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   OLG Hamm, 30.03.2010 - I-4 U 212/09   

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https://dejure.org/2010,783
OLG Hamm, 30.03.2010 - I-4 U 212/09 (https://dejure.org/2010,783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2010 - I-4 U 212/09 (https://dejure.org/2010,783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2010 - I-4 U 212/09 (https://dejure.org/2010,783)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Cellophanhüllen sind keine Versiegelung - Eine Verpackung, die der Versiegelung dient, muss dem Verbraucher als solche erkennbar sein und insoweit eine Prüf- und Besinnungsfunktion erfüllen. Zur Übertragung der Rücksendekosten beim Verbraucherwiderruf ...

  • openjur.de

    §§ 312d Abs. 4 Nr. 2, 357 Abs. 2, 312c Abs. 1 Satz 1 BGB; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; §§ 8 Abs. 1, 12 Abs. 2, 4 Nr. 11, 3 UWG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • webshoprecht.de

    Gesonderte Vereinbarung einer 40-Euro-Klausel und Ausschluss des Widerrufsrechts bei Datenträgern

  • IWW
  • JurPC

    "40-Euro-Klausel" und "Entsiegelung"

  • aufrecht.de

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei geöffneter Cellophan-Hülle einer CD

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts

  • kanzleischroeder-kiel.de

    Eine Cellophanhülle ist kein Siegel

  • info-it-recht.de

    Übernahme der Rücksendekosten in den Widerrufsfolgen (40-Euro-Vereinbarung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB
    Entfernung der CD-Cellonphanhülle schließt nicht Widerrufsrecht aus / AGB-Klausel wettbewerbswidrig

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht trotz geöffneter Cellophanhülle

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beschränkung des Widerspruchsrechts bei Entsiegelung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Öffnen von Software-Verpackungen führt nicht zum Wegfall des Widerrufsrechts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht gilt auch bei bereits geöffneter Software-Verpackung

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Entsiegelung von Schutzhüllen

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die sog. "40 Euro Klausel” in Widerrufsbelehrungen und AGB

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Abmahnfalle 40-Euro-Klausel

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Ein Beispiel für Transparenz und Verbraucherschutz

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Cellophanhülle

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts - Anforderungen an Entsiegelung bei Audio-, Video- und Softwareprodukten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei Softwareartikeln

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erlöschen des Widerrufsrechts durch Entfernen der Cellophanhülle bei einer CD?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Software, Videos und Musik können nicht mittels einer Cellophanhülle versiegelt werden - Käufer haben Widerrufsrecht

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    Versiegelung und das Fernabsatzrecht

  • shopbetreiber-blog.de (Sitzungsbericht und Entscheidungsanmerkung)

    Geöffnete CDs können zurück gegeben werden

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteilsbegründung zu 40-EUR-Klausel und CD-Cellophanhülle

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kein Widerrufsrecht bei entsiegelten Hygieneartikeln & Co?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 684
  • MIR 2010, Dok. 057
  • K&R 2010, 411
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 180/09

    Belehrung über die Kosten der Rücksendung bei einem Fernabsatzgeschäft unter 40

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 4 U 212/09
    An der fehlenden Eignung der Widerrufsbelehrung, eine vertragliche Kostenüberwälzung zu begründen, ändert es auch nichts, wenn eine solche Widerrufsbelehrung in sich abgeschlossen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untergebracht wird (vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2010 -4 U 180/09; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Dezember 2009 -2 U 51/09).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung; Rücksendekosten;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 4 U 212/09
    An der fehlenden Eignung der Widerrufsbelehrung, eine vertragliche Kostenüberwälzung zu begründen, ändert es auch nichts, wenn eine solche Widerrufsbelehrung in sich abgeschlossen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untergebracht wird (vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2010 -4 U 180/09; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Dezember 2009 -2 U 51/09).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 4 U 212/09
    Bei der Vorschrift des § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, die die Unterrichtungspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen regelt, handelt es sich um eine Verbraucherschutzvorschrift, die das Marktverhalten von Unternehmern im Interesse der Marktteilnehmer bestimmt (BGH MMR 2007, 40, 42 -Anbieterkennzeichnung im Internet; OLG Hamm NJW 2005, 2319 = MMR 2005, 540).
  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 2/05

    Verstoß gegen die Belehrungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UWG bei unzureichender

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 4 U 212/09
    Bei der Vorschrift des § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, die die Unterrichtungspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen regelt, handelt es sich um eine Verbraucherschutzvorschrift, die das Marktverhalten von Unternehmern im Interesse der Marktteilnehmer bestimmt (BGH MMR 2007, 40, 42 -Anbieterkennzeichnung im Internet; OLG Hamm NJW 2005, 2319 = MMR 2005, 540).
  • LG Saarbrücken, 08.09.2017 - 1 O 90/17

    Förderkredit aus KfW-Wohnungseigentumsprogramm; Folgen inhaltlicher Unrichtigkeit

    Die Belehrung bzw. Information besitzt deshalb einen einseitigen Charakter und beansprucht gerade nicht, Vertragsbestandteil zu sein (OLG Hamm, Urteil vom 30. März 2010 - I-4 U 212/09 -, juris [Rn 29]).

    Eine Willenserklärung (Angebot) mit Rechtsbindungswillen geht über eine Wissensübermittlung deutlich hinaus (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Mai 2017 - 5 U 23/17 -, juris [Rn 32]) Dem entspricht es, dass der Verbraucher mit solchen Widerrufsbelehrungen bzw. -informationen lediglich die Aufklärung über gesetzlich vorgegebene Rechte und Folgen verbindet und kein einseitiges Vertragsangebot erwartet (OLG Hamm, Urteil vom 30. März 2010 - I-4 U 212/09 -, juris [Rn 29]; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 U 51/09 -, juris [Rn 31]).

  • LG Saarbrücken, 12.04.2017 - 1 O 392/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsinformation in

    Die Belehrung bzw. Information besitzt deshalb einen einseitigen Charakter und beansprucht gerade nicht, Vertragsbestandteil zu sein (OLG Hamm, Urteil vom 30. März 2010 - I-4 U 212/09 -, juris [Rn 29]).

    Dem entspricht es, dass der Verbraucher mit solchen Widerrufsbelehrungen bzw. -informationen lediglich die Aufklärung über gesetzlich vorgegebene Rechte und Folgen verbindet und kein einseitiges Vertragsangebot erwartet (OLG Hamm, Urteil vom 30. März 2010 - I-4 U 212/09 -, juris [Rn 29]; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 U 51/09 -, juris [Rn 31]).

  • OLG Hamm, 23.05.2013 - 4 U 196/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veräußerung von Batterien, Akkus und Elektronikgeräten

    Dem entspricht es, dass der Verbraucher in solchen Widerrufsbelehrungen, mit denen er die Aufklärung über gesetzlich vorgegebene Rechte und Folgen verbindet, auch kein einseitiges Vertragsangebot zu seinem Nachteil erwartet (vgl. Senat, NJW-RR 2010, 1193 =Urteil vom 2. März 2010 -4 U 180/09; Senat, MMR 2010, 684 = Urteil vom 30. März 2010 -4 U 212/09; OLG Hamburg MMR 2010, 320).
  • LG Paderborn, 22.07.2010 - 6 O 43/10

    Falsch verlinkte Widerrufsbelehrung

    Eine solche gesonderte Vereinbarung liegt aber auch dann nicht vor, wenn lediglich die Widerrufsbelehrung in sich abgeschlossen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untergebracht wird, wie das vorliegend der Fall ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 30.03.2010 - 4 U 212/09-).
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