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   OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15   

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OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15 (https://dejure.org/2015,29935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15 (https://dejure.org/2015,29935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. September 2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15 (https://dejure.org/2015,29935)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    StVollzG NRW 53
    Vollzugsöffnende Maßnahme, Verweigerung, Lockerung, Tatleugnung, Leugnungsverhalten

  • openjur.de

    Vollzugsöffnende Maßnahme, Lockerung, Tatleugnung, Leugnungsverhalten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vollzugsöffnende Maßnahme, Lockerung, Tatleugnung, Leugnungsverhalten

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch wer leugnet, darf/muss mal ungelockert raus

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Leugnen reicht nicht aus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollzugslockerungen trotz Tatleugnung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Obwohl er die Tat leugnet - Lockerungen im Strafvollzug möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versagung vollzugsöffnender Maßnahmen wegen Missbrauchsgefahr

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Lockerungen im Strafvollzug auch beim Leugnen der Tat möglich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lockerungen im Strafvollzug auch bei Tatverleugnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lockerungen im Strafvollzug auch beim Leugnen der Tat möglich - Tatleugnung allein kein ausreichender Grund für Fortsetzen des Vollzugsplans ohne Vollzugslockerungen

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 161 StVK 18/15
  • OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 32
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13

    Rechtsbehelf im Strafvollzugsverfahren: Bezugnahme der - ablehnenden -

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15
    Bei der Entscheidung über die Frage, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und die Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat, wird zu berücksichtigen sein, dass abwägungsrelevante Umstände im Rahmen der Prüfung einer Missbrauchsgefahr (§§ 10, 11 StVollzG bzw. §§ 12, 53 StVollzG NRW) vor allem die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, etwaige frühere Straftaten, die Umstände und das Gewicht der Tat sowie die Tatmotivation, sein Verhalten und seine Persönlichkeitsentwicklung im Vollzug sind (OLG Hamburg, Beschl. v. 13.07.2007 - 3 Vollz (Ws) 26-28/07 zit. nach Juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 1278; OLG Brandenburg, Beschl. v. 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13, BeckRS 2014, 07702).

    Zudem muss eine Missbrauchsgefahr positiv festgestellt werden, so dass es nicht genügt, wenn sie nicht sicher auszuschließen ist; fehlende Mitarbeit an der Behandlung reicht für sich allein zur positiven Feststellung der Missbrauchsgefahr grundsätzlich ebenso wenig aus wie das Fehlen einer günstigen Sozialprognose (OLG Brandenburg, Beschl. v. 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13, BeckRS 2014, 07702, m.w.N.).

  • OLG Hamm, 16.07.2015 - 1 Vollz (Ws) 247/15

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine unzureichend begründete Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15
    Im Rahmen einer weiteren Entscheidung vom 16. Juli 2015 (III - 1 Vollz(Ws) 247/15) hat der Senat u.a. folgendes ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 16.07.2013 - 1 Vollz (Ws) 256/13

    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15
    Diese Vorgaben entsprechen inzwischen der gefestigten Senatsrechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2013 - III-1 Vollz(Ws) 256/13, juris).
  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15
    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 06. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00

    Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15
    In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Persönlichkeit des Strafgefangenen und seine Entwicklung bis zur Tat, die Art und Weise sowie Motive der Tatbegehung, mögliche oder erkennbare Motive für das Leugnen der Tat sowie die Entwicklung und das Verhalten im Vollzug und die Eignung für eine Therapie bei der Beurteilung der Missbrauchsgefahr zu beachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, S. 251).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15
    Hinsichtlich dieser Versagungsgründe ist der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum eröffnet, in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (BGHSt 30, S. 320).
  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Anhörungsrüge); Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht grundsätzlich das Erfordernis, die Rüge eines Gehörsverstoßes zu substantiieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.07.2008 - 2 BvR 610/08).
  • OLG Hamm, 14.12.2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04

