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   OLG Hamm, 30.03.1995 - 17 U 205/93   

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https://dejure.org/1995,2233
OLG Hamm, 30.03.1995 - 17 U 205/93 (https://dejure.org/1995,2233)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.1995 - 17 U 205/93 (https://dejure.org/1995,2233)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 1995 - 17 U 205/93 (https://dejure.org/1995,2233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 421 ff.; VOB/B § 13 Nr. 5
    Gesamtschuldnerische Haftung des Vor- und Nachunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigungsanspruch: Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers; gesamtschuldnerische Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhafte Balkonabdichtung: Haften Dachdecker und Fliesenleger gesamtschuldnerisch? (IBR 1995, 251)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 273
  • BauR 1995, 852
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1973 - VII ZR 88/70

    Hinweispflichten des Auftragnehmers bei erkannten Planungsmängeln

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.1995 - 17 U 205/93
    Unstreitig ist jedenfalls der schriftliche Bedenkenhinweis, den die VOB ausdrücklich vorsieht, nicht erteilt worden, weshalb der Beklagte zu 1) nicht gem. § 13 Nr. 3 VOB/B von der Gewährleistung frei geworden ist (BGH, NJW 1973, 518 ).

    Wenn nämlich der Architekt oder Bauführer, der die fehlerhafte Anweisung erteilt hat, sich den Bedenken verschließt, so muß der Unternehmer sich dann an den Bauherrn selbst wenden (BGH, NJW 1973, 518 ).

    e) Auch das Fehlen eines hinreichenden mündlichen Hinweises reicht allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1973, 518 ) noch nicht aus, um dem Beklagten zu 1) die Berufung auf die Planungsfehler der Klägerin bzw. ihrer Beauftragten unter dem Gesichtspunkt eines Mitverschuldens schlechthin zu versagen.

    Denn das Berufen auf ein mitwirkendes Verschulden des Architekten widerspricht in diesem Fall Treu und Glauben (BGH, NJW 1973, 518, 519).

  • BGH, 10.04.1975 - VII ZR 183/74

    Anforderungen an Belehrung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.1995 - 17 U 205/93
    In Anbetracht der erheblichen Bedeutung der Belehrungspflicht muß der Hinweis nämlich so eindeutig sein, daß dem Bauherrn die Tragweite einer Nichtbefolgung klar wird (BGH, NJW 1975, 1217 ).

    Schließlich ist es zur Erfüllung der Hinweispflicht erforderlich, daß die Bedenken von dem Unternehmer selbst oder dessen vertragsgemäß befugten Vertreter und nicht von untergeordneten Arbeitern an der Baustelle gegeben werden (BGH, NJW 1975, 1217 ).

  • OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 14/87

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.1995 - 17 U 205/93
    Dies stellt einen Mangel des Fliesenlegerwerks dar (vgl. OLG Hamm, BauR 1990, 731).
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.1995 - 17 U 205/93
    Die Beifügung von Anordnungen im Urteilstenor, wie die Beseitigung technisch vom Unternehmer vorzunehmen ist, hat daher grundsätzlich zu unterbleiben (BGH, BauR 1973, 313, 317; BGH, BauR 1976, 430, 432).
  • BGH, 23.09.1976 - VII ZR 14/75

    Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Art der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.1995 - 17 U 205/93
    Die Beifügung von Anordnungen im Urteilstenor, wie die Beseitigung technisch vom Unternehmer vorzunehmen ist, hat daher grundsätzlich zu unterbleiben (BGH, BauR 1973, 313, 317; BGH, BauR 1976, 430, 432).
  • BGH, 26.06.2003 - VII ZR 126/02

    Haftung von Unternehmern unterschiedlicher Gewerke auf einheitliche

    Ein anderer Teil bejaht ein Gesamtschuldverhältnis mit der Begründung, die gegen jeden der beiden Unternehmer gerichteten Gewährleistungsansprüche dienten dem selben Zweck; sie seien gleichstufig (OLG Hamm NJW-RR 1996, 273; Staudinger/Peters, 13. Bearb. (2000), § 633 Rdn. 153; Hdb. priv.
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Besteller berechtigt, ihn wegen der Mängel in Anspruch zu nehmen (BGH, NZBau 2000, 196 ; NJW-RR 1989, 721, 722; BauR 1987, 79, 80; 1983, 70, 71; 1975, 420; OLG Stuttgart, BauR 1995, 852, 853; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 523, 524; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1045, 1046; 1995, 19; Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB , § 4 VOB/B RN.

