Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.04.2004 - 27 U 220/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 82 KO, § 166 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung von Ersatzansprüchen gegen einen Konkursverwalter; Beginn einer Verjährungsfrist mit Kenntnis von der Erstattungspflicht; Begründung einer Schadensersatzpflicht durch leichte Fahrlässigkeit; Bestehen einer Pflichtverletzung durch Abtransport von Warenbeständen ...
- Judicialis
KO § 82; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Zurechnung der vom Sicherungsgeber erworbenen Kenntnis von einen Schadensersatz begründenden Umständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 07.11.2003 - 10 O 563/01
- OLG Hamm, 29.04.2004 - 27 U 220/03
- BGH, 03.11.2005 - IX ZR 113/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 16.05.1991 - 10 U 218/90
Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2004 - 27 U 220/03
Unterlässt es der Geschädigte schuldhaft, der Frage nach dem Vorliegen eines Schadens nachzugehen, obgleich Anhaltspunkte dafür bestehen, beginnt die Verjährungsfrist bereits mit dem Zeitpunkt möglicher Kenntnisnahme (BGH NJW 1985, 2022; NJW 1994, 3092; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1130). - BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93
Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person
Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2004 - 27 U 220/03
Wissensvertreter ist hierbei, wem die Tatsachenermittlung zur Aufklärung oder Durchsetzung eines Anspruchs übertragen worden ist (vgl. BGH NJW 1989, 2323; NJW 1994, 1150). - BGH, 17.01.1985 - IX ZR 59/84
Verjährung der Konkursverwalterhaftung
Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2004 - 27 U 220/03
Der Senat hat bereits mit seinem Beschluss vom 12. Juni 2003 im Verfahren 27 W 18/02 darauf hingewiesen, dass Ansprüche gegen den Konkursverwalter aus § 82 KO entsprechend der Vorschrift des § 852 Abs. 1 BGB a.F. nach drei Jahren verjähren (vgl. BGHZ 93, 278 = NJW 1985, 1161).
- BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93
Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß; …
Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2004 - 27 U 220/03
Unterlässt es der Geschädigte schuldhaft, der Frage nach dem Vorliegen eines Schadens nachzugehen, obgleich Anhaltspunkte dafür bestehen, beginnt die Verjährungsfrist bereits mit dem Zeitpunkt möglicher Kenntnisnahme (BGH NJW 1985, 2022; NJW 1994, 3092; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1130). - BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88
Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler
Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2004 - 27 U 220/03
Wissensvertreter ist hierbei, wem die Tatsachenermittlung zur Aufklärung oder Durchsetzung eines Anspruchs übertragen worden ist (vgl. BGH NJW 1989, 2323; NJW 1994, 1150). - BGH, 05.02.1985 - VI ZR 61/83
Verjährungsbeginn bei fehlender Kenntnis von der Person des Schädigers
Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2004 - 27 U 220/03
Unterlässt es der Geschädigte schuldhaft, der Frage nach dem Vorliegen eines Schadens nachzugehen, obgleich Anhaltspunkte dafür bestehen, beginnt die Verjährungsfrist bereits mit dem Zeitpunkt möglicher Kenntnisnahme (BGH NJW 1985, 2022; NJW 1994, 3092; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1130).