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   OLG Hamm, 28.10.2014 - III-5 Ws 375/14   

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https://dejure.org/2014,37439
OLG Hamm, 28.10.2014 - III-5 Ws 375/14 (https://dejure.org/2014,37439)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2014 - III-5 Ws 375/14 (https://dejure.org/2014,37439)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - III-5 Ws 375/14 (https://dejure.org/2014,37439)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung von Beugehaft gegen einen Zeugen, dem kein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht; Kein Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen bei dem allein denktheoretisch möglichen Verdacht der falschen Verdächtigung in einem früheren Verfahren

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 70, 55
    Beugehaft gegen einen Zeugen; Auskunftsverweigerungsrecht

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 70, 55
    Anordnung von Beugehaft gegen einen Zeugen, dem kein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO §§ 70, 55
    Anordnung von Beugehaft gegen einen Zeugen, dem kein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht; Kein Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen bei dem allein denktheoretisch möglichen Verdacht der falschen Verdächtigung in einem früheren Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Zum Auskunftsverweigerungsrecht entsprechend §55 StPO

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Auskunftsverweigerungsrecht entsprechend §55 StPO

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 2 KLs 6/14
  • OLG Hamm, 28.10.2014 - III-5 Ws 375/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 49
  • StV 2015, 479
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.09.1998 - StB 10/98

    Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen nach rechtskräftiger Verurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 5 Ws 375/14
    Jedoch begründen bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder die rein denktheoretische Möglichkeit, die ursprüngliche Aussage könne falsch gewesen sein, weder einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht für das Vorliegen einer strafbaren Handlung in vorbezeichnetem Sinne noch ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (vgl. BGH, NJW 1994, 2839, 2840; NStZ 1999, 415, 416; KG, NStZ-RR 2010, 14; OLG Koblenz, StV 1986, 474, 475).
  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 5 Ws 375/14
    Soweit die an ihn gerichteten Fragen ein eigenes strafbares Verhalten nach dem Betäubungsmittelgesetz berühren, ist im Hinblick auf die bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilung des Beschwerdeführers die Gefahr weiterer Strafverfolgung zweifellos ausgeschlossen (vgl. hierzu BGH, NStZ 2010, 463; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 55 Rdnr. 8).
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 5 Ws 375/14
    In diesem Zusammenhang kann das Beschwerdegericht lediglich überprüfen, ob sich der Tatrichter innerhalb des ihm eröffneten Beurteilungsspielraums gehalten, den richtigen Entscheidungsmaßstab zu Grunde gelegt oder seine Entscheidung auf fehlerhaften Erwägungen gestützt hat (vgl. BVerfG (Kammer), wistra 2010, 299; OLG Celle, a.a.O.).
  • OLG Celle, 18.05.2011 - 2 Ws 131/11

    Auskunftsverweigerung im Strafverfahren: Verhängung eines Ordnungsgeldes bei

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 5 Ws 375/14
    Ob es diese tatsächlichen Anhaltspunkte gibt, hat nicht etwa der Zeuge selbst zu entscheiden, sondern dies unterliegt der tatsächlichen Beurteilung und rechtlichen Würdigung des Tatrichters, dem insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2011, 377; KG, NStZ-RR 2010, 16, 17).
  • OLG Celle, 11.01.2016 - 13 W 58/15

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts gem. § 384 Nr. 2 ZPO

    Allein bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten, die jeder Tatsachengrundlage entbehren, reichen demgegenüber nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/03, juris Tz. 19; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02, juris Tz. 9; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 2 Ws 27/15, juris Tz. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 5 Ws 375/14, juris Tz. 11 m. w. N.; Senge a. a. O.).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Das Urteil verhält sich nicht zu den vom Zeugen insofern geltend gemachten Gründen, insbesondere nicht dazu, ob der Zeuge vorgebracht hat, bei einer wahrheitsgemäßen Aussage laufe er Gefahr, sich im Hinblick auf den Verdacht der Straftat einer falschen Verdächtigung selbst zu belasten, weil sich herausstellen könne, dass er bei seiner Einlassung als Angeklagter in dem gegen ihn geführten Strafverfahren eine andere Person zu Unrecht einer Straftat bezichtigt habe (vgl. zur Ungeeignetheit einer solchen Behauptung, bei Fehlen konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte für frühere Falschangaben ein Auskunftsverweigerungsrecht zu begründen, OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 5 Ws 375/14, NStZ-RR 2015, 49, 50; KK-StPO/Bader, 8. Aufl., § 55 Rn. 9 mwN; s. auch BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547; Beschluss vom 1. Juni 1994 - StB 10/94, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4).
  • KG, 11.07.2022 - 3 Ws 176/22

    Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsverweigerungsrechts wegen einer früheren

    Denn bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder die rein denktheoretische Möglichkeit, eine frühere Aussage könne falsch gewesen sein, begründen keinen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung und folglich auch kein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (vgl. BGH NStZ 1999, 415; OLG Hamm NStZ-RR 2015, 49; OLG Köln, Beschluss vom 4. März 2013 - 3 Ws 120/13 -, Beschluss 2013, 8021; OLG Koblenz, StV 1986, 474).
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