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   OLG Hamm, 30.05.2011 - II-8 WF 134/11   

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https://dejure.org/2011,15800
OLG Hamm, 30.05.2011 - II-8 WF 134/11 (https://dejure.org/2011,15800)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.2011 - II-8 WF 134/11 (https://dejure.org/2011,15800)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - II-8 WF 134/11 (https://dejure.org/2011,15800)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Beteiligten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 33 Abs. 3 FamFG
    Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Beteiligten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen unentschuldigten Fernbleibens vor Gericht bei Entscheidungsreife des Verfahrens auch ohne den ausgebliebenen Beteiligten; Zweck eines Ordnungsgeldes gem. § 33 Abs. 3 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 33 Abs. 3
    Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen nicht erschienenen Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Strafe muss (nicht immer) sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1696
  • FamRZ 2012, 150
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 15.08.2007 - 18 WF 128/07

    Zugewinnausgleichsverfahren: Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2011 - 8 WF 134/11
    Schon daraus allerdings, dass die Partei nicht gezwungen werden kann, ihr Wissen auch tatsächlich preiszugebe, folgt, dass vor Verhängung eines Ordnungsgeldes eine sorgfältige Abwägung darüber geboten ist, ob das Nichterscheinen der Partei zu einem im Sinne des Förderungszweckes ungünstigeren Verlauf des Verfahrens geführt, das Verfahren behindert oder verzögert hat (KG, FamRZ 2007, 2084).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2023 - 18 WF 166/22

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes in einem Umgangsverfahren gegen einen

    Ist das Verfahren trotz Nichterscheinens des Beteiligten entscheidungsreif, scheidet die Verhängung eines Ordnungsgelds regelmäßig aus (OLG Hamm vom 30.05.2011 - 8 WF 134/11, juris Rn. 2; MünchKomm/Ulrici, FamFG, 3. Auflage 2018, FamFG § 33 Rn. 12; Sternal/Jokisch, FamFG, 21. Auflage 2023, FamFG § 33 Rn. 19; vgl. auch BGH vom 22.06.2011 - I ZB 77/10, juris Rn. 15 ff. zu § 141 ZPO).
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