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   OLG Hamm, 29.01.2009 - I-15 Wx 213/08   

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https://dejure.org/2009,3342
OLG Hamm, 29.01.2009 - I-15 Wx 213/08 (https://dejure.org/2009,3342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.2009 - I-15 Wx 213/08 (https://dejure.org/2009,3342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - I-15 Wx 213/08 (https://dejure.org/2009,3342)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1945; 1955
    Anfechtung der Anfechtung der Erbschaftsannahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Anfechtung der Erklärung zur Anfechtung einer Erbschaftsannahme; Anfechtungserklärung in analoger Anwendung in der Form des § 1945 BGB

  • Judicialis

    BGB § 1945; ; BGB § 1955

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1945; BGB § 1955
    Anfechtung der Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Nachlass überschuldet - oder doch nicht? Erben schlagen Erbe aus und fechten diese Erklärung nachfolgend an

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Annahme/Ausschlagung - Anfechtung einer Anfechtungserklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1664
  • MDR 2009, 867
  • DNotZ 2009, 551
  • FGPrax 2009, 119
  • FamRZ 2009, 1353
  • Rpfleger 2009, 384
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2009 - 15 Wx 213/08
    Das Landgericht nimmt weiter zutreffend an, dass die Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB darstellt (BayObLG FamRZ 1997, 1174 und FamRZ 1999, 1172; Palandt - Edenhofer, BGB, 67. Auflage, § 1954 Rn. 6).

    Eine Überschuldung des Nachlasses ist immer dann anzunehmen, wenn die Verbindlichkeiten den Wert der Nachlassgegenstände übersteigen (BayObLG FamRZ 1999, 1172).

  • BayObLG, 14.02.1997 - 1Z BR 254/96

    Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Kenntnis von der Überschuldung des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2009 - 15 Wx 213/08
    Das Landgericht nimmt weiter zutreffend an, dass die Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB darstellt (BayObLG FamRZ 1997, 1174 und FamRZ 1999, 1172; Palandt - Edenhofer, BGB, 67. Auflage, § 1954 Rn. 6).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2009 - 15 Wx 213/08
    Eine relevante Fehlvorstellung hinsichtlich der Überschuldung des Nachlasses ist nur dann gegeben, wenn sich die Fehlvorstellung auf das Vorhandensein konkreter zum Nachlass zugehöriger Rechte oder Vermögenswerte bezieht, die Auswirkungen auf die Überschuldung des Nachlasses haben (BGH NJW 1989, 2885; BayObLG NJW 2003, 216; MK-BGB / Leipold, 4. Auflage, § 1954 Rn. 12).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2009 - 15 Wx 213/08
    Eine relevante Fehlvorstellung hinsichtlich der Überschuldung des Nachlasses ist nur dann gegeben, wenn sich die Fehlvorstellung auf das Vorhandensein konkreter zum Nachlass zugehöriger Rechte oder Vermögenswerte bezieht, die Auswirkungen auf die Überschuldung des Nachlasses haben (BGH NJW 1989, 2885; BayObLG NJW 2003, 216; MK-BGB / Leipold, 4. Auflage, § 1954 Rn. 12).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZB 39/14

    Nachlasssache: Fristen für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme

    Auf dieser Grundlage ist eine objektive Wertung vorzunehmen, die auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlagungsfrist abstellt (OLG Düsseldorf NJW-RR 2013, 842 Rn. 12; OLG Hamm ZErb 2009, 137 Rn. 15; LG Bonn Rpfleger 1985, 148, 149; MünchKomm-BGB/Leipold, 6. Aufl. § 1956 Rn. 9; Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 1956 Rn. 3; Löhnig/Plettenberg, ZEV 2015, 99 f.).

    aa) Anerkannt ist allerdings, dass auch eine Anfechtungserklärung gemäß §§ 1954, 1956 BGB ihrerseits angefochten werden kann (vgl. OLG Hamm ZErb 2009, 137 Rn. 33; BayObLGZ 1980, 23, 27; Soergel/Stein, BGB 13. Aufl. § 1954 Rn. 12; Erman/Schmidt, BGB 14. Aufl. § 1955 Rn. 5).

    Der Anfechtungsgrund ergibt sich aus dem Irrtum der Beteiligten zu 1 über die - tatsächlich nicht gegebene - Überschuldung des Nachlasses, die eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB darstellt (Senatsurteil vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87, BGHZ 106, 359, 363; OLG Hamm ZErb 2009, 137 Rn. 15; BayObLG NJW-RR 1999, 590 unter II 2 d cc).

    Dies könnte bei mehrfachen, zeitlich hintereinander gestaffelten Anfechtungserklärungen (vgl. etwa den Fall OLG Hamm ZErb 2009, 137) eine endgültige Klärung der Rechtsnachfolge nach dem Erblasser für einen unabsehbaren Zeitraum erschweren.

  • KG, 28.11.2014 - 6 W 140/14

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist; Frist für zweite Anfechtung

    Für diese Kausalitätsprüfung ist eine objektive Wertung vorzunehmen, die auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlagungsfrist abstellt (Leipold a.a.O. Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 29.1.2009 - I-15 Wx 213/08, NJW-RR 2009, 1664 = FamRZ 2009, 1353 Rz. 22).
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