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   OLG Hamm, 28.12.2015 - II-2 UF 186/15   

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OLG Hamm, 28.12.2015 - II-2 UF 186/15 (https://dejure.org/2015,56030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.12.2015 - II-2 UF 186/15 (https://dejure.org/2015,56030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Dezember 2015 - II-2 UF 186/15 (https://dejure.org/2015,56030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • familienrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Übernachtungsbesuche neue Lebensgefährtin des Ehemannes als unbillige Härte

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Unerwartete Rechtsfolgen einer Ehe

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Nach Trennung: Muss man Besuche neuer Freundin in Ehewohnung dulden?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Unerwartete Rechtsfolgen einer Ehe - Wohnungszuweisung wegen Übernachtungsbesuchen der neuen Partnerin

Besprechungen u.ä.

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Unerwartete Rechtsfolgen einer Ehe - Wohnungszuweisung wegen Übernachtungsbesuchen der neuen Partnerin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1082
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 18 WF 190/03

    Familiensache: Zuweisung der Ehewohnung an den betreuenden Elternteil;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15
    Ein weiteres wesentliches Abwägungskriterium ist die Frage, welcher Ehegatte die eingetretene Härte verursacht hat (vgl. OLG Köln, Beschl.v. 01.08.2008 - 4 UF 74/08 - FamRZ 2009, 973; OLG Stuttgart, Beschl.v. 27.11.2003 - 18 WF 190/03 - FamRZ 2004, 876; Voppel, in: Staudinger a.a.O, zu § 1361b BGB Rn. 42).

    Aufgrund der Bedeutung der dinglichen Rechtsposition ist selbst bei einer auf die gesetzlich hervorgehobenen Härtegründe der Gewaltanwendung (vgl. OLG Stuttgart, Beschl.v. 27.11.2003 - 18 WF 190/03 - FamRZ 2004, 876) und des überwiegenden Kindeswohls (vgl. OLG Köln, Beschl.v. 01.08.2008 - 4 UF 74/08 - FamRZ 2009, 973) gestützten Entscheidung in der Regel eine Befristung der Zuweisung an den Nichteigentümer gerechtfertigt.

    Innerhalb des bis zum Ablauf der Frist am 30.06.2016 verbleibenden halben Jahres hat zunächst die Antragstellerin auch angesichts ihres Alters und ihrer eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten ausreichend Zeit zur Beschaffung von Ersatzwohnraum (vgl. zu diesem Aspekt bei der Fristbemessung auch OLG Stuttgart, Beschl.v. 27.11.2003 - 18 WF 190/03 - FamRZ 2004, 876).

    Diese für die Umsetzung der Zuweisung erforderlichen weiteren Anordnungen gem. § 209 Abs. 1 FamFG sind sachlich auf der Grundlage von § 1361b Abs. 3 S. 1 BGB als Konkretisierung der Wohlverhaltenspflicht im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsprinzips gerechtfertigt (vgl. OLG Stuttgart, Beschl.v. 27.11.2003 - 18 WF 190/03 - FamRZ 2004, 876).

    Weitere Maßnahmen, insbesondere ein Näherungsverbot, erschienen dagegen nicht erforderlich (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschl.v. 27.11.2003 - 18 WF 190/03 - FamRZ 2004, 876).

  • OLG Köln, 01.08.2008 - 4 UF 74/08

    Zu den Voraussetzungen zur Zuweisung der Ehewohnung; Kindeswohlgesichtspunkte

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15
    Ein weiteres wesentliches Abwägungskriterium ist die Frage, welcher Ehegatte die eingetretene Härte verursacht hat (vgl. OLG Köln, Beschl.v. 01.08.2008 - 4 UF 74/08 - FamRZ 2009, 973; OLG Stuttgart, Beschl.v. 27.11.2003 - 18 WF 190/03 - FamRZ 2004, 876; Voppel, in: Staudinger a.a.O, zu § 1361b BGB Rn. 42).

    Aufgrund der Bedeutung der dinglichen Rechtsposition ist selbst bei einer auf die gesetzlich hervorgehobenen Härtegründe der Gewaltanwendung (vgl. OLG Stuttgart, Beschl.v. 27.11.2003 - 18 WF 190/03 - FamRZ 2004, 876) und des überwiegenden Kindeswohls (vgl. OLG Köln, Beschl.v. 01.08.2008 - 4 UF 74/08 - FamRZ 2009, 973) gestützten Entscheidung in der Regel eine Befristung der Zuweisung an den Nichteigentümer gerechtfertigt.

    Anderseits gewinnt mit zunehmender Trennungszeit das dingliche Recht als Abwägungsposition an Bedeutung (vgl. OLG Köln, Beschl.v. 01.08.2008 - 4 UF 74/08 - FamRZ 2009, 973).

  • OLG Brandenburg, 21.06.2001 - 9 U 17/00

    Zur Nutzungsentschädigung auf der Grundlage des § 745 Abs. 2 BGB bei Trennung der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15
    Im Übrigen richtet sich die Abwägung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten (OLG Brandenburg, Urt.v. 24.06.2001 - 9 U 17/00 - FPR 2002, 145).

    Die Höhe der Nutzungsentschädigung ist nicht ausschließlich am objektiven Mietwert der Ehewohnung zu orientieren (OLG Brandenburg, Urt.v. 24.06.2001 - 9 U 17/00 - FPR 2002, 145).

