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   OLG Hamm, 28.10.2005 - 11 WF 328/05   

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https://dejure.org/2005,5015
OLG Hamm, 28.10.2005 - 11 WF 328/05 (https://dejure.org/2005,5015)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2005 - 11 WF 328/05 (https://dejure.org/2005,5015)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 11 WF 328/05 (https://dejure.org/2005,5015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der unterhaltsrechtlichen Auskunftspflicht gem. § 1605 BGB; Verteilung der relevanten Angaben auf 4 Schriftsätze über einen Zeitraum von zehn Monaten; Fehlen einer ausreichend klaren Gesamterklärung; Wiederaufgreifen eines Auskunftsverlangens trotz abgegebener ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 865
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 15.11.1995 - 12 UF 1301/95
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 11 WF 328/05
    Im Vorgriff auf die danach neu zu erteilende Auskunft des Beklagten weist der Senat bereits an dieser Stelle darauf hin, dass es bei der Darstellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zwar im Ausgangspunkt als ausreichend erachtet wird, wenn der Auskunftspflichtige Sachgesamtheiten zusammenfasst und bezüglich der Einzelheiten auf eine beigefügte Überschussrechnung oder -wie hier geschehen- seine Steuererklärungen nebst Anlagen und die hierin enthaltenen sog. Hausertragsrechnungen der einzelnen Objekte verweist (so auch OLG München, OLGR 1996, 130 f = FamRZ 1996, 738 f).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 11 WF 328/05
    Nach herrschender und vom Senat geteilter Auffassung (vgl. nur BGH MDR 2002, 413, Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. § 91 a Rz. 35 m.w.N.) entfalten einseitige Erledigungserklärungen wie hier die von der Klägerin abgegebene keine Bindungswirkung und sind daher frei widerruflich, solange sich ihnen, der Gegner noch nicht angeschlossen hat und auch noch keine Entscheidung des Gerichts hierüber ergangen ist.
  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 11 WF 328/05
    Bereits das Amtsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Auskunftsberechtigte Anspruch auf eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben hat, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht, (vgl. nur BGH NJW 1983, 2243, 2244; OLG Mönchen, FamRZ 1996, 307; ebenso u.a. Wendl/Staudigl-Haußleiter, 6. Aufl. § 1 Rz. 667).
  • OLG Hamm, 11.10.2004 - 11 WF 219/04

    Anforderungen an Auskunftsverlangen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse im

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 11 WF 328/05
    Zur Vermeidung unnötiger Förmeleien erscheint vielmehr eine flexible Haltung geboten, so dass je nach Lage des Einzelfalls ausreichen kann, wenn eine bereits erteilte und insoweit ordnungsgemäße Auskunft (einmalig) um fehlende Angaben ergänzt wird, sofern nur auch danach noch eine ausreichend klare "Gesamterklärung,, geschaffen wird (Senatsbeschluss vom 11.10.2004, - 11 WF 219/04 - = Urteil des Senats in der Sache 11 U F 408/01 OLG Hamm).
  • OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95

    Klage auf Auskunfterteilung; Erfordernis der Erteilung näherer Angaben zu

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 11 WF 328/05
    Bereits das Amtsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Auskunftsberechtigte Anspruch auf eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben hat, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht, (vgl. nur BGH NJW 1983, 2243, 2244; OLG Mönchen, FamRZ 1996, 307; ebenso u.a. Wendl/Staudigl-Haußleiter, 6. Aufl. § 1 Rz. 667).
  • OLG Hamm, 05.10.1983 - 5 UF 297/83
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 11 WF 328/05
    An einer solchen Aufstellung fehlt es, wenn der Verpflichtete nur eine Reihe von Belegen vorlegt oder über mehrere Schriftsätze verteilt Einzelauskünfte gibt, ohne diese "zu einem geschlossenen Werk zusammen zu fügen,, (BGH FamRZ 1983, 1232 = NJW 1983, 2243 f, 2244; Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO.; Kalthoener/Büttner-Niepmann, 9. Aufl. Rz. 595 a ff m.w.N.).
  • AG Ludwigslust, 19.05.2010 - 5 F 24/09

    Unterhaltsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit eines Auskunftsverlangens wegen zuvor

    Zwar wäre es auch vor diesem Hintergrund wohl überzogen, jede Unvollständigkeit einer erteilten Auskunft zum Anlass zu nehmen, von dem Pflichtigen eine umfassende Neuerteilung seiner Auskunft zu verlangen; zur Vermeidung unnötiger Förmeleien erscheint vielmehr eine flexible Haltung geboten, so dass es je nach Lage des Einzelfalls ausreichen kann, wenn eine bereits erteilte und insoweit ordnungsgemäße Auskunft (einmalig) um fehlende Angaben ergänzt wird, sofern nur auch danach noch eine ausreichend klare "Gesamterklärung" geschaffen wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 865).
  • OLG Jena, 04.09.2017 - 1 UF 432/16

    Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch eines Ehegatten über den Vermögensbestand

    Zur Vermeidung unnötiger Förmeleien erscheint vielmehr eine flexible Haltung geboten, so dass je nach Lage des Einzelfalls ausreichen kann, wenn eine bereits erteilte und insoweit ordnungsgemäße Auskunft (einmalig) um fehlende Angaben ergänzt wird, sofern nur auch danach noch eine ausreichend klare "Gesamterklärung" geschaffen wird (OLG Hamm, FamRZ 2006, 865 -866).
  • OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09

    Außerordentlicher Rechtsbehelf: Untätigkeitsbeschwerde bei unzumutbarer

    Die unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht gem. § 1605 BGB ist nicht erfüllt, wenn relevante Angaben auf mehrere Schriftsätze über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr verteilt sind; es fehlt dann an einer ausreichend klaren Gesamterklärung (vgl. dazu aus neuerer Zeit Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 10 WF 195/07 - , zitiert nach juris; OLG Hamm, FamRZ 2006, 865, jeweils mit zahlreichen w. N.).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2006 - 10 WF 142/06

    Auskunftspflicht bei Beendigung des Güterstandes: Vorlage eines vollständigen

    Die Verteilung der relevanten Angaben auf mehrere Schriftsätze wahrt die einem einzigen Verzeichnis inne wohnende Übersichtlichkeit nicht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2006, 865).
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