Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21129
OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19 (https://dejure.org/2019,21129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2019 - 20 W 3/19 (https://dejure.org/2019,21129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 20 W 3/19 (https://dejure.org/2019,21129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,21129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2020, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S. von § 93 ZPO

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19
    Vielmehr folgt aus der allgemeinen Prozessförderungspflicht der Parteien, dass der Zeitraum bis zu dem nächsten angesetzten Termin nicht unabhängig von der Länge abgewartet werden kann, sondern das Anerkenntnis auch dann innerhalb einer - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden - angemessenen Prüfungsfrist erklärt werden muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2017 - 1 W 53/16, NJW 2018, 1764; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.06.2017 - 1 W 18/17, BeckRS 2017, 114587; OLG Celle, Anerkenntnisurteil vom 26.02.2009 - 6 U 141/08, BeckRS 2009, 8696).

    Der Senat kann offen lassen, ob für ein "sofortiges" Anerkenntnis in der Regel keine längere Überlegungsfrist als eine Woche (entsprechend § 132 Abs. 1 S. 1 ZPO, so OLG Celle a.a.O.) oder zwei Wochen (entsprechend § 274 Abs. 3 ZPO, so Leube, NJW 2018, 1764 [1766]) einzuräumen ist.

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2017 - 1 W 18/17

    verzögertes Anerkenntnis - Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbandes: Pflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19
    Vielmehr folgt aus der allgemeinen Prozessförderungspflicht der Parteien, dass der Zeitraum bis zu dem nächsten angesetzten Termin nicht unabhängig von der Länge abgewartet werden kann, sondern das Anerkenntnis auch dann innerhalb einer - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden - angemessenen Prüfungsfrist erklärt werden muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2017 - 1 W 53/16, NJW 2018, 1764; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.06.2017 - 1 W 18/17, BeckRS 2017, 114587; OLG Celle, Anerkenntnisurteil vom 26.02.2009 - 6 U 141/08, BeckRS 2009, 8696).

    Jedenfalls im vorliegenden Fall, in dem die Abtretungserklärung durch den Kläger mit Schriftsatz vom 16.08.2018 (GA 114 f.) überreicht wurde, das Anerkenntnis aber erst im Termin vom 11.10.2018 (GA 117) erfolgte, ist die angemessene Überlegungsfrist überschritten (so auch für einen etwa zweimonatigen Zeitraum OLG Saarbrücken BeckRS 2017, 114587).

  • KG, 27.07.2007 - 8 W 43/07

    Kostenentscheidung: sofortiges Anerkenntnis nach einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19
    An der vom Kammergericht Berlin (Beschluss vom 27.07.2007 - 8 W 43/07, MDR 2008, 164) früher vertretenen abweichenden Auffassung hat die nunmehr einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung, welche auch im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.05.2006 (VI ZB 64/05, NJW 2006, 2490, dort Rn. 20 f.) ergangen ist, nicht festgehalten.
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19
    An der vom Kammergericht Berlin (Beschluss vom 27.07.2007 - 8 W 43/07, MDR 2008, 164) früher vertretenen abweichenden Auffassung hat die nunmehr einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung, welche auch im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.05.2006 (VI ZB 64/05, NJW 2006, 2490, dort Rn. 20 f.) ergangen ist, nicht festgehalten.
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12

    Kostenentscheidung: Streitwert und Kostenquotelung bei einer durch Vergleich

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19
    Bei der Bemessung des Streitwertes für das Beschwerdeverfahren hat der Senat berücksichtigt, dass die Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) nur nach dem reduzierten Streitwert für die erste Stufe der Auskunftsklage angefallen ist (Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 254 Rn. 17; vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.04.2012 - 5 W 52/12, juris Rn. 32).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19
    Zwar kann Fällen, in denen eine Klage erst im Laufe des Rechtsstreits schlüssig wird, durchaus noch ein sofortiges Anerkenntnis erfolgen (BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999).
  • OLG Jena, 07.03.2014 - 1 W 83/14

    Berechnung von Gerichtsgebühren bei Stufenklage

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19
    Die Gerichtsgebühr ist demgegenüber nach dem vollen für den Leistungsantrag anzusetzenden Streitwert (§ 44 GKG) zu bemessen; das Anerkenntnis auf den ersten beiden Stufen führte nicht zu einer Reduktion gemäß Nr. 1211 KV GKG, weil dies eine Beendigung des gesamten Verfahrens erfordert hätte, die hier aber nicht vorliegt (BeckOK KostR / Stix, 24. Aufl. 2018, GKG KV 1211 Rn. 8; vgl. auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 07.03.2014 - 1 W 83/14, juris).
  • OLG Celle, 26.02.2009 - 6 U 141/08

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19
    Vielmehr folgt aus der allgemeinen Prozessförderungspflicht der Parteien, dass der Zeitraum bis zu dem nächsten angesetzten Termin nicht unabhängig von der Länge abgewartet werden kann, sondern das Anerkenntnis auch dann innerhalb einer - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden - angemessenen Prüfungsfrist erklärt werden muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2017 - 1 W 53/16, NJW 2018, 1764; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.06.2017 - 1 W 18/17, BeckRS 2017, 114587; OLG Celle, Anerkenntnisurteil vom 26.02.2009 - 6 U 141/08, BeckRS 2009, 8696).
  • OLG München, 29.11.2022 - 11 W 642/22

    Keine Gebührenermäßigung bei sofortigem Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die

    b) Nach anderer Rechtsauffassung unterfällt das unter Verwahrung gegen die Kosten erklärte Anerkenntnis, bei dem eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO begehrt wird, nicht der Gebührenermäßigung nach Nr. 1211 Ziff. 2 KV GKG (so KG, Beschluss vom 20.12.2017 - 25 WF 50/17, BeckRS 2017, 136267; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2019 - I-20 W 3/19 -, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 374; OLG Hamburg, MDR 2005, 1195 und MDR 2000, 111; vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Januar 2016 - L 15 SF 171/13 E -, juris; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 20. September 2011 - L 6 SF 701/11 B -, juris).
  • AG Stuttgart, 08.12.2023 - 31 C 1969/23

    Ohne Austausch der Schließanlage kein Schadensersatz!

    Hierbei spiele der bisherige Verfahrensgang, insbesondere auch Art und Umfang der zuvor bestehenden Schlüssigkeitsdefizite und hiermit zusammenhängend der Aufwand und die Schwierigkeit der von der beklagten Partei nach Erhalt der für die Schlüssigkeit der Klage fehlenden Angaben (noch) vorzunehmenden Prüfung eine Rotte (OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.06.2017 -1 W 18/17; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2019, 20 W 3/19; Jespersen, BeckOK ZPO, § 93, Rn. 99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht