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   OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09   

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OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09 (https://dejure.org/2010,30400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2010 - 20 U 172/09 (https://dejure.org/2010,30400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 20 U 172/09 (https://dejure.org/2010,30400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Umstellung der Zusatzversorgungskasse der Kirchen von der endgehaltsbezogenen Gesamtversorgung auf ein sog. Punktemodell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KZKVS
    Wirksamkeit der Umstellung der Zusatzversorgungskasse der Kirchen von der endgehaltsbezogenen Gesamtversorgung auf ein sog. Punktemodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09
    Die gerichtliche Kontrolle der Satzungsbestimmungen der Beklagten als einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind, darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (BGH, Urteil vom 24.09.2008 - IV ZR 134/07 = VersR 2008, 1677, 1678 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH VersR 2008, 1677; ebenso BGH Urteil vom 20.01.2010 IV ZR 231/07 Tz 10 sowie BGH Urteil vom 17.02.2010 IV ZR 312/07 Tz 9) ist die im Rahmen der Systemumstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes getroffene Übergangsregelung für sogenannte rentennahe Versicherte - zu denen auch der Kläger zählt - in vollem Umfang wirksam.

    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (BGH VersR 2008, 1677 Tz 28; BGH Urteil vom 04.11.2009 IV ZR 118/07 Tz 12).

    Ohnehin ist davon auszugehen, dass die Einnahmen- und Ausgabenentwicklungen bei den Zusatzversorgungskassen insgesamt zu einer Krise der Zusatzversorgung geführt haben (BGH VersR 2008, 1677 Tz 27).

    Maßgebend für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Übergangsregelung ist nicht, dass sie in einzelnen Fällen möglicherweise zu Benachteiligungen rentennaher Versicherter gegenüber rentenfernen führt, vielmehr ist auf die generellen Auswirkungen der Regelung abzustellen (BGH VersR 2008, 1677, 1682).

    Aus den vom BGH (VersR 2008, 1677 Tz 30) genannten Gründen, auf die Bezug genommen werden kann, liegt ein Verstoß gegen § 18 Abs. 2 BetrAVG im Falle eines rentennahen Versicherten schließlich ebenfalls nicht vor.

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09
    Auch für die Überprüfung der Übergangsregelung für die rentennahen Versicherten gilt insoweit der im Urteil des BGH vom 14.11.2007 (VersR 2008, 1625) dargestellte Maßstab.

    Weitergehende Ansprüche schafft Art. 14 Abs. 1 GG nicht (BGH, VersR 2008, 1625, 1629 m.w.N.).

  • BGH, 17.02.2010 - IV ZR 312/07

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Übergangsregelungen für rentennahe

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH VersR 2008, 1677; ebenso BGH Urteil vom 20.01.2010 IV ZR 231/07 Tz 10 sowie BGH Urteil vom 17.02.2010 IV ZR 312/07 Tz 9) ist die im Rahmen der Systemumstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes getroffene Übergangsregelung für sogenannte rentennahe Versicherte - zu denen auch der Kläger zählt - in vollem Umfang wirksam.

    Im Übrigen kann auf die Rechtsprechung des BGH verwiesen werden (BGH Urteil vom 20.01.2010 IV ZR 231/07 Tz 13 sowie BGH Urteil vom 17.02.2010 IV ZR 312/07 Zz 13).

  • BGH, 20.01.2010 - IV ZR 231/07

    Verfassungsrechtliche Beanstandung der Neufassung eines Tarifvertrages zur

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH VersR 2008, 1677; ebenso BGH Urteil vom 20.01.2010 IV ZR 231/07 Tz 10 sowie BGH Urteil vom 17.02.2010 IV ZR 312/07 Tz 9) ist die im Rahmen der Systemumstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes getroffene Übergangsregelung für sogenannte rentennahe Versicherte - zu denen auch der Kläger zählt - in vollem Umfang wirksam.

    Im Übrigen kann auf die Rechtsprechung des BGH verwiesen werden (BGH Urteil vom 20.01.2010 IV ZR 231/07 Tz 13 sowie BGH Urteil vom 17.02.2010 IV ZR 312/07 Zz 13).

  • OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06

    Voraussetzung der weiteren Anwendbarkeit des § 56 Abs. 1 S. 4 VBLS a.F. trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09
    Auch wenn der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 - im Ansatz darin zu folgen sein mag, dass in besonders gelagerten Einzelfällen eine Korrektur der allgemein getroffenen Satzungsregelungen über den individuellen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) erforderlich werden kann, liegen die Voraussetzungen in dem hier zu entscheidenden Fall jedenfalls nicht vor.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09
    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfG, VersR 1999, 600, 603).
  • BGH, 30.11.2011 - IV ZR 167/10

    Berechnung der Beschwer i.R.e. Streits über die Verpflichtung einer kirchlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09
    Die Sache befindet sich beim BGH: IV ZR 167/10.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09
    Zusätzlichen Anlass für einen Ausstieg aus dem kritisierten Gesamtversorgungssystem gab schließlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (VersR 2000, 835) zur sog. Halbanrechnung von Vordienstzeiten.
  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 118/07

    Rechtmäßigkeit des Systemwechsels vom Gesamtversorgungssystem zum

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09
    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (BGH VersR 2008, 1677 Tz 28; BGH Urteil vom 04.11.2009 IV ZR 118/07 Tz 12).
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