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   OLG Hamm, 30.05.2012 - 30 U 157/11   

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https://dejure.org/2012,49941
OLG Hamm, 30.05.2012 - 30 U 157/11 (https://dejure.org/2012,49941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.2012 - 30 U 157/11 (https://dejure.org/2012,49941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 30 U 157/11 (https://dejure.org/2012,49941)
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  • BGH, 19.09.1979 - V ZR 41/77

    Verlegung einer Wasserleitung - Vereinigung von Eigentumsrechten an einer Straße

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2012 - 30 U 157/11
    Selbst wenn die Gebäude - was dahinstehen kann - ursprünglich von den früheren Mietern nur für die Dauer ihrer Mietzeit und daher zu einem vorübergehenden Zweck errichtet worden sein sollten, womit sie Scheinbestandteile i.S. d. § 95 BGB gewesen wären, so ist jedenfalls durch den Mietvertrag vom 21.09/06.11.1995 zugleich eine Einigung der seinerzeit personenidentischen Vermieter und Grundstückseigentümer und des damaligen Mieters dahin erfolgt, dass die Bauten dauerhaft mit dem Grundstück verbunden sein sollten und nur noch auf ausdrückliches Verlangen von dem Mieter des Grundstücks zu beseitigen waren, ansonsten entschädigungslos auf dem Grundstück zu verbleiben hatten (vgl. zur Möglichkeit der nachträglichen Umwandlung eines Scheinbestandteils in einen wesentlichen Bestandteil BGH, NJW 1980, S. 771; Palandt - Ellenberger, a.a.O., § 95 Rdn. 4).
  • OLG Hamm, 15.12.1999 - 8 U 74/99
    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2012 - 30 U 157/11
    Sofern nach der Behauptung der Klägerin das Grundstück durch den Abriss eine Wertsteigerung erfahren würde, handelt es sich bei dem Abriss um eine lediglich nützliche Maßnahme, die von § 744 Abs. 2 BGB nicht erfasst wird (vgl. OLG Hamm - 8. Zivilsenat -, NZG 2000, S. 642).
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