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   OLG Hamm, 30.06.2015 - I-28 U 124/14   

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OLG Hamm, 30.06.2015 - I-28 U 124/14 (https://dejure.org/2015,25015)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2015 - I-28 U 124/14 (https://dejure.org/2015,25015)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - I-28 U 124/14 (https://dejure.org/2015,25015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anwaltsdienstvertrag, konkludenter Vertragsabschluss, normativer Schaden, hypothetischer Vorprozess

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anwaltsdienstvertrag, konkludenter Vertragsabschluss, normativer Schaden, hypothetischer Vorprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Rechtsanwalts auf Schadensersatz wegen nicht umfassender Rechtsberatung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Rechtsanwalts auf Schadensersatz wegen nicht umfassender Rechtsberatung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Mönchengladbach, 16.07.2010 - 3 O 256/09
    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2015 - 28 U 124/14
    Nach Widerspruchserhebung wurde das Verfahren erneut vor dem Landgericht Bonn (3 O 256/09) rechtshängig.

     Kosten des Rechtsstreits LG Bonn (3 O 256/09).

    Aber selbst wenn kein Verzicht auf den Rückbauanspruch vorgelegen haben sollte, wäre ein solcher in den Jahren 1998 bis 2000 entstandener Anspruch aus den vom Landgericht Bonn mit Urteil - 3 O 256/09 - vom 15.08.2011 dargelegten Gründen unter Berücksichtigung von Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 S. 1 EGBGB jedenfalls am 01.01.2005 verjährt gewesen.

    Der Sachverständige hat zwar keine Feststellungen zu dem Jahr 2004 getroffen, weil dieses Jahr nicht mehr Gegenstand der zweiten vor dem Landgericht Bonn erhobenen Zahlungsklage - 3 O 256/09 - war.

     Kosten des Rechtsstreits LG Bonn (3 O 256/09).

  • BGH, 10.04.2002 - XII ZR 217/98

    Verjährung des Anspruchs auf Rückbau eines Gleisanschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2015 - 28 U 124/14
    Wenn man hingegen davon ausgehen wollte, dass seitens der Pächterin die Rückgabe einer unbebauten Weidewiese geschuldet war, so wäre ein aus der Nichterfüllung der Räumungspflicht resultierender Anspruch - wie das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil 1 U 69/11 vom 23.03.2012 dargelegt hat - unter die kurze sechsmonatige Verjährungsfrist des § 548 BGB gefallen (BGH NZM 2002, 605; Blank/Börstinghaus Miete, 4. Aufl. 2014, BGB § 548 Rnr. 7; Palandt-Weidenkaff BGB, 74. Aufl. 2015, § 548 Rnr. 6).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2015 - 28 U 124/14
    Für deren Richtigkeit spricht zum anderen auch die Vermutung beratungskonformen Verhaltens, weil dem Kläger andere Handlungsalternativen nicht ernsthaft offenstanden (BGH NJW 1993, 3259; G.Fischer, in Zugehör u.a. Rnr. 1115; Fahrendorf Rnr. 757).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2015 - 28 U 124/14
    Es genügt, wenn der Geschädigte Umstände vorträgt, die nach dem abgeschwächten Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO eine überwiegende, freilich auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Geschehensablaufs nahelegen (BGH NJW-RR 2006, 923; G. Fischer, in: Zugehör a.a.O. Rnr. 1102; Fahrendorf, in: Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille Die Haftung des Rechtsanwalts , 8. Aufl. 2010, Rnr. 748).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2015 - 28 U 124/14
    Dabei sind im Interesse der Rechtssicherheit an die Annahme eines Anwaltsvertrages durch schlüssiges Verhalten strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1991, 2084; BGH NJW 2004, 3630; Rinkler, in: Zugehör u.a. Handbuch der Anwaltshaftung , 3. Aufl. 2011, Rnr. 15).
  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 186/90

    Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2015 - 28 U 124/14
    Dabei sind im Interesse der Rechtssicherheit an die Annahme eines Anwaltsvertrages durch schlüssiges Verhalten strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1991, 2084; BGH NJW 2004, 3630; Rinkler, in: Zugehör u.a. Handbuch der Anwaltshaftung , 3. Aufl. 2011, Rnr. 15).
  • OLG Hamm, 18.03.2021 - 28 U 279/19

    Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Konkludenter

    An das Zustandekommen eines Anwaltsvertrages durch schlüssiges Verhalten sind im Interesse der Rechtssicherheit strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH NJW 2004, 3630 ff.; Senat Urteil vom 30.06.2015, Az. 28 U 124/14).
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