  • OLG Brandenburg, 21.07.2002 - 9 W 7/02

    Trennung von Ehegatten: Ausgleich von Lasten für das gemeinsame Wohneigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15
    Insbesondere während des Trennungsjahres kommt, zumal bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen, eine Kürzung der vollen Nutzungsvergütung in Betracht (OLG Brandenburg, Beschl.v. 21.07.2002 - 9 W 7/02 - FamRZ 2003, 378; Brudermüller, in: Palandt, Kommentar zum BGB, 74.Aufl. 2015, zu § 1361b BGB Rn. 22).
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15
    Sie verbietet sich insoweit nur, wenn die Beteiligten den Unterhalt bereits unter Berücksichtigung des Wohnwerts berechnet haben und die Nutzungsentschädigung durch einen höheren Unterhalt wieder auszugleichen wäre (BGH, Urt.v. 11.12.1985 - IVb ZB 83/84 - NJW 1986, 1339; OLG Bamberg, Beschl.v. 21.11.1991 - 2 WF 147/91 - FamRZ 1992, 560; Voppel, in: Staudinger, a.a.O., zu § 1361b BGB Rn. 71).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03

    Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15
    Auch insoweit ist bestehendes Alleineigentum zu berücksichtigen, ohne für sich stets und zwingend zur Billigkeit eines Entschädigungsanspruchs zu führen (BGH, Urt.v. 15.02.2006 - XII ZR 202/03 - FamRZ 2006, 930; Voppel, in: Staudinger, a.a.O., zu § 1361b BGB Rn. 76 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 21.11.1991 - 2 WF 147/91

    Beschwerde gegen die teilweise Versagung von Prozesskostenhilfe ; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15
    Sie verbietet sich insoweit nur, wenn die Beteiligten den Unterhalt bereits unter Berücksichtigung des Wohnwerts berechnet haben und die Nutzungsentschädigung durch einen höheren Unterhalt wieder auszugleichen wäre (BGH, Urt.v. 11.12.1985 - IVb ZB 83/84 - NJW 1986, 1339; OLG Bamberg, Beschl.v. 21.11.1991 - 2 WF 147/91 - FamRZ 1992, 560; Voppel, in: Staudinger, a.a.O., zu § 1361b BGB Rn. 71).
  • OLG Bremen, 31.03.2010 - 4 WF 32/10

    Entschädigung für die Nutzung des im Alleineigentum des anderen Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15
    Auch eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit des in der Wohnung verbleibenden Ehegatten schließt die Festsetzung einer Nutzungsvergütung jedenfalls dann nicht aus, wenn dieser schon seit längerer Zeit in der Ehewohnung lebt und daher in der Lage war, den auf längere Sicht unter Berücksichtigung des Alleineigentums des anderen Ehegatten absehbaren Umzug vorzubereiten und sich um eine angemessene Wohnung zu kümmern (OLG Bremen, Beschl.v. 31.03.2010 - 4 WF 32/10 - FamRZ 2010, 1980).
  • BGH, 17.10.1984 - IVb ZB 83/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15
    Sie verbietet sich insoweit nur, wenn die Beteiligten den Unterhalt bereits unter Berücksichtigung des Wohnwerts berechnet haben und die Nutzungsentschädigung durch einen höheren Unterhalt wieder auszugleichen wäre (BGH, Urt.v. 11.12.1985 - IVb ZB 83/84 - NJW 1986, 1339; OLG Bamberg, Beschl.v. 21.11.1991 - 2 WF 147/91 - FamRZ 1992, 560; Voppel, in: Staudinger, a.a.O., zu § 1361b BGB Rn. 71).
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 228/51

    Schutz der Ehefrau gegen das Eindringen oder die Aufnahme der Geliebten des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15
    Die Ehewohnung als räumlich-gegenständliches Substrat der Ehe und Basis des Zusammenlebens steht unter einem besonderen (grund-)gesetzlichen Schutz (vgl. schon BGH, Urt.v. 26.06.1952 - IV ZR 228/51 - BGHZ 6, 360).
  • KG, 28.08.1987 - 17 UF 1644/87

    Rechtsverhältnis; Ehegatte; Ehegatten; Fehler; Fehlverhalten

  • OLG Schleswig, 04.01.1990 - 8 WF 187/89
  • OLG Hamm, 24.03.1993 - 8 UF 77/93

    Getrenntlebende Ehegatten; Einzug des neuen Lebenspartners in die gemeinsame

  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

  • OLG Rostock, 22.03.1993 - 3 WF 29/93

    Isoliertes Wohnungszuteilungsverfahren; Wohnungzuweisung; Schwere Härte;

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99

    Ehewohnung - verbotene Eigenmacht - Wiedereinräumung des Besitzes

  • OLG Bamberg, 01.04.2022 - 2 UF 11/22

    Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben: unbillige Härte

    Auch ist der räumlich-gegenständliche Bereich der Ehe von der, nach seinen unbestrittenen Angaben zwischenzeitlich beendeten, außerehelichen Beziehung des Antragsgegners nicht betroffen, nachdem der Antragsgegner die außereheliche Beziehung nicht innerhalb der Ehewohnung pflegte (zu diesem Abwägungsgrund vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 28.12.2015, Az. 2 UF 186/15).
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