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   OLG Hamm, 28.11.2012 - I-12 U 115/12   

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https://dejure.org/2012,47987
OLG Hamm, 28.11.2012 - I-12 U 115/12 (https://dejure.org/2012,47987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.2012 - I-12 U 115/12 (https://dejure.org/2012,47987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 2012 - I-12 U 115/12 (https://dejure.org/2012,47987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Leasing, Abtretung, Kaufvertrag, Erschöpfungsgrundsatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Leasing, Abtretung, Kaufvertrag, Erschöpfungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wechselseitige Ansprüche von Leasinggeber, Leasingnehmer und Lieferant beim Finanierungsleasing einer Standardsoftware; Wirksamkeit von Einschränkungen der Übertragbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechselseitige Ansprüche von Leasinggeber, Leasingnehme und Lieferant beim Finanierungsleasing einer Standardsoftware; Wirksamkeit vvon Einschränkungen der Übertragbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Software-Leasing - die Alternative zum Softwarekauf

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Neues eBook der Kanzlei Res Media: Der Leasingvertrag über Standardsoftware

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1136
  • GRUR-RR 2013, 427
  • WM 2013, 1098
  • MMR 2013, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Da Software in Form der jeweils auf dem Datenträger verkörperten Programmkopie nach der Rechtsprechung des BGH als bewegliche Sache im Sinne des § 90 BGB anzusehen ist (vgl. etwa die Nachweise in: BGHZ 102, 135, juris Tz. 12 ff.), erfolgt die dauerhafte Überlassung von Software gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts grundsätzlich auf kaufvertraglicher Grundlage gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB.

    Ist dagegen die Überlassung auf Zeit gegen ein wiederkehrendes Entgelt vereinbart, handelt es sich regelmäßig um einen Miet- oder Pachtvertrag (vgl. BGHZ 102, 135, juris Tz. 15, m.w.N.; H. Beckmann in: Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, Handbuch des Leasingrechts, 2. Aufl., § 6 Rdnr. 22).

  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98

    Zur Frage, wann bei einem Kaufvertrag über Standardsoftware der Kaufgegenstand im

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Maßgeblich für die Bestimmung des Vertragstyps ist, ob es sich bei der hier in Rede stehenden Software um eine Standardsoftware handelt, bei deren dauerhafter Überlassung ein Kaufvertrag angenommen wird (BGH NJW 2000, 1415, juris Tz. 7), oder ob es sich um eine individuell erstellte oder umfangreich an die individuellen Bedürfnisse angepasste Software handelt, was regelmäßig zur Annahme eines Werkvertrags führt (BGH NJW 2010, 2200, juris Tz. 14).

    Da dem Erwerb der Software (der Programmkopie) auf Dauer gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts aus den genannten Gründen ein Kaufvertrag zugrunde liegt, verlangt § 433 Abs. 1 S. 1 BGB auch im hier vorliegenden Fall grundsätzlich eine uneingeschränkte Eigentumsübertragung (vgl. BGH NJW 2000, 1415, juris Tz. 7; H. Beckmann, Finanzierungsleasing, a.a.O., § 12 Rdnr. 156 m.w.N.).

  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Diese erfolgt durch einheitliches Rechtsgeschäft unter notwendiger Mitwirkung der drei Beteiligten - Lieferant, Leasingnehmer, Leasinggeber - durch dreiseitigen Vertrag im engeren Sinne oder durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten unter Zustimmung des Dritten (vgl. BGHZ 96, 302, juris Tz. 40, 42, m.w.N.; H. Beckmann in: Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, a.a.O., § 5 Rdnr. 28; ders., Finanzierungsleasing, a.a.O., § 1 Rdnr. 78 f.; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 398 Rdnr. 42).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert (vgl. grundlegend: EuGH NJW 2012, 2565 ff.; BGHZ 145, 7, juris Tz. 22, m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Die Nichterfüllung einer Hauptleistungspflicht stellt grundsätzlich nicht zugleich einen Rechtsmangel dar (vgl. BGHZ 174, 61, juris Tz. 27; OLG Hamm jurisPR extra 2012, 173, juris Tz. 7, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.03.2010 - VII ZR 224/08

    Schadensersatz statt Leistung: Anforderungen an die Leistungsaufforderung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Maßgeblich für die Bestimmung des Vertragstyps ist, ob es sich bei der hier in Rede stehenden Software um eine Standardsoftware handelt, bei deren dauerhafter Überlassung ein Kaufvertrag angenommen wird (BGH NJW 2000, 1415, juris Tz. 7), oder ob es sich um eine individuell erstellte oder umfangreich an die individuellen Bedürfnisse angepasste Software handelt, was regelmäßig zur Annahme eines Werkvertrags führt (BGH NJW 2010, 2200, juris Tz. 14).
  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert (vgl. grundlegend: EuGH NJW 2012, 2565 ff.; BGHZ 145, 7, juris Tz. 22, m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2014 - VIII ZR 31/13

    Leasingvertrag über Fitnessgeräte eines Fitnessstudios: Wegfall der Ermächtigung

    Keine durchgreifenden Bedenken bestehen jedoch gegen eine Klausel, die die Abtretung oder Ermächtigung auflösend bedingt an den Fortbestand des Leasingvertrages knüpft oder - wie hier - im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung eine aufschiebend bedingte Rückabtretung vorsieht und damit vorbehaltlich bereits eingeleiteter Prozessführungsmaßnahmen erst in einer Zeit zum Tragen kommt, in der der vertragliche Leistungsaustausch und die Verpflichtung des Leasinggebers zur Gewährung des Mietgebrauchs bereits ihr Ende gefunden haben (vgl. OLG Hamm, CR 2013, 214, 215; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rn. L 80; jeweils mwN).
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