    Denn in Anbetracht der erheblichen Bedeutung der Belehrungsverpflichtung muss der Hinweis so eindeutig sein, dass dem Bauherrn die Tragweite einer Nichtbefolgung gewahr wird (BGH, NJW 1975, 1217, 1218.; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273 ; OLG Düsseldorf, BauR 1996, 260, 261).

    Wenn sich der Bauleiter der Klägerin den behaupteten Hinweisen der Beklagten verschlossen haben sollte, musste die Beklagte die Klägerin selbst darauf hinweisen (BGH, NZBau 2001, 200, 201; BauR 1978, 54; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273, 274; Beckscher VOB -Kommentar, Hofmann/Ganten/Kohler, 1. Aufl., § 4 Nr. 3 VOB/B RN. 48).

    Verletzt ein Nachunternehmer - wie hier die Beklagte - seine Prüfungs- und Hinweispflicht, braucht er fehlerhafte Vorleistungen des Hauptunternehmers nicht nachzubessern und die insoweit anfallenden Kosten nicht zu tragen (BGH, WM 1972, 800, 801, 802; OLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2004 - 5 U 173/04, OLG München, BauR 1996, 547 ; OLG München, NJW-RR 1988, 20 ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273, 274; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 421 ; Werner/Pastor, Der Bauprozess, RN. 1526; Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB , § 4 VOB/B RN. 264).

    Liegt nämlich - wie hier -eine fehlerhafte Vorleistung der Klägerin vor, so kommt eine Kürzung ihres Anspruchs gem. §§ 242, 254, 278 BGB in Betracht (BGH, NJW-RR 1991, 276 ; BauR 1987, 86, 87; WM 1972, 800, 801; OLG Karlsruhe, NZBau 2003, 102, 103; OLG Stuttgart, BauR 1995, 852, 853; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273, 274; 1990, 523, 524; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 421, 422).

    Dabei kann insbesondere eine Rolle spielen, ob die mangelhafte Vorleistung auf Fehler bei der Ausführung oder schon auf unzureichende Planvorgaben zurückzuführen ist (OLG Stuttgart, BauR 1995, 852, 853).

    Ferner kann zu berücksichtigen sein, ob die Beklagte die Klägerin -wenn auch nicht in der Form des § 4 Nr. 3 VOB/B - auf Bedenken gegen o die ausgeführten Vorarbeiten hingewiesen hat (BGH, BauR 1978, 278, 279; NJW 1975, 1217 ; 1973, 578; BB 1961, 430; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273 ).

    Schließlich ist es zur Erfüllung der Hinweispflicht erforderlich, dass die Bedenken von dem Unternehmer selbst oder dessen vertragsgemäß befugten Vertreter und nicht von untergeordneten Arbeitern an der Baustelle gegeben werden (BGH, NJW 1975, 1217 ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273, 274).

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2015 - 22 U 57/15

    EnEV-Anforderungen sind immer Sollbeschaffenheit!

