Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.01.1998 - 3 Ws 35/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,24228
OLG Hamm, 29.01.1998 - 3 Ws 35/98 (https://dejure.org/1998,24228)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.1998 - 3 Ws 35/98 (https://dejure.org/1998,24228)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 3 Ws 35/98 (https://dejure.org/1998,24228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,24228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Nebenklage, Unanfechtbarkeit der Entscheidung, mit der der Antrag des Nebenkläger auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, PKH,

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 3 Ws 35/98
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen ist anerkannt, dass ausnahmsweise - entgegen dem Gesetzeswortlaut eine Beschwerde gegen eine der Beschwerde an sich entzogene Entscheidung in Betracht kommen kann, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH, NJW 1995, 2497; NJW 1993, 1865; NJW 1993, 135, 136; NJW 1992, 983, 984; NJW 1990/838; Übersicht bei Zöller-Gummer, a.a.O.).

    Das Bestehen einer eindeutigen Rechtsverletzung reicht hierfür nicht aus, sofern diese nur dazu führt, dass die Voraussetzungen eines im Grundsatz nach dem Gesetz zulässigen Vorgehens fehlerhaft als erfüllt angesehen worden sind (BGH, NJW 1992, 983, 984).

    Damit entbehrt die angefochtene Entscheidung weder jeder gesetzlichen Grundlage noch ist sie inhaltlich dem Gesetz fremd, so dass es auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen bei der Unzulässigkeit der Beschwerde verbleiben muß (BGH, NJW 1992, 983, 984).

  • BGH, 23.01.1979 - 5 StR 748/78

    Einschränkung einer Vereidigung im Strafverfahren - Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 3 Ws 35/98
    Während es für den Nebenkläger nur um die Verfolgung seiner persönlichen Interessen auf Genugtuung geht (vgl. BGHSt 28, 272; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., vor § 395 Rdnr. 1), steht für den Beschuldigten sein Freiheitsanspruch (Art. 2 des Grundgesetzes) auf dem Spiel.
  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 3 Ws 35/98
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen ist anerkannt, dass ausnahmsweise - entgegen dem Gesetzeswortlaut eine Beschwerde gegen eine der Beschwerde an sich entzogene Entscheidung in Betracht kommen kann, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH, NJW 1995, 2497; NJW 1993, 1865; NJW 1993, 135, 136; NJW 1992, 983, 984; NJW 1990/838; Übersicht bei Zöller-Gummer, a.a.O.).
  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94

    Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 3 Ws 35/98
    Um so größer ist allerdings in derartigen Fällen die Bedeutung des Instituts der Gegenvorstellung, das dem Fachgericht im Falle der fehlenden Statthaftigkeit eines Rechtsmittels die Möglichkeit gibt, als eindeutig rechtswidrig erkannte Entscheidungen selbst im nachhinein zu korrigieren (vgl. BGH, NJW 1995, 403).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 3 Ws 35/98
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen ist anerkannt, dass ausnahmsweise - entgegen dem Gesetzeswortlaut eine Beschwerde gegen eine der Beschwerde an sich entzogene Entscheidung in Betracht kommen kann, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH, NJW 1995, 2497; NJW 1993, 1865; NJW 1993, 135, 136; NJW 1992, 983, 984; NJW 1990/838; Übersicht bei Zöller-Gummer, a.a.O.).
  • BGH, 14.12.1994 - 3 StR 72/94

    Prozeßkostenhilfe - Anfechtung - Zuständigkeit des Gerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 3 Ws 35/98
    Dabei stellt auch die Entscheidung, mit der die Gewährung von Prozesskostenhilfe versagt worden ist, eine Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe i.S.d. § 397 a Abs. 2 StPO dar, so dass auch gegen die ablehnende Entscheidung ein Rechtsmittel nicht statthaft ist (BGHR StPO § 397 a Abs. 2 Zuständigkeit 2 (Beschluss vom 14.12.1994 - 3 StR 72/94); OLG Koblenz, MDR 1991, 557; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Auf.1., § 397 a Rdnr. 13; Heidelberger Kommentar, StPO, § 397 a Rdnr. 15).
  • OLG Koblenz, 27.12.1990 - 1 Ws 600/90
    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 3 Ws 35/98
    Dabei stellt auch die Entscheidung, mit der die Gewährung von Prozesskostenhilfe versagt worden ist, eine Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe i.S.d. § 397 a Abs. 2 StPO dar, so dass auch gegen die ablehnende Entscheidung ein Rechtsmittel nicht statthaft ist (BGHR StPO § 397 a Abs. 2 Zuständigkeit 2 (Beschluss vom 14.12.1994 - 3 StR 72/94); OLG Koblenz, MDR 1991, 557; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Auf.1., § 397 a Rdnr. 13; Heidelberger Kommentar, StPO, § 397 a Rdnr. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht