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   OLG Hamm, 29.01.1993 - 12 U 78/91   

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https://dejure.org/1993,5485
OLG Hamm, 29.01.1993 - 12 U 78/91 (https://dejure.org/1993,5485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.1993 - 12 U 78/91 (https://dejure.org/1993,5485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 1993 - 12 U 78/91 (https://dejure.org/1993,5485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fiktive Abnahme trotz vereinbarter förmlicher Abnahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nichtigkeit eines Bauvertrages wegen Schwarzzahlung; Treuwidrigkeit der Berufung auf das Erfordernis der förmlichen Abnahme; Wirksamkeit einer Anwaltshonorar-Verrechnungsvereinbarung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fiktive Abnahme trotz vereinbarter förmlicher Abnahme? (IBR 1993, 319)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 20.04.1982 - 21 U 220/81

    VOB-Vertrag: Zinsanspruch; Kostenentscheidung bei teilweiser Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1993 - 12 U 78/91
    Seit dem letztgenannten Datum liegen die, Voraussetzungen des Zinsanspruches aus § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 2 VOB/B vor, weil der Klageabweisungsantrag der Beklagten die an sich erforderliche Nachfrist gemäß § 242 BGB entbehrlich macht (vgl. Ingenstau/Korbion B § 16 Rdn. 306; OLG Düsseldorf BauR 1982, 593).
  • BGH, 06.02.1958 - VII ZR 39/57

    Rechte des Bauherrn bei Ansprüchen auf Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1993 - 12 U 78/91
    Nach §§ 320, 322 Abs. 1 BGB waren die Beklagten daher zur Zahlung des dem dreifachen - auch hier ausreichenden (vgl. BGHZ 26, 337) - Wert der Sanierungskosten von brutto 10.328,40 DM (1.670 + 100 + 1.250 = 3.020 × 3 + Mehrwertsteuer von 1.268,40) entsprechenden Werklohnbetrages nur Zug um Zug gegen Nachbesserung durch die Klägerin zu verurteilen.
  • BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78

    Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1993 - 12 U 78/91
    Ein Schuldbestätigungsvertrag im Sinne der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW 1980, 1158, die keinen vergleichbaren Fall betrifft und nicht einschlägig ist, liegt nicht vor.
  • BGH, 13.07.1989 - VII ZR 82/88

    Bestehen auf förmlicher Abnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1993 - 12 U 78/91
    Angesichts dessen haben die Beklagten die vereinbarte förmliche Abnahme jedenfalls unbillig verzögert und verstößt es deshalb gegen Treu und Glauben, wenn sie darauf jetzt noch bestehen (vgl. BGH NJW 1990, 43).
  • BGH, 22.02.1971 - VII ZR 243/69

    Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs gegenüber dem Werklohnanspruch des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1993 - 12 U 78/91
    Damit waren die Beklagten gehalten, einen Termin für die förmliche Abnahme spätestens innerhalb der Frist des § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B anzuberaumen, nämlich innerhalb von 12 Werktagen nach Eingang der Schlußrechnungen der Klägerin vom 15.11.1984, die als Mitteilung über die Fertigstellung des Werkes anzusehen sind (vgl. BGHZ 55, 354 = NJW 1971, 838).
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1993 - 12 U 78/91
    Eine Vernehmung von Amts wegen gemäß § 448 ZPO konnte nicht erfolgen, da nach dem bisherigen Beweisergebnis eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache nicht erbracht ist (vgl. BGHZ 110, 363).
  • BGH, 23.11.1989 - VII ZR 228/88

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1993 - 12 U 78/91
    Der Umstand, daß die VOB/B wegen der ins Gewicht fallenden Einschränkungen ihrer Regelungen, z.B. abweichend von § 16 Nr. 1 VOB/B nur zu 90 % zu zahlende Abschlagszahlungen (Ziffer 5 des Auftragsschreibens vom 22.03.1983), nicht "im Ganzen" vereinbart worden ist und deshalb die in Rede stehenden Bestimmungen grundsätzlich im einzelnen der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz unterliegen (vgl. z.B. BGH ZfBR 1990, 70, 272 und 1991, 101, 146; ferner Werner/Pastor Bauprozeß, 6. Aufl. 1990, Rdn. 881, 882 m.w.N.), ist hier ohne rechtliche Bedeutung.
  • BGH, 03.07.1968 - VIII ZR 113/66

    Kaufpreisanspruch aus einem Schwarzgeschäft bzw. "OR-Geschäft" - Steuerverkürzung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1993 - 12 U 78/91
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß Verträge, mit denen eine Steuerentziehung verbunden ist, nur dann nach §§ 134, 138 BGB nichtig sind, wenn der Hauptzweck des Vertrages gerade die Steuerhinterziehung ist (vgl. z.B. BGHZ 14, 30, 31; BGH NJW 1966, 589 und 1983, 1844 sowie MDR 1968, 834).
  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85

    Einbau einer Ballenpresse zur Errichtung einer Papierentsorgungsanlage in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1993 - 12 U 78/91
    Soweit die Regelung der fiktiven Abnahme in § 12 Nr. 5 Abs. 1, 2 VOB/B, deren isolierte Vereinbarung gegen § 10 Nr. 5 AGBG verstößt (vgl. Ingenstau/Korbion B § 12 Rdn. 119), für das Vertragsverhältnis der Parteien Bedeutung hat, ist eine Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz zugunsten der Beklagten als Verwender der Klausel unzulässig (vgl. BGH NJW 1987, 837).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 43/80

    Beginn der Gewährleistungsfrist bei Verweigerung der Abnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1993 - 12 U 78/91
    Die Abnahme der Werkleistung (§§ 640 Abs. 1 BGB, 12 VOB/B), die auch bei einem VOB-Bauvertrag Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlußzahlung ist (vgl. BGH NJW 1981, 822 und 1448), liegt vor.
  • BGH, 13.12.1965 - III ZR 62/64

    Ersatz von Vorhaltekosten

  • BGH, 27.04.1983 - VIII ZR 328/81

    Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Vertragspartnerschaft der Inhaberin eines

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

  • BGH, 20.12.1990 - VII ZR 248/89

    Geltung der VOB bei Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau

  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 257/78

    Zur Auflösung einer Kommanditgesellschaft

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