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   OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15   

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OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15 (https://dejure.org/2015,17224)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2015 - 3 RBs 116/15 (https://dejure.org/2015,17224)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2015 - 3 RBs 116/15 (https://dejure.org/2015,17224)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Burhoff online

    Vorlagebeschluss, mehrere Fahrverbote, Tatmehrheit

  • Burhoff online

    Mehrere Fahrverbote, Tatmehrheit

  • openjur.de

    Mehrfaches Fahrverbot; Tatmehrheit; Kumulationsprinzip; Divergenzvorlage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Mehrfaches Fahrverbot; Tatmehrheit; Kumulationsprinzip; Divergenzvorlage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Vorlage an den Bundesgerichtshof zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen Ordnungswidrigkeiten zwei Fahrverbote nebeneinander zu verhängen sind

  • blutalkohol PDF, S. 474
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1; OWiG § 20; GVG § 121 Abs. 2
    Vorlage an den Bundesgerichtshof zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen Ordnungswidrigkeiten zwei Fahrverbote nebeneinander zu verhängen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verhängung mehrerer Fahrverbote in derselben gerichtlichen Entscheidung möglich

  • Burhoff online Blog (Verfahrensmitteilung und Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mehrere Fahrverbote bei Tatmehrheit?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09

    Keine zwei Fahrverbote in einem Urteil trotz Schonfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
    Auch der Senat hat diese Ansicht vertreten (OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159; s. zudem etwa OLG Hamm, Beschluss vom 21. September 2005 - 1 Ss OWi 402/05, NJW 2006, 245, 247).

    Diese unterschiedliche, vom Gesetzgeber getroffene Rechtsfolgenlösung entkräftet wesentlich das Argument, der Betroffene stünde bei der Begehung zweier Straftaten besser als bei der Begehung zweier Ordnungswidrigkeiten; denn eine unterschiedliche Behandlung hat der Gesetzgeber bewusst vorgenommen (s. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159, 160).

    Zwar werden unterschiedliche Fahrverbote, deren Anordnung zum selben Zeitpunkt rechtskräftig wird, grundsätzlich nebeneinander - und nicht nacheinander - vollstreckt (vgl. Umkehrschluss zu § 25 Abs. 2a Satz 2 StVG; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages dazu, BT-Drucks. 13/8655 S. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159, 160; zu einem - letztlich nicht umgesetzten - gegenteiligen Regelungsvorschlag des Bundesrates BT-Drucks. 13/6914 S. 104).

    Dabei kann ohne Weiteres einzubeziehen sein, dass wegen verschiedener Ordnungswidrigkeiten mehrere Fahrverbote in Betracht kommen, und zu erwägen sein, ob nach den jeweiligen Umständen die Anordnung eines - gegebenenfalls erhöhten - Fahrverbotes ausreicht oder mehrere Fahrverbote nebeneinander anzuordnen sind (vgl. ähnlich zur Erörterungspflicht des Gesamtstrafenübels bei der Bildung mehrerer Gesamtstrafen BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 408/14, juris Rn. 7 mwN; zur wiederholten Anordnung der Unterbringung BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199 ff.; s. im Ansatz bereits OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159, 160).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
    Wegen dieser Ungewissheit sowie der mit dem Fahrverbot verbundenen Denkzettel- und Besinnungsfunktion (vgl. BT-Drucks. V/1319 S. 90; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 638/96, BGHSt 43, 241, 246) kann es durchaus sinnvoll und geboten sein, mehrere Fahrverbote nebeneinander anzuordnen, damit im Falle der Teilrechtskraft jedenfalls ein Fahrverbot vollstreckt und seiner Funktion zeitnah gerecht werden kann.

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann nämlich nicht nur bei Anordnung eines einheitlichen Fahrverbotes, sondern ebenso bei der Prüfung mehrerer Fahrverbote berücksichtigt werden; denn nach § 25 Abs. 1 StVG ist - sowohl von den Verwaltungsbehörden als auch von den Gerichten - jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist (s. BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 638/96, BGHSt 43, 241, 247; BVerfG, Beschluss vom 24. März 1996 - 2 BvR 616/91 u.a., NJW 1996, 1809, 1810).

