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   OLG Hamm, 29.03.2000 - 4 U 2/00   

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https://dejure.org/2000,18597
OLG Hamm, 29.03.2000 - 4 U 2/00 (https://dejure.org/2000,18597)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2000 - 4 U 2/00 (https://dejure.org/2000,18597)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2000 - 4 U 2/00 (https://dejure.org/2000,18597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen der Inserierung eines Zahnarztes in den gelben Seiten; Berufsrechtliche Ausgestaltung des Werbeverbots für Zahnärzte

Kurzfassungen/Presse

  • vertragsarztrecht.net (Kurzinformation)

    "Gelbe Seiten": "Prophylaxe" und "Zahntechnik" als Eintrag einer Zahnarztpraxis unzulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.11.1998 - I ZR 179/96

    Implantatbehandlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 4 U 2/00
    Die Klägerin ist als allgemeine Interessenvertretung der Zahnärzte klagebefugt nach § 13 Abs. 2 Ziffer 2 UWG (BGH NJW 1999, 1784 - Implantatbehandlungen).

    Denn die ärztliche Berufsausübung soll sich nicht an ökonomischen Erfolgskriterien, sondern an medizinischen Notwendigkeiten orientieren (BGH NJW 1999, 1784 - Implantatbehandlungen; OLG München GRUR 1990, 382 - Anzeigenbuch).

  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 4 U 2/00
    Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, der diesen Verstoß unter verständiger Berücksichtigung gegenläufiger Interessen des Beklagten als geringfügig und damit als wettbewerbsrechtlich hinnehmbar erscheinen läßt (BGH WRP 2000, 170 - Giftnotrufbox).
  • OLG München, 21.12.1989 - 6 U 5068/89

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 4 U 2/00
    Denn die ärztliche Berufsausübung soll sich nicht an ökonomischen Erfolgskriterien, sondern an medizinischen Notwendigkeiten orientieren (BGH NJW 1999, 1784 - Implantatbehandlungen; OLG München GRUR 1990, 382 - Anzeigenbuch).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1988 - 2 U 35/88
    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 4 U 2/00
    Insbesondere Hinweise auf allgemeine Behandlungsmethoden und apparative Ausstattungen sind aber nicht zulässig, insbesondere, wenn sie eine besondere Qualifikation für einen bestimmten Bereich vorspiegeln (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1644 - Privatpraxis; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild; Piper a.a.O. S. 459; Laufs, Handbuch des Arztrechtes 2. Aufl., § 15 Rz. 14, 19).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 4 U 2/00
    Das in § 17 Abs. 4, 20. Abs. 1 Berufsordnung ausgesprochene Werbeverbot, gegen das die beanstandeten Eintragungen in den ?Gelben Seiten? verstoßen, verstößt nicht gegen Art. 12 Grundgesetz, soweit man dieses Werbeverbot verfassungskonform dahingehend interpretiert, daß damit nicht sinnvolle Informationen für den Patienten unterbunden werden sollen, auch wenn ihnen eine gewisse Werbewirkung zukommt (Bundesverfassungsgericht NJW 1993, 2988; Piper in Festschrift Brandner S. 454 f.; Baumbach/ Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., § 1 UWG Rz. 679).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1996 - 20 U 133/95

    Werbung einer "zahnärztlichen Privatpraxis"

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 4 U 2/00
    Insbesondere Hinweise auf allgemeine Behandlungsmethoden und apparative Ausstattungen sind aber nicht zulässig, insbesondere, wenn sie eine besondere Qualifikation für einen bestimmten Bereich vorspiegeln (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1644 - Privatpraxis; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild; Piper a.a.O. S. 459; Laufs, Handbuch des Arztrechtes 2. Aufl., § 15 Rz. 14, 19).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 44.96

    Werbeverbot für Ärzte; Branchentelefonbuch "Gelbe Seiten"; Angaben zu apparativer

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 4 U 2/00
    Im Einzelfall können zwar auch zusätzliche Hinweise zulässig sein, wenn sie ohne Verfälschung des Berufsbildes eines Zahnarztes eine für den Patienten sinnvolle Information darstellen (Bundesverwaltungsgericht NJW 1998, 2759).
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