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   OLG Hamm, 29.07.2004 - 4 Ss OWi 428/04   

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https://dejure.org/2004,17669
OLG Hamm, 29.07.2004 - 4 Ss OWi 428/04 (https://dejure.org/2004,17669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.07.2004 - 4 Ss OWi 428/04 (https://dejure.org/2004,17669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 4 Ss OWi 428/04 (https://dejure.org/2004,17669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Fahrverbotes bei einem Taxifahrer wegen eines zur Nachtzeit begangenen Verkehrsverstoßes; Ausnahmsweises Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes; Berücksichtigungsfähigkeit beruflicher und wirtschaftlicher Schwierigkeiten als Folge eines ...

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 1; ; BKatV § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1; BKatV § 4 Abs. 4
    Kein Absehen von Fahrverbot bei nächtlichem Verkehrsverstoß eines Taxifahrers

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2004 - 4 Ss OWi 428/04
    Insbesondere kann den Betroffenen im allgemeinen nicht entlasten, dass die Verkehrsdichte zur Tatzeit gering war (vgl. BGH NJW 1997, 3252).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 2a Ss OWi 101/99

    Absehen vom Regelfahrverbot wegen nicht nachgeprüfter Einlassung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2004 - 4 Ss OWi 428/04
    Sollte der Tatrichter vom Vorliegen eines Ausnahmefalles überzeugt sein, muss er dafür eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben (vgl. BGHSt 38, 231, 237), die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm VRS 95, 138, 140; OLG Düsseldorf NZV 1999, 477; Hentschel, a.a.O. Rdnr. 26 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2004 - 4 Ss OWi 428/04
    Sollte der Tatrichter vom Vorliegen eines Ausnahmefalles überzeugt sein, muss er dafür eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben (vgl. BGHSt 38, 231, 237), die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm VRS 95, 138, 140; OLG Düsseldorf NZV 1999, 477; Hentschel, a.a.O. Rdnr. 26 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2004 - 4 Ss OWi 428/04
    Sollte der Tatrichter vom Vorliegen eines Ausnahmefalles überzeugt sein, muss er dafür eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben (vgl. BGHSt 38, 231, 237), die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm VRS 95, 138, 140; OLG Düsseldorf NZV 1999, 477; Hentschel, a.a.O. Rdnr. 26 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2004 - 4 Ss OWi 428/04
    Zwar kann von der Verhängung des Regelfahrverbotes ausnahmsweise - ggf. unter Erhöhung der Regelgeldbuße - abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl gewöhnlicher Umstände vorliegen, die es unangemessen erscheinen lassen, den Betroffenen trotz des groben bzw. beharrlichen Pflichtverstoßes mit einem Fahrverbot zu belegen (vgl. BGHSt 38, 125, 134; ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. , § 25 StVG Rdnr. 24 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07

    Absehen vom Fahrverbot: Regelfahrverbot; Außendienstmitarbeiter; drohende

    Ist der Betroffene aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen, kommt eine besondere Härte in Betracht, wenn ein Verlust des Arbeitsplatzes oder der wirtschaftlichen Existenzgrundlage droht (OLG Hamm, VRS 90, 210; Senatsbeschluss vom 29.07.2004 - 4 Ss OWi 428/04 - m.w.N.).
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