  • BayObLG, 21.11.1995 - 1 ObOWi 595/95
    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
    Soweit ersichtlich, ist bislang einhellige - weitgehend tragende - Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, dass innerhalb derselben Entscheidung auch dann nicht mehrfach auf ein Fahrverbot erkannt werden kann, wenn mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet werden, von denen jede bereits für sich allein die Anordnung eines Fahrverbots rechtfertigen würde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21. November 1995 - 1 ObOWi 595/95, juris Rn. 15 mwN; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. September 2013 - 2 Ss OWi 743/13, juris Rn. 11; Brandenburgisches OLG, Beschlüsse vom 28. Mai 2002 - 2 Ss [OWi] 16 B/02, VRS 106, 212, 213; vom 5. März 2013 - [2 B] 53 Ss-OWi 74/13 [41/13], VRS 124, 346 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 1997 - 5 Ss [OWi] 281/97, NZV 1998, 298, 299; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 6. September 2001 - 2 SsOWi 222/01, SchlHA 2002, 177; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 1 Ss 541/95, NZV 1996, 159, 160; zum Zusammentreffen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in demselben Verfahren OLG Celle, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 1 Ss 266/92, NZV 1993, 157).

    d) Die von der Generalstaatsanwaltschaft beantragte Verhängung eines einheitlichen Fahrverbotes von zwei Monaten kommt nach § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht in Betracht, da allein der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt hat und er durch die Abänderung - mit Blick auf die bereits dargelegte Vollstreckungslage - benachteiligt würde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21. November 1995 - 1 ObOWi 595/95, juris Rn. 13 f.).

  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
    So kommt in Betracht, dass der Betroffene (oder die Staatsanwaltschaft) lediglich wegen einer Tat Rechtsmittel einlegt, dass das Rechtsbeschwerdegericht die angefochtene Entscheidung nur hinsichtlich einer Tat aufhebt und das Rechtsmittel im Übrigen verwirft oder dass später eine (Teil-) Aufhebung im Wiederaufnahmeverfahren erfolgt (vgl. insoweit etwa BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56, 65).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann nämlich nicht nur bei Anordnung eines einheitlichen Fahrverbotes, sondern ebenso bei der Prüfung mehrerer Fahrverbote berücksichtigt werden; denn nach § 25 Abs. 1 StVG ist - sowohl von den Verwaltungsbehörden als auch von den Gerichten - jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist (s. BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 638/96, BGHSt 43, 241, 247; BVerfG, Beschluss vom 24. März 1996 - 2 BvR 616/91 u.a., NJW 1996, 1809, 1810).
  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
    Dabei kann ohne Weiteres einzubeziehen sein, dass wegen verschiedener Ordnungswidrigkeiten mehrere Fahrverbote in Betracht kommen, und zu erwägen sein, ob nach den jeweiligen Umständen die Anordnung eines - gegebenenfalls erhöhten - Fahrverbotes ausreicht oder mehrere Fahrverbote nebeneinander anzuordnen sind (vgl. ähnlich zur Erörterungspflicht des Gesamtstrafenübels bei der Bildung mehrerer Gesamtstrafen BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 408/14, juris Rn. 7 mwN; zur wiederholten Anordnung der Unterbringung BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199 ff.; s. im Ansatz bereits OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159, 160).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
    Zum anderen ist es generellen Bedenken mit Blick auf den sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Rechtsanwendungsgleichheit ausgesetzt, der regelmäßig eine Gleichheit in der Rechtsanwendung als einer Grundforderung des Rechtsstaates gebietet (vgl. allgemein dazu BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01, NVwZ 2005, 81, 82).
  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83

    Beschränkung der Überprüfung eines angefochtenen Urteils auf die Verjährungsfrage

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
    Da eine Beschränkung der Revision auf die Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten ist, unzulässig ist, ergreift in solchen Fällen das Rechtsmittel auch die sachlich-rechtliche Grundlage, auf der die Verjährungsfrage zu entscheiden ist, so dass insoweit die allgemeine Sachrüge erhoben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1983 - 1 StR 821/83, BGHSt 32, 209 f. mwN).
  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
    Dieses Ergebnis verdeutlicht zum einen die Widersprüchlichkeit des bislang vertretenen Lösungsansatzes und widerspricht dem Grundansatz der Gesamtstrafenbildung, dass hierfür die materiell-rechtliche, nicht die verfahrensrechtliche Lage ausschlaggebend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1988 - 1 StR 83/88, BGHSt 35, 243, 245 mwN).
  • BGH, 26.08.1971 - 4 StR 296/71

