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   OLG Hamm, 29.06.2010 - III-3 RVs 45/10, 3 RVs 45/10   

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https://dejure.org/2010,5597
OLG Hamm, 29.06.2010 - III-3 RVs 45/10, 3 RVs 45/10 (https://dejure.org/2010,5597)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.06.2010 - III-3 RVs 45/10, 3 RVs 45/10 (https://dejure.org/2010,5597)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - III-3 RVs 45/10, 3 RVs 45/10 (https://dejure.org/2010,5597)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit aufgrund vorangegangenen Kokainkonsums

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit aufgrund vorangegangenen Kokainkonsums

  • blutalkohol PDF, S. 546
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellung der rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit nach Kokainkonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Rückwärts statt vorwärts - bedeutet nicht besoffen oder bekifft

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 37 Cs 665/09
  • AG Bielefeld - 64 Js 897/09
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - III-3 RVs 45/10, 3 RVs 45/10

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 444
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RVs 45/10
    Dazu bedarf es außer des positiven Blutwirkstoffbefundes regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (BGH, NZV 1999, S. 48).

    Nicht unbedingt erforderlich ist, dass sich die rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen in Fahrfehlern ausgewirkt haben müssen; u. U. können auch Auffälligkeiten im Verhalten in der Anhaltesituation genügen, die konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit geben (BGH, NZV 1999, S. 48).

    Hinzu kommen muss aber, dass das angefochtene Urteil ergibt, ob die festgestellten Werte im Sinne einer konkreten Dosis-Konzentrations-Wirkungsbeziehung überhaupt als "hoch" anzusehen sind, was wegen der erheblichen Wirkungsunterschiede von Drogen in jedem Fall näherer Darlegung bedarf (BGH, BeckRS 2009, 5128; BGH, NZV 1999, S. 48).

  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RVs 45/10
    Anders als beim Alkoholkonsum eines Kraftfahrers ist eine Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Drogen allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft (noch) nicht zu begründen (BGH, BeckRS 2009, 5128; Senatsbeschl. v. 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10).

    Allgemeine Merkmale, die üblicherweise mit Drogenkonsum einhergehen, wie gerötete Augen, erweiterte Pupillen (vgl. zum Rebound-Effekt OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288) sowie nervöses oder unruhiges Verhalten rechtfertigen die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit hingegen nicht (Senatsbeschl. v. 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10; OLG Hamm, Beschl. v. 03.04.2003 - 4 Ss 158/03).

  • OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04

    Strafbare Trunkenheit im Verkehr: Voraussetzungen der Annahme drogenbedingter

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RVs 45/10
    Allgemeine Merkmale, die üblicherweise mit Drogenkonsum einhergehen, wie gerötete Augen, erweiterte Pupillen (vgl. zum Rebound-Effekt OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288) sowie nervöses oder unruhiges Verhalten rechtfertigen die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit hingegen nicht (Senatsbeschl. v. 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10; OLG Hamm, Beschl. v. 03.04.2003 - 4 Ss 158/03).

    Soweit teilweise vertreten wird, bei sehr hohen Wirkstoffwerten eines Betäubungsmittels könne ein einzelnes weiteres Anzeichen zur Begründung der Fahruntüchtigkeit genügen, werden für diesen Fall zugleich hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der festgehaltenen Ausfallerscheinung gestellt, d.h., diese muss so gravierend sein, dass ein sicheres Fahren ohne Weiteres ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288).

  • BGH, 07.10.2008 - 4 StR 272/08

    Verwertung der Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung (Verlesung von

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RVs 45/10
    Anders als beim Alkoholkonsum eines Kraftfahrers ist eine Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Drogen allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft (noch) nicht zu begründen (BGH, BeckRS 2009, 5128; Senatsbeschl. v. 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10).

    Hinzu kommen muss aber, dass das angefochtene Urteil ergibt, ob die festgestellten Werte im Sinne einer konkreten Dosis-Konzentrations-Wirkungsbeziehung überhaupt als "hoch" anzusehen sind, was wegen der erheblichen Wirkungsunterschiede von Drogen in jedem Fall näherer Darlegung bedarf (BGH, BeckRS 2009, 5128; BGH, NZV 1999, S. 48).

  • OLG Hamm, 03.04.2003 - 4 Ss 158/03

    Fahruntüchtigkeit, relative; Anzeichen, Alkoholgenuss, Amphetamingenuss

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RVs 45/10
    Allgemeine Merkmale, die üblicherweise mit Drogenkonsum einhergehen, wie gerötete Augen, erweiterte Pupillen (vgl. zum Rebound-Effekt OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288) sowie nervöses oder unruhiges Verhalten rechtfertigen die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit hingegen nicht (Senatsbeschl. v. 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10; OLG Hamm, Beschl. v. 03.04.2003 - 4 Ss 158/03).
  • OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22

    Relative Fahruntüchtigkeit; Indizien; Beweisanzeichen; Verhaltensweisen;

    Während relative Fahruntüchtigkeit auch dann vorliegen kann, wenn weder schwierige äußere Umstände, noch neben der Beeinflussung des Angeklagten durch Alkohol oder andere berauschende Mittel weitere leistungsmindernde innere Umstände gegeben sind, ist eine - wenn auch nur geringe - Ausfallerscheinung, die durch die Aufnahme alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel zumindest mitverursacht sein muss, für die richterliche Überzeugungsbildung grundsätzlich unverzichtbar (vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 3.11.1998 - 4 StR 395-98 -, beck online - ergangen zum Konsum anderer berauschender Mittel; BayObLG, Beschluss vom 24.05.1989 - RReg 2 St 117/89 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.1989 - 1 Ss 422/89 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010 - III-3 RVs 45/10 -, juris - ergangen zum Konsum anderer berauschender Mittel).
  • OLG Koblenz, 14.12.2016 - 2 OLG 4 Ss 68/16

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss: Anforderungen an die

    Es bedarf daher neben dem positiven Blutwirkstoffbefund grundsätzlich weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Fahrtstrecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern, wobei die Anforderungen umso geringer sein können, je höher die festgestellte Wirkstoffkonzentration im Blut ist (vgl. BGH, 4 StR 111/15 v. 02.06.2015 - NZV 2015, 562 ; 4 StR 395/98 v. 03.11.1998 - BGHSt 44, 219 ; OLG Koblenz, 1 Ss 109/05 v. 28.04.2005 - Blutalkohol 43, 231 ; OLG Hamm, 3 RVs 45/10 v. 29.06.2010 - Blutalkohol 47, 433 ; Fischer, StGB, 61. Aufl. § 316 Rn. 39, 39a mwN.).
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