Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06 OLG |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 120
Haftsache; Teminierung; Nichthaftsache; Beschleunigungsrundsatz - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung des Vollzugs der Untersuchungshaft wegen Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz; Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse; Vorrangigkeit der Untersuchungshaft-Verfahren vor der Erledigung anderer Strafverfahren
- Judicialis
StPO § 120
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 120
Haftsache; Teminierung; Nichthaftsache; Beschleunigungsrundsatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Strafsenat entlässt Angeklagten aus Untersuchungshaft
Papierfundstellen
- StV 2006, 319
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05
Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
Der weitere Vollzug der Untersuchungshaft ist im Hinblick auf die die mangelnde Förderung des Verfahrens durch die Strafkammer nicht mehr verhältnismäßig (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; vgl. auch Beschluss des BVerfG vom 5. Dezember 2005 in 2 BvR 1964/05, inzwischen veröffentlicht in StV 2006, 73 = NJW 2006, 672).Dieses betont in seiner Rechtsprechung gerade in der letzten Zeit immer wieder die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert und fordert nach Auffassung des Senats zu konsequenter Beachtung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (vgl, außer der Entscheidung StV 2006, 73 = NJW 2006, 672 auch noch die - soweit ersichtlich - letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Komplex vom 17. März 2006 in 2 BvR 170/06 mit weiteren Nachweisen aus dessen Rechtsprechung).
Sie haben grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren (BVerfG StV 2006, 73 = NJW 2006, 672 mit weiteren Nachweisen; OLG Hamm StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35).
- OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06
Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente …
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
Insoweit steht, worauf der Senat schon an anderer Stelle hingewiesen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06 mit weiteren Nachweisen) dem Senat nur ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab zu (vgl. dazu auch BGH StraFo 2004, 135 = StV 2004, 143).Der Senat hat zudem gerade erst in der Entscheidung vom 28. Februar 2006 noch einmal betont, dass Untersuchungshaft-Verfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung zu führen sind (vgl. dazu auch noch Senat in 2 OBL 57/05 und Beschluss vom 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06).
- OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06
Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz; …
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
Dem hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 5. Januar 2006 und in einer weiteren vom 28. Februar 2006 in 2 Ws 56/06 angeschlossen.Das ist, da insoweit starre Grenze - auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - nicht bestehen, nicht zu beanstanden (vgl. dazu aber auch die Entscheidung des Senats in 2 Ws 56/06).
- OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 BL 165/00
Haftprüfung, wichtiger Grund, Stillstand der Ermittlungen, verzögerte …
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
Sie haben grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren (BVerfG StV 2006, 73 = NJW 2006, 672 mit weiteren Nachweisen; OLG Hamm StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35). - BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
Dieses betont in seiner Rechtsprechung gerade in der letzten Zeit immer wieder die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert und fordert nach Auffassung des Senats zu konsequenter Beachtung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (vgl, außer der Entscheidung StV 2006, 73 = NJW 2006, 672 auch noch die - soweit ersichtlich - letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Komplex vom 17. März 2006 in 2 BvR 170/06 mit weiteren Nachweisen aus dessen Rechtsprechung). - EGMR, 29.07.2004 - 49746/99
Übermäßig lange Dauer der Untersuchungshaft und Verstoß gegen den …
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
So geht z.B. der EGMR (vgl. StV 2005, 136, 138) davon aus, dass ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 MRK vorliegt, wenn nur an einem Tag in der Woche bzw. im Monat an weniger als vier Tagen eine Hauptverhandlung stattfindet. - BGH, 19.12.2003 - StB 21/03
Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
Insoweit steht, worauf der Senat schon an anderer Stelle hingewiesen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06 mit weiteren Nachweisen) dem Senat nur ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab zu (vgl. dazu auch BGH StraFo 2004, 135 = StV 2004, 143). - OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 OBL 57/05
Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; Haftsachen; Nichthaftsachen; Terminierung
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
Der Senat hat zudem gerade erst in der Entscheidung vom 28. Februar 2006 noch einmal betont, dass Untersuchungshaft-Verfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung zu führen sind (vgl. dazu auch noch Senat in 2 OBL 57/05 und Beschluss vom 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06).
- OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06
Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers; …
Verfahren, in denen sich der Beschuldigte bzw. Angeklagte in Untersuchungshaft befindet, sind mit der größtmöglichen Beschleunigung zu führen (vgl. dazu auch noch Senat in 2 OBL 57/05 und Beschlüsse vom 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06, StV 2006, 191, und vom 30. März 2006 in 2 Ws 71/06).