    Dabei ist bei der Abgrenzung, ob "einheitliche" oder "unterschiedliche" Bauleistungen zu erbringen sind, großzügig zu verfahren (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30.03.1995, 17 U 205/93, NJW-RR 1996, 273).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Es muss sich um die bewusste Ausführung eines fehlerhaften Architektenplanes handeln (BGH, NJW-RR 1991, 276, NJW 1984, 1676, 1677; BauR 1973, 190, 191; OLG Dresden, NZBau 2000, 333, 335; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273, 274; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., RN.
  • OLG Naumburg, 05.08.2016 - 7 U 17/16

    VOB-Vertrag: Darlegung und Umfang des Baumangels

    Baut ein Unternehmer gleichwohl nach Plänen eines Architekten, obwohl ihm bekannt ist, dass es danach mit Sicherheit zu Mängeln kommen muss, und unterlässt er gleichzeitig, den Bauherrn auf die erkannte fehlerhafte Planung hinzuweisen, haftet er in einem solchen Fall für die Beseitigung der Mängel grundsätzlich allein (vgl. BGH WM 1991, 204 m.w.N.; BGH NJW 1973, 518; OLG Hamm NJW-RR 1996, 273; OLG Rostock BeckRS 2010, 27357; OLG Stuttgart BauR 2014, 1792).

    In dem einen oder anderen offensichtlichen Fall widerspricht das Berufen auf ein mitwirkendes Verschulden des Architekten Treu und Glauben (vgl. OLG Bamberg BauR 2002, 1708; OLG Hamm NJW-RR 1996, 273; OLG Rostock BeckRS 2010, 27357; Kniffka/Koebele, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil., Rdn. 83 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15

    Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter Planungsleistungen

    Dabei ist bei der Abgrenzung, ob "einheitliche" oder "unterschiedliche" Vertragsleistungen zu erbringen sind, großzügig zu verfahren (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30.03.1995, 17 U 205/93, NJW-RR 1996, 273).
  • OLG Brandenburg, 29.07.2021 - 12 U 230/20

    Anforderungen an einen Bedenkenhinweis gem. § 4 Abs. 3 VOB/B

    Vielmehr reicht ein mündlicher Hinweis aus, wenn dieser eindeutig, inhaltlich klar, vollständig und erschöpfend ist (vgl. OLG Hamm BauR 1995, 852; OLG Hamm, Urteil v. 10.12.2012 - 17 U 107/11, juris Rn. 95; Jurgeleit a.a.O. 5. Teil Rn. 68).
  • OLG Hamm, 10.12.2012 - 17 U 107/11

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Bauherrn aufgrund Planungsfehlern des

    Die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben müssen konkret dargelegt werden, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung klar wird (vgl. BGH NJW 1975, 1217; OLG Hamm BauR 1995, 852; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 6. Teil, Rdnr. 47).

    Entgegen dem Wortlaut des § 4 Nr. 3 VOB/B Fassung 2000 kann ein mündlicher Hinweis ausreichen, wenn er eindeutig, d. h. inhaltlich klar, vollständig und erschöpfend ist (vgl. BGH NJW 1975, 1217; OLG Hamm BauR 1995, 852; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 6. Teil, Rdnr. 47).

  • OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 85/07

    Bauvertrag: Schlüssige Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und

    Ohne Erfolg beruft sie sich in diesem Zusammenhang auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm und Brandenburg (OLG Hamm NJW-RR 1996, 273 und OLG Brandenburg Urteil vom 04.09.2008 - 12 U 36/07).
  • OLG Koblenz, 30.04.1996 - 3 U 1392/95

    Bauvertrag; Vertragspflichten des Bestellers; Hauptleistungspflichten; Zahlung

    Selbst für die Fälle, in denen der Besteller ohne vorherige Abklärung mit dem Auftragnehmer diesem Anweisungen erteilt und Material überläßt, kommt eine Mithaftung des Bestellers für einen darauf beruhenden Schaden nur dann in Betracht, wenn der Unternehmer das ihm überlassene Material auf seine Eignung geprüft und den Besteller in ausreichendem Maße auf pflichtgemäß festzustellende Bedenken hingewiesen hat (vgl. BGH VersR 1964, 516, 517; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273 ).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 7/03

    Baumängelhaftung: Haftung mehrerer an einem Bauvorhaben beteiligter Unternehmer

  • OLG Schleswig, 24.05.2019 - 1 U 71/18

    Bedenken sind an den Auftraggeber zu richten!

  • OLG Hamm, 30.10.1995 - 17 U 83/94

    Verweisung auf Sicherheit vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

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