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   OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19   

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https://dejure.org/2019,16207
OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19 (https://dejure.org/2019,16207)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2019 - 1 W 1/19 (https://dejure.org/2019,16207)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - 1 W 1/19 (https://dejure.org/2019,16207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 ; ZPO § 406 ; ZPO § 411
    Sachverständigenablehnung; Frist; Fristverlängerung; Fiskus; Staat; Land

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 ; ZPO § 406 ; ZPO § 411
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Tätigkeit für Gerichte und Staatsanwaltschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19
    Wenn sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss, ist das Ablehnungsgesuch nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung dabei innerhalb der der Partei zur Stellungnahme zum Gutachten gem. § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Frist geltend zu machen, wobei Verlängerungen dieser Frist auch hier zu berücksichtigen sind (BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 - Rn. 12, juris; OLG Düsseldorf Beschluss vom 25.11.2015 - 15 W 27/15 - Rn. 3, juris; OLG Celle Beschluss vom 18.01.2018 - 7 W 79/17 - Rn. 5, juris; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 12, juris).

    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen jedoch für sich allein nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit weil sie nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betreffen (BGH Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08 -, Rn. 4, juris; BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 14, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16 -, Rn. 22, juris, jew. m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschluss vom 07.04.2015 - 1 W 1/15 -, Rn. 3, juris).

  • OLG München, 18.11.2011 - 1 W 1768/11

    Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: Reaktion

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19
    Der Umstand, dass eine Partei zu Fachfragen eine gänzlich andere Meinung vertritt als der gerichtliche Gutachter, besagt schließlich weder, dass die Beurteilung des gerichtlichen Gutachters falsch ist, noch dass er aus Voreingenommenheit eine andere Einschätzung hat, als die Partei (OLG München, Beschluss vom 18.11.2011 - 1 W 1768/11 -, Rn. 15, Juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.01.2015 - 9 W 45/14

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit bei unterlassener

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19
    Schließlich ist es einem Sachverständigen nicht grundsätzlich verwehrt, zur Erstellung des Gutachtens eigene Ermittlungen durchzuführen, solange er sich dabei im Rahmen des Auftrages verhält (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.2015 - 9 W 45/14 -, Rn. 9, Juris).
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 32 W 1/13

    Zeitliche Grenzen der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19
    Soweit sie auch rechtliche Wertungen enthalten, wie der Kläger zu 1. rügt, sind rechtliche Positionierungen eines Sachverständigen für sich unschädlich, weil die rechtliche Beurteilung allein dem Gericht obliegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 - 32 W 1/13 -, Rn. 18, juris).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 8 W 68/16

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19
    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen jedoch für sich allein nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit weil sie nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betreffen (BGH Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08 -, Rn. 4, juris; BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 14, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16 -, Rn. 22, juris, jew. m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschluss vom 07.04.2015 - 1 W 1/15 -, Rn. 3, juris).
  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19
    Das Verfahren der Ablehnung eines Sachverständigen ist indes nicht dazu bestimmt, zu überprüfen, ob die Verfahrensweise des Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung zutreffend ist, oder nicht (OLG München, Beschluss vom 31. März 2014 - 10 W 32/14 -, Rn. 10, juris m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08

    Sachverständigenablehnung IV

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19
    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen jedoch für sich allein nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit weil sie nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betreffen (BGH Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08 -, Rn. 4, juris; BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 14, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16 -, Rn. 22, juris, jew. m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschluss vom 07.04.2015 - 1 W 1/15 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Hamm, 07.04.2015 - 1 W 1/15

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Bauprozess

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19
    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen jedoch für sich allein nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit weil sie nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betreffen (BGH Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08 -, Rn. 4, juris; BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 14, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16 -, Rn. 22, juris, jew. m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschluss vom 07.04.2015 - 1 W 1/15 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19
    Wenn sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss, ist das Ablehnungsgesuch nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung dabei innerhalb der der Partei zur Stellungnahme zum Gutachten gem. § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Frist geltend zu machen, wobei Verlängerungen dieser Frist auch hier zu berücksichtigen sind (BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 - Rn. 12, juris; OLG Düsseldorf Beschluss vom 25.11.2015 - 15 W 27/15 - Rn. 3, juris; OLG Celle Beschluss vom 18.01.2018 - 7 W 79/17 - Rn. 5, juris; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17

    Zeitliche Grenzen der Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19
    Wenn sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss, ist das Ablehnungsgesuch nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung dabei innerhalb der der Partei zur Stellungnahme zum Gutachten gem. § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Frist geltend zu machen, wobei Verlängerungen dieser Frist auch hier zu berücksichtigen sind (BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 - Rn. 12, juris; OLG Düsseldorf Beschluss vom 25.11.2015 - 15 W 27/15 - Rn. 3, juris; OLG Celle Beschluss vom 18.01.2018 - 7 W 79/17 - Rn. 5, juris; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 05.10.2016 - XII ZB 280/15

    Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der

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