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   OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99   

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https://dejure.org/1999,2069
OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99 (https://dejure.org/1999,2069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.1999 - 6 U 29/99 (https://dejure.org/1999,2069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 6 U 29/99 (https://dejure.org/1999,2069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Sturzes in einer Gaststätte; Anspruch auf eine billige Entschädigung in Geld wegen einer offenen Unterarmtrümmerfraktur sowie einer rechtsseitigen Schenkelhalsfraktur

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht in einer Gaststätte

  • RA Kotz

    Sturz auf der Treppe in der Gaststätte haftet der Gastwirt?

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht bei der Treppe einer Gaststätte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 695
  • MDR 2000, 158
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 24.03.1993 - 32 U 293/91

    Sichere Treppengestaltung; Gaststätte; Massenveranstaltungen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99
    An die Sicherheit der Treppe in einer Gastwirtschaft sind hohe Anforderungen zu stellen (OLG Hamm VersR 94, 1081; 91, 1154).

    Vielmehr ist dieser selbst für die Sicherheit der Gäste verantwortlich und hat den Zustand des Gebäudes allein und selbständig zu überprüfen sowie erkannten Mängeln abzuhelfen (vgl. OLG Hamm VersR 94, 1081; Staudinger/Hager a.a.O.).

    Unabhängig davon, daß die Gaststättenbauverordnung zur Zeit der Errichtung der Treppe evtl. noch nicht galt und eine Anpassung vorhandener Treppen nicht vorschreibt, gibt sie doch allgemeine Sicherheitsanforderungen an Treppen in Gaststätten wieder (vgl. OLG Hamm VersR 94, 1081).

  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85

    fehlender Treppenhandlauf - § 823 Abs. 1 BGB, Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99
    Sie sind typischerweise dazu bestimmt und auch geeignet, Treppenstürze zu verhindern, und sei es auch nur dadurch, daß der Benutzer der Treppe Handlauf bzw. Geländer in der konkreten Gefahrensituation ergreift (BGH VersR 86, 916).

    Denn zur Begründung einer Haftung der Beklagten genügt es schon, daß der Sturz des Klägers jedenfalls abgemildert worden wäre, wenn der Kläger einen Handlauf bzw. ein Geländer erfaßt hätte (vgl. BGH VersR 86, 916).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 76/72

    Treppensturz - Schadensursache - Beweis des ersten Anscheins - Anscheinsbeweis -

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99
    Vielmehr bedarf es insoweit näherer Angaben über Art und Verlauf des Sturzes, insbesondere dazu, ob sich der Verletzte in Griffnähe der für das Geländer bzw. für den Handlauf vorgesehenen Stelle befunden hat und in welcher Reaktionsbereitschaft er von dem ersten Straucheln betroffen worden ist (vgl. BGH VersR 74, 263).
  • OLG Köln, 08.03.1990 - 7 U 146/89

    Verkehrssicherungspflicht; Hoteltreppen; Hotel

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99
    Es kann dahinstehen, ob bei Treppen mit einer Breite von mehr als einem Meter schon in jedem Falle mehr als nur ein Handlauf zu fordern ist (vgl. dazu OLG Köln VersR 92, 512 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2001 - 10 U 64/00

    Mündlicher Mietvertrag; Mängel an der Mietsache; Erhöhte Sturzgefahr durch

    Aus dem gleichen Grunde müsste ein etwaiges Verschulden der Beklagten im Rahmen der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Mietobjekts gegenüber dem weit überwiegenden Eigenverschulden der Klägerin zurücktreten (so in vergleichbaren Fällen auch OLG Koblenz VersR 1987, 125 = NJWE-MietR 1996, 13, OLG Hamm VersR 1978, 64 sowie 1997, 2000 und LG Hamburg ZMR 1999, 404 = DWW 1999, 150 = NZM 1999, 663 = WM 1999, 364; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2000, 695 = MDR 2158, das selbst dann ein Mitverschulden von immerhin 1/3 zu Lasten des Geschädigten angenommen hat, der innerhalb einer Gaststätte auf einer Treppe zu Fall gekommen war, die er (lediglich) "zumindest ein weiteres Mal benutzt hatte").
  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10

    Schadensersatzpflicht des Eissporthallenbetreibers:

    Ist damit zu rechnen, dass sich auf einer Treppe viele Personen begegnen, gleichzeitig nach oben oder unten bewegen oder sogar drängen, muss die Gestaltung der Treppe den bestehenden Gefahren ausreichend entgegenwirken (vgl. OLG Hamm, MDR 2000, 158, 159); gerade an Treppen in der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden sind demnach im Allgemeinen erhöhte Anforderungen zu stellen, zumal wenn mit erheblichem Besucheraufkommen und damit zu rechnen ist, dass viele Besucher gleichzeitig die Treppe benutzen.

    Bei sehr frequentierten Treppen können auch insofern strengere Maßstäbe gelten (vgl. OLG Hamm, MDR 2000, 158).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2017 - 21 U 201/15

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in dem Publikumsverkehr offenstehenden

    Vielmehr hat der Verkehrssicherungspflichtige nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs allgemein erwarten darf und muss (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2008, VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775, 3776, Rz. 9 f.; OLG Hamm, Urteil vom 28.10.1999, 6 U 29/99, NJW-RR 2000, 695 m.w.N).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2009 - 4 U 43/09

    Zu den Verkehrspflichten eines Gastwirtes

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss bei der Gestaltung der Gasträume dem Umstand Rechnung tragen, dass die Aufmerksamkeit und Konzentration der Gäste durch die in der Gaststätte stattfindene Kommunikation insbesondere nach dem Genuss alkoholischer Getränke Einschränkungen erfahren kann (OLGR Koblenz 2005, 528; OLGR Celle 2004, 178; vgl. auch OLG Hamm, NJW 2000, 3144; OLGR 2001, 213).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 10 U 64/00

    Ausschluss von Schadensersatzansprüchen einer Mieterin im Falle ihres Sturzes bei

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  • LG Detmold, 12.01.2011 - 10 S 108/10

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz für Verletzungen durch den

    Allerdings handelt es sich bei der nur temporär eingesetzten streitgegenständlichen Rampe nicht um eine bauliche Anlage i.S.d. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 BauO NRW, da sie keine direkte Verbindung mit dem Erdboden i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 2 BauO NRW aufweist und - anders als z.B. eine Treppe (dazu OLG Hamm, Urt. v. 28.10.1999, 6 U 29/99, NJW-RR 2000, S. 695) - auch nicht indirekt durch Verbindung mit dem Gebäude mit dem Erdboden verbunden ist.
  • OLG Köln, 10.01.2023 - 28 U 46/22

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in einem Supermarkt bei regnerischen

    Der Verkehrssicherungspflichtige hat dabei diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs allgemein erwarten darf und muss (vgl. BGH NJW 2008, 3775, 3776, Rz. 9 f.; OLG Hamm NJW-RR 2000, 695 m.w.N).
  • AG Regensburg, 07.04.2022 - 4 C 2140/14
    Vielmehr hat der Verkehrssicherungspflichtige nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs allgemein erwarten darf und muss (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2008, VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775, 3776, Rz. 9 f.; OLG Hamm, Urteil vom 28.10.1999, 6 U 29/99, NJW-RR 2000, 695 m.w.N) ... Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn sich für einen sachkundigen Betrachter die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2008, VI ZR 223/07, juris RZ. 9 f. = NJW, 2008, 3775, 3776; Urteil vom 08.11.2005 "VI ZR 332/04, juris RZ.
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