    Vollzugslockerungen; Bestreiten der Tat; Entscheidung der Vollzugsbehörde;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15
    In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Persönlichkeit des Strafgefangenen und seine Entwicklung bis zur Tat, die Art und Weise sowie Motive der Tatbegehung, mögliche oder erkennbare Motive für das Leugnen der Tat sowie die Entwicklung und das Verhalten im Vollzug und die Eignung für eine Therapie bei der Beurteilung der Missbrauchsgefahr zu beachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, S. 251).
  • OLG Hamm, 03.05.2016 - 1 Vollz (Ws) 130/16

    Gerichtliche Überprüfung der Ablehnung der Verlegung eines Strafgefangenen in den

    Vorliegend hat die Strafvollstreckungskammer zwar im Grundsatz nicht verkannt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats insbesondere für die Versagung einer Verlegung in den offenen Vollzug eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr (§§ 10, 11 StVollzG bzw. §§ 12, 53 StVollzG NRW) positiv festgestellt werden muss (vgl. Senatsbeschluss vom 29.09.2015 - III-1 Vollz (Ws) 411/15 -, Rn. 26 m.w.N., juris).

    Denn allein eine unzureichende Tataufarbeitung genügt nach wiederum ständiger Senatsrechtsprechung zur positiven Feststellung der Missbrauchsgefahr grundsätzlich ebenso wenig wie das - von der Strafvollstreckungskammer zudem angeführte - Fehlen einer günstigen Sozialprognose (vgl. Senatsbeschluss vom 29.09.2015, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 1 Vollz (Ws) 150/16

    Vollzugslockerungen; vollzugsöffnende Maßnahmen; Feststellung von Fluchtgefahr

    Nach der gefestigten Entsprechung des Senats bedarf es für die Annahme einer Missbrauchsgefahr im Sinne des § 53 StVollzG NW deren positiver Feststellung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. September 2015 - III-1 Vollz (Ws) 411/15, juris).
  • LG Arnsberg, 24.09.2020 - 2 StVK 67/18
    Hinsichtlich der beispielhaft genannten Versagungsgründe der Flucht- und Missbrauchsgefahr ist der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum eröffnet, in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.2015, III-1 Vollz (Ws) 411/15, zit. nach juris).

    Versagt die Vollzugsbehörde die Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen, so hat die Strafvollstreckungskammer nur zu prüfen, ob die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richten Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt hat und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.2015, III-1 Vollz (Ws) 411/15, zit. nach juris).

    Nach der gefestigten Entsprechung des OLG Hamm bedarf es für die Annahme einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr im Sinne des § 53 StVollzG NRW deren positiver Feststellung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2016, III-1 Vollz (Ws) 150/16, zit. nach juris; Beschluss vom 29.09.2015, III-1 Vollz (Ws) 411/15, zit. nach juris; Beschluss vom 16.07.2015, III-1 Vollz(Ws) 247/15, zit. nach juris).

  • LG Arnsberg, 03.09.2020 - 2 StVK 164/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm bedarf es für die Annahme einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr im Sinne des § 53 StVollzG NRW deren positiver Feststellung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2016, III-1 Vollz (Ws) 150/16, zit. nach juris; Beschluss vom 29.09.2015, III-1 Vollz (Ws) 411/15, zit. nach juris; Beschluss vom 16.07.2015, III-1 Vollz(Ws) 247/15, zit. nach juris).

    Zur Beurteilung einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr müssen verschiedene Prognosegesichtspunkte, wie die Persönlichkeit des Strafgefangenen, sein Vorleben, etwaige frühere Verurteilungen, die Umstände und das Gewicht der Tat sowie die Tatmotivation, mögliche oder erkennbare Motive für das Leugnen bzw. die fehlende Aufarbeitung der Tat, die Persönlichkeitsentwicklung und das Verhalten im Vollzug und die Eignung für eine Therapie zur Beurteilung einer Gefahr herangezogen werden (OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2016, III-1 Vollz (Ws) 150/16, zit. nach juris; Beschluss vom 29.09.2015, III-1 Vollz (Ws) 411/15, zit. nach juris).

