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   OLG Hamm, 30.03.2001 - 2 Ws 53/01   

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https://dejure.org/2001,11658
OLG Hamm, 30.03.2001 - 2 Ws 53/01 (https://dejure.org/2001,11658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2001 - 2 Ws 53/01 (https://dejure.org/2001,11658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2001 - 2 Ws 53/01 (https://dejure.org/2001,11658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Strafaussetzung zur Bewährung, Strafrest, zwingende Einholung eines Sachverständigengutachten, Restrisiko, Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafaussetzung zur Bewährung; Strafrest; Zwingende Einholung; Sachverständigengutachten; Restrisiko; Freiheitsstrafe

  • Judicialis

    StGB § 57; ; StGB § 66; ; StPO § 454

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57, § 66; StPO § 454
    Strafaussetzung zur Bewährung; Strafrest; zwingende Einholung eines Sachverständigengutachten; Restrisiko; Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 10.07.1998 - 3 Ws 491/98
    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2001 - 2 Ws 53/01
    Ob in Ausnahmefällen etwas anderes gilt (so wohl OLG Zweibrücken, a.a.O., und wohl auch OLG Frankfurt StV 1998, 500; siehe auch BGH, a.a.O., OLG Celle, a.a.O.), kann dahinstehen.
  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2001 - 2 Ws 53/01
    Diese Fassung des Gesetzes wird von der dazu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. die Nachweise in der o.a. Senatsentscheidung; siehe außerdem auch BGH StV 2000, 263; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179) nämlich nicht so verstanden, dass damit - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO - der Strafvollstreckungskammer grundsätzlich noch ein Spielraum zur bedingten Entlassung des Verurteilten ohne vorherige Begutachtung durch einen Sachverständigen eingeräumt wird.
  • OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 42/99

    Prognosegutachten, Anstaltspsychologe, Strafaussetzung, Aussetzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2001 - 2 Ws 53/01
    Dass die Tat und die Verurteilung zeitlich vor Inkrafttreten dieser Verfahrensnorm liegen, steht dem nicht entgegen (Schönke/Schröder/Stree, StGB, 26. Aufl., § 2 Rn. 6 f.; OLG Zweibrücken StraFo 1999, 32, 33; Beschluss des Senats vom 11. Februar 1999 in ZAP EN-Nr. 239/99 = StV 1999, 216 = NJW 1999, 2453).
  • OLG Celle, 29.07.1998 - 2 Ws 201/98
    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2001 - 2 Ws 53/01
    Diese Fassung des Gesetzes wird von der dazu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. die Nachweise in der o.a. Senatsentscheidung; siehe außerdem auch BGH StV 2000, 263; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179) nämlich nicht so verstanden, dass damit - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO - der Strafvollstreckungskammer grundsätzlich noch ein Spielraum zur bedingten Entlassung des Verurteilten ohne vorherige Begutachtung durch einen Sachverständigen eingeräumt wird.
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