober 1999).

    Es müssen vielmehr bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Beschuldigte werde dem in der hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz auch nachgeben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Oktober 1998, 2 Ws 474/98, in StV 1999, S. 37, Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1999, 2 Ws 306/99).

    Denn sie hatte aus entscheidungsgegenwärtiger Sicht über die Frage der Fortdauer der Untersuchungshaft zu befinden (vgl. OLG Köln, StV 1999, 157; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1999, 2 Ws 306/99).

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