  • OLG Hamm, 04.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 376/18

    Strafvollzug; Anforderungen an die Begründung von Fluchtgefahr und

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats bedarf es für die Annahme einer Missbrauchsgefahr i.S.d. § 12 Abs. 1 StVollzG NRW deren positiver Feststellung; es reicht nicht aus, wenn sie nicht sicher auszuschließen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. September 2015 zu II-1 Vollz(Ws) 411/15 und vom 16. Juli 2015 zu III-1 Vollz(Ws) 47/15).
  • OLG Celle, 04.12.2023 - 1 Ws 296/23

    Sozialtherapie; Gefährlichkeit; Angezeigtheit; Therapiebedürftigkeit;

    Die fehlende Tataufarbeitung durch einen Sexualstraftäter stellt zwar ein ungünstiges prognostisches Kriterium dar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. September 2015 - III-1 Vollz (Ws) 411/15 -, juris).
  • OLG Hamm, 25.02.2016 - 1 Vollz (Ws) 28/16
    Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hält die Rechtsbeschwerde in Ansehung des Senatsbeschlusses vom 29.09.2015 - III-1 Vollz (Ws) 411/15 - zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung für zulässig.
  • KG, 12.09.2017 - 5 Ws 177/17

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen: Anwendung der

    dd) Betreffend die Straftataufarbeitung als Element der Beurteilung der Missbrauchsgefahr ist geklärt, dass eine Versagung von Lockerungen nicht allein auf eine mangelnde Straftataufarbeitung oder anhaltendes Leugnen der Tatbegehung oder eine fehlende Mitarbeit an der Behandlung gestützt werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 9. Juni 2016 - III-1 Vollz [Ws] 150/16 -, juris Rdnrn. 15, 18, und Beschluss vom 29. September 2015 - III-1 Vollz [Ws] 411/15 -, juris Rdnrn. 19, 21; KG, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 2 Ws 417/11 Vollz - Lesting in AK-StVollzG, Teil II § 38 LandesR Rdnrn. 63, 88; Arloth/Krä a. a. O., § 2 Rdnr. 8, § 11 Rdnr. 11; jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17

    Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach

    So ist geklärt, dass eine Versagung von Lockerungen nicht allein auf eine mangelnde Straftataufarbeitung oder anhaltendes Leugnen der Tatbegehung oder eine fehlende Mitarbeit an der Behandlung gestützt werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 9. Juni 2016 - III-1 Vollz [Ws] 150/16 -, juris Rdnrn. 15, 18, und Beschluss vom 29. September 2015 - III-1 Vollz [Ws] 411/15 -, juris Rdnrn. 19, 21; KG, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 2 Ws 417/11 Vollz - Löhne/Lesting in AK-StVollzG, § 11 Rdnrn. 33, 44; Arloth/Krä a. a. O., § 2 Rdnr. 8, § 11 Rdnr. 11; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 03.03.2020 - 1 Vollz (Ws) 5/20
    Lediglich pauschale Wertungen oder abstrakte Hinweise auf eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr reichen insofern nicht aus (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 1998 zu 2 BvR 1951/96, zitiert nach juris Rn. 19 m.w.N.; Senatsbeschluss vom zu 475/14), insbesondere genügt es nicht, wenn sie (bloß) nicht sicher auszuschließen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04. September 2018 zu III-1 Vollz(Ws) 376/18 und vom 14. November 2014 zu III-1 Vollz(Ws) 475/14 - zur Fluchtgefahr; vgl. Senatsbeschlüsse vom 04. September 2018 zu III-1 Vollz(Ws) 376/18, vom 29. September 2015 zu III-1 Vollz(Ws) 411/15 und vom 16. Juli 2015 zu III-1 Vollz(Ws) 247/15, zitiert nach juris Rn. 14 - zur Missbrauchsgefahr).
  • OLG Hamm, 06.10.2016 - 1 Vollz (Ws) 340/16
  • OLG Hamm, 06.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 209/17
  • OLG Hamm, 24.01.2017 - 1 Vollz (Ws) 538/16
  • OLG Hamm, 30.10.2018 - 1 Vollz (Ws) 497/18

    Anforderungen an die schriftliche Beschlussfassung in Strafvollzugssachen; Angabe

  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 1 Vollz (Ws) 190/17
  • LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 201 StVK 97/22

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Zulässigkeit einer im Vollzugsplan geforderten

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