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   OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98   

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OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98 (https://dejure.org/2001,3365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.2001 - 20 U 231/98 (https://dejure.org/2001,3365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 20 U 231/98 (https://dejure.org/2001,3365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VVG § 16 ff; ; BGB § 123

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16 ff.; BGB § 123
    Verletzung der Risikoprüfungsobliegenheit des Versicherers schließt Arglistanfechtung nicht aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 ff.; BGB § 123
    Versicherungsvertrag - Zurechnung von Kenntnissen des Agenten - Risikoprüfungsobliegenheit - Arglist des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 316
  • VersR 2002, 342
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98
    In derartigen Fällen bestehen nach der Rechtsprechung des Senats (VersR 2000, 878; NVersZ 2000, 166) und des BGH (VersR 92, 603 (604)) Nachfrageobliegenheiten des Versicherers, deren Nichtbeachtung zur Folge hat, daß ein Versicherer seinen Rücktritt nicht auf Umstände stützen darf (§ 242 BGB), die er bei einer solchen Nachfrage erfahren hätte.

    Umstritten ist dagegen die Frage, ob dies auch in den Fällen der Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung beim Vertragsschluß gilt (so aber KG VersR 98, 1362; wohl auch BGH VersR 92, 603 (604)); nicht mehr erwähnt in der neueren, Rücktrittsfälle betreffenden Rechtsprechung des BGH VersR 1993, 871; 1995, 901; 1995, 80 [81] = r+s. 95, 82 [83]); dies noch offen lassend Senat a.a.O.; ablehnend Lücke VersR 94, 129 Knappmann r + s 96, 83).

    Nur davon und nicht von einer Risikoprüfungspflicht hat der Senat in seiner Entscheidung vom 25.03.1992 (IV ZR 55/91 -- VersR 1992, 603) gesprochen, die teilweise auf heftigen Widerspruch (Dreher JZ 92, 925 und E. Lorenz VersR 1993, 513) gestoßen ist.

  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91

    Anzeigeobliegenheit des Versicherten - Haftungsausschluss Versicherungsagenten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98
    Umstritten ist dagegen die Frage, ob dies auch in den Fällen der Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung beim Vertragsschluß gilt (so aber KG VersR 98, 1362; wohl auch BGH VersR 92, 603 (604)); nicht mehr erwähnt in der neueren, Rücktrittsfälle betreffenden Rechtsprechung des BGH VersR 1993, 871; 1995, 901; 1995, 80 [81] = r+s. 95, 82 [83]); dies noch offen lassend Senat a.a.O.; ablehnend Lücke VersR 94, 129 Knappmann r + s 96, 83).
  • OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 162/98

    Anfechtung und Rücktritt bei unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers und

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98
    In derartigen Fällen bestehen nach der Rechtsprechung des Senats (VersR 2000, 878; NVersZ 2000, 166) und des BGH (VersR 92, 603 (604)) Nachfrageobliegenheiten des Versicherers, deren Nichtbeachtung zur Folge hat, daß ein Versicherer seinen Rücktritt nicht auf Umstände stützen darf (§ 242 BGB), die er bei einer solchen Nachfrage erfahren hätte.
  • KG, 30.09.1997 - 6 U 8007/95
    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98
    Umstritten ist dagegen die Frage, ob dies auch in den Fällen der Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung beim Vertragsschluß gilt (so aber KG VersR 98, 1362; wohl auch BGH VersR 92, 603 (604)); nicht mehr erwähnt in der neueren, Rücktrittsfälle betreffenden Rechtsprechung des BGH VersR 1993, 871; 1995, 901; 1995, 80 [81] = r+s. 95, 82 [83]); dies noch offen lassend Senat a.a.O.; ablehnend Lücke VersR 94, 129 Knappmann r + s 96, 83).
  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98
    Hinsichtlich letzterer hat der BGH in seiner Entscheidung VersR 1995, 80ff. ausgeführt.
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    Dahinter steht die Überlegung, dass der Versicherer die ihm durch die gesetzlichen Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsnehmers eingeräumte Möglichkeit, das Risiko vor Vertragsschluss zu überprüfen, nicht beliebig hinter den Vertragsschluss zurückstellen, insbesondere nicht auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalles verlagern darf; er darf den Versicherungsinteressenten nicht trotz erkennbarer Unsicherheiten vertraglich binden und sich zugleich für den Eintritt des Leistungsfalls (innerlich) den Rücktritt vom Versicherungsvertrag vorbehalten (vgl. BGH, Urt. v. 25.03.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603 f.; OLG Düsseldorf, zfs 2003, 77 f.; OLG Hamm, VersR 2002, 342 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.).

    Der Senat schließt sich ausdrücklich der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung an, wonach der das Rücktritts- oder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit dann nicht durchgreift, wenn der Versicherungsinteressent seine unrichtigen, unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben nicht nur schuldhaft, sondern arglistig abgegeben hat (vgl. OLG Düsseldorf, zfs 2003, 77 f.; OLG Hamm, VersR 2002, 342 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.; jeweils noch offen gelassen mangels Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage in BGH, Beschl. v. 10.09.2003 - IV ZR 198/02 - zfs 2004, 73 f.; Urt. v. 10.10.2001 - IV ZR 6/01 - VersR 2001, 1541 f.; auch vom Senat bislang offen gelassen, vgl. Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01-39 - VersR 2003, 890 f.; ebenso OLG Koblenz, VersR 2004, 849 ff.; Berliner Kommentar zum VVG/Voit, § 22 VVG, Rdn. 43).

