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   OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19   

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https://dejure.org/2019,34773
OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19 (https://dejure.org/2019,34773)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.07.2019 - 4 Ws 133/19 (https://dejure.org/2019,34773)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 2019 - 4 Ws 133/19 (https://dejure.org/2019,34773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Notwendige Auslagen; Einstellung; Schuldspruchreife; hinreichender Tatverdacht

  • rechtsportal.de

    StPO § 464 Abs. 3 S. 2
    Absehen von der Erstattung notwendiger Auslagen schon bei hinreichendem Tatverdacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19
    Hinzu kommt, dass gerade in den Fällen, in denen eine Hauptverhandlung durch das Tatgericht zumindest teilweise stattgefunden hat, das Tatgericht aufgrund der größeren Sachnähe und der hier vertypt unterschiedlichen Qualität der verfügbaren Ermittlungs- und Beurteilungsmöglichkeiten, insbesondere der strengbeweislichen Erhebungen über einen zuverlässigeren Eindruck von dem relevanten Geschehen verfügt als das Beschwerdegericht, das sich nur auf den Akteninhalt stützen kann (KG, Beschluss vom 02.12.2011, 1 Ws 82/11, juris).

    Diese Voraussetzungen können grundsätzlich bereits durch das in der Anklageerhebung mündende Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erfüllt sein (KG Berlin, Beschluss vom 02.12.2011, 1 Ws 82/11, burhoff-online), wenn der hierdurch begründete Tatverdacht erheblich ist und tatsächlich oder rechtlich entlastende Umstände nicht ersichtlich sind.

  • OLG Hamm, 07.04.2010 - 2 Ws 60/10

    Absehen von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift sind bereits erfüllt, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand ein zumindest hinreichender (oder erheblicher) Tatverdacht besteht (BGH, Beschluss vom 05.11.1999, 3. Strafsenat, StB 1/99, juris; OLG Hamm, 2 Ws 60/10, juris).

    Eine solche Auslegung würde den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Spruchreife auf Fälle beschränken, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort des Angeklagten zu Tage tritt (BGH, Beschluss vom 5.11.1999, 3 StE 7/94, HRRS-Datenbank; OLG Köln, Beschluss vom 5.8.2010, 2 Ws 471/10, juris; OLG Hamm, 2 Ws 60/10, burhoff-online).

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift sind bereits erfüllt, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand ein zumindest hinreichender (oder erheblicher) Tatverdacht besteht (BGH, Beschluss vom 05.11.1999, 3. Strafsenat, StB 1/99, juris; OLG Hamm, 2 Ws 60/10, juris).

    Eine solche Auslegung würde den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Spruchreife auf Fälle beschränken, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort des Angeklagten zu Tage tritt (BGH, Beschluss vom 5.11.1999, 3 StE 7/94, HRRS-Datenbank; OLG Köln, Beschluss vom 5.8.2010, 2 Ws 471/10, juris; OLG Hamm, 2 Ws 60/10, burhoff-online).

  • BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19
    Dabei wird dem Ausnahmecharakter von § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO grundsätzlich Rechnung zu tragen sein (BVerfG, Beschluss vom 26.05.2017, 2 BvR 1821/16, NJW 2017, 2459).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19
    Es dürfen im Übrigen keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (BGH, Beschluss vom 24.05.2018, 4 StR 51/17; OLG Celle, Beschluss vom 06.08.2013, 2 Ws 144/13, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15.01.2013, 1 Ws 342/12, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Ws 25/97
    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19
    Der Gegenmeinung, wonach eine Versagung der Auslagenerstattung nur dann in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.1997, 2 Ws 25/97, juris; OLG München, Beschluss vom 01.08.1988, 2 Ws 237/88 K, juris), folgt der Senat nicht.
  • OLG Köln, 05.08.2010 - 2 Ws 471/10

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen dauernder

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19
    Eine solche Auslegung würde den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Spruchreife auf Fälle beschränken, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort des Angeklagten zu Tage tritt (BGH, Beschluss vom 5.11.1999, 3 StE 7/94, HRRS-Datenbank; OLG Köln, Beschluss vom 5.8.2010, 2 Ws 471/10, juris; OLG Hamm, 2 Ws 60/10, burhoff-online).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15

    Absehen vom Auferlegen der Auslagen auf die Staatskasse bei Verfahrenseinstellung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19
    Hierbei müssten auch der Zeitpunkt des Eintritts des Verfahrenshindernisses und eine eventuelle Vorhersehbarkeit des Hindernisses zu berücksichtigen sein (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.08.2015, 2 Ws 46/15, openjur).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19
    Allerdings muss dabei aus der Begründung deutlich hervorgehen, dass es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung handelt, sondern nur um eine Bewertung der Verdachtslage (BVerfG, Beschluss vom 29.10.2015, 2 BvR 388/13, juris.de).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02

    Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19
    Für die praktische Anwendung der Norm bliebe, ohne dass dies dem Wortlaut zu entnehmen wäre, nur ein äußerst begrenzter Raum (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286, 287).
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00

    Absehen von Auslagenerstattung bei Vorliegen von Verdachtsmomenten

  • OLG München, 01.08.1988 - 2 Ws 237/88

    Freistellung; Angeklagter; Verfahrenshindernis; Hauptverhandlung;

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im

  • OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13

    Eröffnung des Ermessens über eine Kostenentscheidung zu Lasten des Angeklagten

  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

  • AG Maulbronn, 12.03.2024 - 4 OWi 15/24

    Auslagenentscheidung bei Rücknahme des Bußgeldbescheids durch die

    Im Regelfall ist vielmehr ein fortbestehender hinreichender Tatverdacht als ausreichend anzusehen (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 Ws 471/10 -, juris Rn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2019 - III-4 Ws 133/19 -, juris Rn. 10).
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