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   OLG Hamm, 28.10.2011 - II-8 WF 160/11   

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https://dejure.org/2011,31411
OLG Hamm, 28.10.2011 - II-8 WF 160/11 (https://dejure.org/2011,31411)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2011 - II-8 WF 160/11 (https://dejure.org/2011,31411)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - II-8 WF 160/11 (https://dejure.org/2011,31411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Das Kind hat einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel

Verfahrensgang

  • AG Lüdinghausen - 14 F 92/11
  • OLG Hamm, 28.10.2011 - II-8 WF 160/11
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 09.02.2011 - 8 WF 37/11

    Festsetzung des Minderjährigenunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2011 - 8 WF 160/11
    Der Senat hält an seiner in der Entscheidung vom 9.2.2011 - 8 WF 37/11 - (nunmehr veröffentlicht in der NRW-Rechtsprechungsdatenbank; der Leitsatz hierzu findet sich auch in FamRZ 2011, 1407) geäußerten Auffassung fest, wonach die Titulierung des Kindesunterhalts - ungeachtet der Frage, ob es sich um betragsmäßig festgelegten oder dynamisierten Unterhalt handelt - auch über die Volljährigkeit des Kindes hinaus begehrt werden kann.
  • OLG Hamm, 13.05.2013 - 2 WF 82/13

    Verwirkung rückständigen Kindesunterhalts

    Zutreffend hat der Antragsteller zunächst darauf abgestellt, dass § 767 ZPO gemäß § 120 Abs. 1 FamFG auf die Vollstreckung in Familienstreitsachen anwendbar ist (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 12.04.2012 - 1 UF 648/11 - FamRZ 2012, 1662; OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2011 - II-8 WF 160/11 - FamRZ 2012, 993; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2010 - 6 UF 29/10 - MDR 2011, 168).

    Abgesehen davon sind im Unterhaltsverfahren die für die Bemessung des Unterhalts maßgeblichen Einkommensverhältnisse der Beteiligten nach längerer Zeit oft nur schwer aufklärbar (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2011 - 13 WF 129/11 - FamRZ 2012, 993).

    Diese Erwägungen sind auch für den hier verfahrensgegenständlichen Kindesunterhalt grundsätzlich übertragbar (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2011 - 13 WF 129/11 - FamRZ 2012, 993; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.11.2012 - 13 UF 77/12 - JAmt 2013, 114; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2010 - 6 UF 29/10 - MDR 2011, 168).

    Es müssen mithin besondere Gründe für das Vorliegen des Zeit- und Umstandsmomentes bestehen, weil der Antragsgegner vor Zeitablauf nicht damit rechnen kann, dass das minderjährige Kind nicht auf den Unterhalt in dieser Höhe angewiesen ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2011 - 13 WF 129/11 - FamRZ 2012, 993; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2010 - 13 WF 41/08; Viefhues in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 1613 BGB Rn. 252).

    Mithin kann auch im Falle der Titulierung künftig fällig werdender Unterhaltsforderungen das Zeitmoment bereits nach dem Verstreichenlassen einer Frist von etwas mehr als einem Jahr als erfüllt anzusehen sein (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2011 - 13 WF 129/11 - FamRZ 2012, 993).

  • OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16

    Zulässigkeit der Befristung eines Unterhaltstitels zu Gunsten einer

    Aus diesem Grund ist auch in einer gerichtlichen Entscheidung der dynamisierte oder statische Kindesunterhalt nicht auf die Zeit bis zur Volljährigkeit zu begrenzen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2012, 993; OLG Saarbrücken FamRZ 2007, 1829; Wendl/Dose/Klinkhammer, a.a.O., § 2 Rn. 360 a.E. bezeichnet eine andere Tenorierung "angesichts der Rechtslage (als) fehlerhaft").
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2015 - 5 UF 238/13

    Antrag des Unterhaltsschuldners auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde über

    Beide Ansprüche sind identisch (BGH vom 26.10.2005 - XII ZR 34/03, juris Rn. 10; OLG Hamm vom 28.10.2011 - 8 WF 160/11, juris Rn. 1; Born, NZFam 2014, 394, (398)).

    Die "Abänderungslast" für die Herabsetzung liege beim Unterhaltspflichtigen (OLG Hamm vom 28.10.2011 - II - 8 WF 160/11, juris Rn. 1).

  • AG Köln, 16.08.2016 - 312 F 115/16

    Gewährung von Kindesunterhalt bei Bedürftigkeit; Unterhaltsanspruch der Mutter

    In der Rechtsprechung wird daher vertreten, dass auch bei einem noch minderjährigen Kind die Titulierung des Kindesunterhalts über die Volljährigkeit des Kindes hinaus begehrt werden kann (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2012, 993).
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