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

    Der Bundesgerichtshof hat dies - wohl - auch für den Fall arglistigen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände für richtig befunden (BGH, Urt.v. 25.3.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; a.A. OLG Düsseldorf r+s 2003, 252; OLG Hamm r+s 2002, 50; vom Senat bislang offen gelassen, vgl. Urt.v. 5.12.2001 - 5 U 568/01 - VersR 2003, 890; zweifelnd Römer, r+s 1998, 45, 48).
  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen

    Indiz für die Absicht des Täuschenden auf die Entschließung des Geschädigten einzuwirken sind Art und Schwere der verschwiegenen Erkrankung (vgl. OLG Koblenz, NVersZ 1999, 472, 473; OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - I-4 U 91/06), die zeitliche Nähe zur Antragstellung (OLG Hamm, VersR 2002, 342) sowie die Bedeutung der unrichtigen und unvollständigen Angaben (OLG Saarbrücken, VersR 1996, 488; OLG Köln, 29.08.2001, 5 U 27/01) gerade im Hinblick auf die Tätigkeit.
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01

    Wirksamer Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag bei falschen

    Ebenso wie in einem solchen Fall dem Versicherer das Recht zur Arglistanfechtung erhalten bleibt (BGH, VersR 2001, 620, 622; OLG Hamm, VersR 2002, 342, 343), kann ihm dann auch sein Rücktrittsrecht nicht mehr unter Berufung auf die Nachfrageobliegenheit genommen werden.
  • OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Besondere Bedingungen für die

    Dabei kann die umstrittene Frage, ob ein Verstoß gegen die Nachfrageobliegenheit wie beim Rücktritt auch bei der Anfechtung zur Folge hat, dass sich der Versicherer nicht auf die Umstände stützen darf, die er bei einer Nachfrage erfahren hätte (so OLG Hamm R+S 02, 50, 51; andere Ansicht BGH VersR 92, 306, 304; Kammergericht VersR 98, 1362) unentschieden bleiben.
  • OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04

    Umfang der Nachfrageobliegenheit des Versicherers; Zweck der vorvertraglichen

    Ob dies auch für sein Anfechtungsrecht gilt (so BGH VersR 1992, 603; a.A. OLG Düsseldorf r+s 2003, 252; OLG Hamm r+s 2002, 50) bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 26.11.2004 - 20 U 152/04

    Zurechnung des Wissens des Agenten bei arglistigem Handeln des

    Bei Arglist des Versicherungsnehmers scheidet die sonst übliche Wissenzurechnung (zur "Auge und Ohr"- Rechtsprechung vgl. nur Prölss/Martin, VVG §§ 16, 17, Rn. 27 mit Nachweisen) aus, weil der Antragsteller in diesem Fall den mit der Wissenszurechnung verbundenen Schutz nicht verdient (Langheid in Römer/Langheid, VVG, §§ 16, 17 Rn. 43; BGH, Urteil vom 07.03.2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620; Senat, Urteil vom 30.05.2001 - 20 U 231/98 - VersR 2002, 342).
  • LG Köln, 07.03.2012 - 26 O 237/11

    Rechtmäßigkeit des Rücktritts eines Versicherungsgebers von einer

    Indiz für die Absicht des Täuschenden auf die Entschließung des Geschädigten einzuwirken sind Art und Schwere der verschwiegenen Erkrankung (vgl. OLG Koblenz, NVersZ 1999, 472, 473; OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - I-4 U 91/06), die zeitliche Nähe zur Antragstellung (OLG Hamm, VersR 2002, 342) sowie die Bedeutung der unrichtigen und unvollständigen Angaben (OLG Saarbrücken, VersR 1996, 488; OLG Köln, 29.08.2001, 5 U 27/01) gerade im Hinblick auf die Tätigkeit.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2006 - L 2 RI 350/04
    Wie das Landessozialgericht Schleswig-Holstein in dem rechtskräftigen Urteil vom 11. Juni 1998 - L 5 Kn 2/97 - (ZfS 2002, 181) herausgestellt hat, verging in dem vom BSG entschiedenen Fall zwischen Kenntnis der objektiven Faktoren für die Rückforderung bis zur Ermittlung der subjektiven mit Hilfe der Anhörung lediglich ein halbes Jahr.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2009 - L 2 R 397/09
    Vielmehr ist die gesetzliche Jahresfrist unter Berücksichtigung der mit ihr angestrebten Förderung der Rechtssicherheit auch dann als versäumt anzusehen, wenn die Behörde nach Kenntnis vom Wegfall des Anspruchs das Aufhebungsverfahren über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gar nicht weiter betreibt (LSG Schleswig-Holstein, U. v. 11. Juni 1998 - L 5 Kn 2/97 - ZfS 2002, 181).
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