    Zeitliche Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis - Bildung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
    In diesem Zusammenhang lässt sich zudem eine etwaige Überschreitung der für ein einzelnes Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG geltenden Höchstdauer von drei Monaten erwägen, die teilweise als Grund für ein einheitliches Fahrverbot herangezogen wird (s. etwa Widmaier, NJW 1971, 1158, 1159; Sandherr, NZV 2010, 160; zur Maßregelhöchstdauer bei einer Gesamtstrafe BGH, Urteil vom 26. August 1971 - 4 StR 296/71, BGHSt 24, 205 ff.).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84

    Zeitpunkt der Verwirklichung eines Regelbeispiels beim versuchten Diebstahl -

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 408/14

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer einzubeziehenden

  • BGH, 03.08.1984 - 3 StR 290/84

    Betäubungsmittel - Kokain - Nicht geringe Menge - Gewicht - Wirkstoffgehalt

  • OLG Zweibrücken, 04.08.2009 - 1 SsBs 12/09

    Anforderung an die Rechtsbeschwerdebegründung bei behaupteten Verstößen gegen die

  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen

  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

  • OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05

    Sprinter: Einordnung; Vermeidbarkeit; Verbotsirrtum

  • OLG Celle, 13.10.1992 - 1 Ss 266/92
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 18.11.1997 - 5 Ss OWi 281/97
  • OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 1 Ss 541/95

    Zur Verhängung eines längeren Fahrverbots bei Tatmerheit

  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 166/98

    Vorlegung einer Rechtsfrage an den BGH durch allein entscheidenden Richter

  • BayObLG, 21.05.1976 - 1 ObOWi 116/76

    Verkehrsordnungswidrigkeiten; Mehrere; Ahndung; Fahrverbot

  • RG, 06.02.1903 - 314/03

    1. Muß im Falle des § 74 Abs. 2 St.G.B.'s das Urteil eine Umwandelung der

  • OLG Brandenburg, 28.05.2002 - 2 Ss OWi 16 B/02

    Nur ein Fahrverbot bei realkonkurrierenden Ordnungswidrigkeiten

  • OLG Bamberg, 16.09.2013 - 2 Ss OWi 743/13

    Verhängung eines einheitlichen Fahrverbots auch bei mehreren in einer

  • OLG Schleswig, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 222/01
  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
  • OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15

    Keine Parallelvollstreckung von Fahrverboten in sog. Mischfällen

    1) Es ist allgemein anerkannt und entspricht herrschender Meinung, dass die jeweils ohne Gewährung der 4-Monatsfrist in verschiedenen Bußgeldbescheiden angeordneten Fahrverbote grundsätzlich nebeneinander vollstreckt werden können (vgl. Göhler-Seitz, OWiG, 16. Auflage, § 90, Rdnr. 31b m.w.N.; BHJJ/Burmann, 23. Auflage, § 25 StVG, Rdnr. 46 m.w.N.; BayObLG, Urteil vom 20. Juli 1993 - 2 St RR 81/93 - NZV 1993, 489; Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 3 RBs 116/15 - BeckRS 2015, 12204; Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428 m.w.N.; Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, ZfSch 2013, 368 m.w.N.).

    Soweit für die Zulässigkeit der Parallelvollstreckung vereinzelt auch auf eine Entscheidung des Senats vom 27. Oktober 2009 (Az.: 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159) abstellt wird, wird darauf hingewiesen, dass der Senat an dieser Rechtsprechung nicht mehr festhält (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 3 RBs 116/15, BeckRS 2015, 12204).

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2016 - Ss (BS) 5/16

    Nicht unterschriebenes Bußgeldurteil wird aufgehoben

    Die Verhängung einer - an die Bildung einer Gesamtstrafe (§ 53 StGB) angelehnten - "Gesamtgeldbuße", die im Falle der vom Amtsgericht angenommenen Tateinheit (§ 19 OWiG) ohnehin nicht in Betracht kommt, ist nach § 20 OWiG selbst im Falle der Tatmehrheit nicht zulässig (vgl. OLG Karlsruhe VRS 108, 63 ff. - juris Rn. 4; OLG Hamm DAR 2015, 535 ff. - juris Rn. 11; Göhler/Gürtler, OWiG, 16. Aufl., Vor § 19 Rn. 12, § 20 Rn. 2).
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